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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1870
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Erscheint au-er Sonntag- täglich. — B:Z früh 9 Uhr eingehende Ant«,geii kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion, —Anzeigen aber an die Srvedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenlhum de« BörscndkreinS der Deutschen Buchhändler. 72. —— Leipzig, Mittwoch den 30. Marz. —— 1870. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Milgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelanflage. 1 — wird nur baar gegeben.) Gregr de Dattel in Prag. 3047. liiltliotölill klazgiliüv reok^eli ii rimsli>eli. 8eZlt 37.38. llicerona reöj vylnüne. ^relr 1—8. 8. lleli. * ^ 3048. klatdnüv lliielivs. Kn polroli« slevl vydrd 8t.LlroIgvl>. 8. Inllomm. Oelr * Vs 3049.8rnu, L., slllvuw culerovar! 8. 6ei>.*2!V-k 3050.8llsil», t., rpZvx a lmövy. 8on«tt^. Ar. 16. 1869. 6slr. " ^ 305 l. Wanderungen, malerische, durch Prag. 6. Hst. gr. 8. * 12 3052. )Vuns, Ii>, otivcni sslerelür. Ar. 8. Oeli. * 16 3053. — oliecni sudi. ßr. 8. lleli. * ^ 305l.2i-.lt». öebltn-morsvgltF vnjensli> lLiIeimilt. dolirA. 1870. tzir. l. xr. 4. Viorlelsölirlieli * 27 Kuntz in Nend-burg. 3055. Umsicht u. Einsicht. Eine sachl. Ergänzg. der Broschüre! Verflachung u. moderne Schule", gr. 8. Geh. * 6 N-c Lafsar's Buchh. in Berlin. 3056. Rosen, I.» gesammelte dramatische Werke. 1. Bd. 8. Gel). * iVs Mublmon» in Halle. 3057. Ahlfeld'S Erzählungen. Nr. 1. 8. Geh. * 3 N-k 3 nHali: Der Verwalirr u. sein Kind. 6. Auff. 3058. ChPrianuS, Th. C.» das Gebe! d. Herrn, ansgcleat. Neu ans d. Latein, v. L. de Marscs. 16. Geh. * 6 N-fs Dchuljehckr Buch!,, in Oldenburg. 3059. ConfirmationS-Zcugniffc, 48, m. Denksprüchen. 4. Aufs. qn. 4. » Vs 3060.1-Freiwillige, der einjährige. 16Unterrichtsbriefe ini Englischen. 6. Brief. gr. 8. Geh. H 6061. P^dasselbe. 16 Unterrichtsbriefe imFranzösischen. 6. Brief, gr. 8. Geh. 3062. tz—dasselbe. 16 Unterrichtsbriefe im Lateinischen. 6. Brief, gr. 8. Geh. >? 3063.1' diill8, ck. 6., u. L. ItüIIvei-, ,Iie xviLlitlAsten Leekäten der Li de nlieli iiiren Ilvdi-oArapIi., naut. u. eominereiellen öerietisn. l. l!il. ßv. 8. Oell. " 3 ^ Wcickbardt i» Butzbacli. 3064. Rcductionstabcllen d. großherzogl. hessischen Maßes u. Gewichtes in das norddeutsche Metermaß n. umgekehrt u. der süddeutschen Gnloen- währg. in Thalerwährg. u. umgekehrt. 4. Geh. 3 hü N-zs Wcrl in Wurzc». 3065/>VerI, L., i'Ian v. IVurren. Litli. u. eolor. Ar. Lol. * 1 ^ Nichtamtlicher Theil. Die Reichstagssitzung vom 26. März. Ueber diese Einung, worin die so viel besprochene Bestimmung des Gesetzes zum Schutze des Urheberrechts, die Dauer der Schutzfrist, zum Abschluß gelaugte, bringen wir nachstehend zu nächst einen Bericht der Deutschen Allgemeinen Zeitung, und wer den dann die amtlichen stenographischen Berichte sofort nach Er scheinen Nachfolgen lassen. Es lautet daselbst folgendermaßen: Zunächst wurde in die Bcrathnng über die 88- 1, 3 und 8 dcö Ent wurfes cingetreten. Dieselben lauten: 8. 1: „Das Recht, ein Schriftwerk ganz oder theilweise auf mechani schem Wege zu vervielfältigen, steht dem Urheber desselben ausschließlich zu/ 8- 3: „Das im 8- t bezeichnte Recht des Urhebers geh! auf dessen Erben über. Auch kann dieses Recht von dem Urheber oder seinen Erben ganz oder theilweise durch Vertrag oder durch Verfügung von Todes wegen aus Andere übertragen werden." 8. 8: „Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Nachdruck wird vorbehaltlich der folgenden besonder» Bestimmungen" für die Lebensdauer des Urhebers und 30 Jahre nach dem Tode desselben gewährt." Der erste Redner ist dcr Abg. IN. Brau n-WicSbadcn. Derselbe empfiehlt einen Antrag, nach Schluß der Discussion über die 88- st 6 und 8 das Gesetz an eine besondere Commission zur Vorbcrathung zu verweisen: Wenn Siebenunddreißigster Jahrgang. wir das Gesetz von A bis Z im Plenum durchberathen wollen, so werden wir dazu wenigstens 14 Tage Zeit gebrauchen. Bei der großen Ausgabe, die der Reichstag aber noch vor sich hat, ist cs nicht möglich, eine solche Zeit auf dasselbe zu verwenden, zumal das Zustandekommen des Strafge setzbuches eine Nothwcndigkcit ist. Was nun die Sache selbst betrifft, so haben wir von mehrern Seiten zum Beweise der Nothwcndigkeit der langen Schutzfristen von dem Elend der Schriftsteller gehört. Aber wird denn durch den vorliegenden Gesetzentwurf das Elend beseitigt oder wenigstens gemindert? Nicht im geringsten; wenn die Schriftsteller jetzt hungern, so hungern sie weiter, wenn der Entwurf Gesetzeskraft erlangt; denn "derselbe versteinert ja nur die bisjetzt bestandenen Einrichtungen. Es ist ferner eine ganze Anzahl von Beispielen angeführt worden, um zu zeigen, daß ein Schriftsteller oft lange Zeit braucht, um durchzudringen; das gebe ich ja voll kommen zu, aber man soll doch die Gesetze geben nach der Regel und nicht nach der Ausnahme. Ich könnte Ihnen ja ganz nahe liegende Beispiele anfllhren, welche noch viel haarsträubender sind; ich brauchte Sic bloß auf Shakespeare zu verweisen, von dem Sie ja wissen, daß es mehr als ein Jahrhundert gedauert hat, che seine Werke die verdiente Anerkennung er langten. Aber nach solchen Ansnabmefällen darf man doch keine Gesetze machen, am allerwenigsten ein Gesetz, in welchem die Schutzfrist nahe an die Ewigkeit grenzt. Was hat man denn von diesen langen Fristen? Schiller und Goethe haben sic genossen, und was haben wir davon? Cotta hat uns einen ganz corrnmpirten Text für ein furchtbares Geld offerirt, und cS Kat erst des Ablaufs der drei Menschenalter dauernden Schutzfrist bedurft, bis wir billigere und, was die Hauptsache ist, richtigere Ausgaben bekommen. Meine Herren! Ich denke mir die Sache so: ich denke, wir 132
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