Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler. Messe zn Ostern, täglich. / für de» Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction, — Jnse- rate an die Expedition desselben zu senden. Deutsche» Buchhandel uud die mir ihm vcrwuudtcu Geschäftszweige. 4l. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 7- April. 1858. A m t l i.ch er The i l. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine Ausstellung von neuen Dächern, Musikalicn und Kunstsachcn im untern, links vom Eingang beleg.men Saale des Börsengcbäudes stattflnden, und sollen erforderlichen Falls beide im Erdgeschoß belegencn Sale zu diesem Behufe verwendet werden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen sowie mehrfache bei uns eingegangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: tz. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandcls, nicht minder Probcarbeitcn von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen, und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelaffep. Auch sollen neue Maschinen, Maschincntheilc, Instrumente u. s. w. Aufnahme finden, insofern sie zur Herstellung dkr. genannten Erzeugnisse Mitwirken und der Raum es gestattet. tz. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise sowie sonstige Bezugs-Bedingungen anzugeben sind. tz. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. Auf den im tz. 1. aufgcführten Maschinen u. s. w. steht cs jedoch dem Aussteller frei den Verkaufs preis zu vermerken. H. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. tz. 5. Nur Mitglieder des Börsenvereins der deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Auslän dische Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittlung eines Mitgliedes des Börsenvereins zu bedienen. §. 6. Das Ausstcllungslocal darf Seitens der Aussteller als Vcrkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostcrmesse Herrn Eduard Wengler von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 24. April einzusenden. Berlin, Leipzig und Stuttgart, den 12. März 1858. Der Vorstand dcs Dörsenvcrcins der Deutschen Duchhandter. Veit. Oe. E. Brockhaus. Theodor Liesching. Fünfundzwanzigftcr Jahrgang. 83