für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 49. Freitags, den 2. December 1836. Bekanntmachung. §)a der seit längerer Zeit fortdauernd Statt gefundene Andrang von Materialien für das Börsenblatt die schnelle Uebcrsicht desselben erschwert, und andern Theils auch eine schnellere Communication der buchhand- lerischen Mittheilungen nur wünschenswert) und nützlich sein kann, so haben wir, in Ucbcrcinstiminung mit dem Herrn Börsenvorsteher, beschlossen, vom nächsten Jahre an: das Börsenblatt zweimal wöchentlich, und zwar am Dienstag und Freitag, erscheinen zu lassen, und bemerken dabei zugleich, daß cs zur Erhaltung bester Ordnung in Zusendung der Continuation noth- wcndig ist, daß die Bestellung auf den nächsten Jahrgang bereits im December bei Herrn Frohberger gemacht werde. Der Preis bleibt unverändert. Leipzig, den 15. November 1836. Die Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Gesetzgebung. Von der Büchercommission in Leipzig wurden am 14. und 15. Novbr. als Nachdruck verboten und consiscirt: Götz, vollständiges alphabetisches Waarcnverzeichniß zu dem allgemeinen Zolltarif. Franks, a. M. Brenner. Iliackoiit, Araucks l^antaisle etVailatlons sur Iss motll's cks la lHiaotts cks kortiol, p>. vlolou avov aoooinp). ck'oroliestrs. üla^euos, 8obott. Buchst andel. Herr K. F. Köhler hier hat für nöthig gefunden, in einem Eirculär äs ckato 13. November den auswärtigen Herren Collcgen „e in d e r W ahrh e i t g cm äßcs Bild" der im B. Bl. enthaltenen Aufsätze über die Veränderung der gebräuchlichen Valuta zu entwerfen. Ohne ins Ein zelne der ausgestellten Behauptungen eingehcn zu wollen, müssen wir doch einige Bemerkungen uns erlauben. Es heißt in dem erwähnten Eirculair: 3r Jahrgang. 108