Erscheint außer Sonntag» täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen ln der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für da- Bärsenblatt find an die Redaction. — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum de« Börsenvcrm.S der Deutschen Buchhändler. 84. Leipzig. Mittwoch den 13. April. 1870. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostcrmesse soll eine am 13. Mai beginnende und am LI. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang bclcgenen Saale des Börscngebäudes stattfindcn. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die Nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Mnsikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- nnd Knnsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheilc, Instrumenten, s. w. ist auch in diesem Jahre lvegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläutcrungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist cs erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zn adrcssircn: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Bcgleitfactur in duplo beiznfügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugcbcn sind. Auf den auszustcllcndcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller cingcsandtcn Notizen zn beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am LI. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenständ von Setten der Aussteller nicht znrückgcnommcn werden. Das Ausstcllungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostcrmesse wieder Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die auszustellcndcn Gegenstände spätestens bis zum 7. Mai an die oben angegebene Adresse cinzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 4. April 1870. ^ Äer Vorstand des Wrsenvereins der Deutschen Äuchhändter. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. 8- 2. 8- 3. 8- 4. 8- 5. 8- 6. Sicbenunddreißigster Jahrgang. 180