für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcbcn von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 12. Freitags, den 18. März 1836. Bekanntmachung. -3u Anfang der Oster-Messen Pflegen gewöhnlich mehrere Handlungen dem Börscnvcrein beizutrctcn; um meinerseits jedes Hindcrniß aus dem Wege zu räumen, welches die Aufnahme erschweren oder verzögern könnte, mache ich auf - die Erfordernisse zu derselben wiederholt aufmerksam. — Ein Neuaufzunchmcndcr hat zu den Acten des Vereins bcizubringen: 1) Die Conccssion seiner Landesbchörde, daß er zum Buch- und Musikalienhandcl berechtigt sei, in vidimirtcr Abschrift. 2) Sein eigenhändig untcrzeichnetes Circulare, das von neu ctablirtcn Handlungen überdies sämmt- lichen Vcrcinsmitgliedern wenigstens 4 Wochen vorher zugcgangen sein muß. 3) Eine Verpflichtung folgenden Inhalts: Der Unterzeichnete verpflichtet sich: s) Sich der Börsenordnung in allen Punkten zu unterwerfen; d) Sich des Nachdruckes gänzlich zu enthalten und dem Nachdrucksvcrtricb möglichst entgegen ^arbeiten; c) Ein Antrittsgeld von 5 Thlrn. Sächs. und den jährlichen Beitrag von 1 Thlr. 12 Gr. Sächs. pünktlich und unweigerlich zu bezahlen. Von den Punkten aä 1, 2 kann nur bei alten Handlungen, deren Conccssionirung außer allem Zwei fel und denen die Beibringung ihres Circulare oft nicht mehr möglich ist, abgestanden werden, von dem Punkt sä 3 aber unter allen Umständen nicht. Persönliche Anmeldungen während der Messe geschehen bei dem Unterzeichneten; schriftliche sind an ihn nach Berlin zu adrcssircn. Zugleich wird noch nachrichtlich bemerkt, daß Handlungen, welche in dem Zwischenraum von einer Oster-Messe zur andern in den Börscnvcrein ausgenommen werden, in der nächstfolgenden Messe, wo sie erst in den Genuß des durch die Aufnahme erlangten Vortheils der Benutzung des Börsenlocalcs treten, kei nen Beitrag zu bezahlen haben. Berlin, den 9. März 1836. Der Vorsteher des Börsenvercins E n L ! i n. 3v Jahrgang. 22