Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag: während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Beiträge für da- Börsenblatt sind an die Redactton, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 122. —Leipzig, Freitag den I.October. — 1858. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In einem an uns gerichteten Schreiben vom 8. Juni d. I. beschweren sich die Herren Firmin Didot Frvres, Hachette <d Co., V. Massen, Bancc, A. Franck, F. Sartorius, E. Gläser und Fr. Klincksieck in Paris darüber, daß ihre Verlagswerke nicht in das im amtlichen Theile des Börsenblattes veröffentlichte Vcrzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels ausgenommen werden, und tragen darauf an, daß dies in Zukunft geschehen möge, oder daß wenigstens unter der Ucberschrift: „Erschienene Neuigkeiten ausländischer Börsenvcreinsmitglieder" dem ersten Verzeichniß ein zweites angeschlossen werde. Die Herren Antragsteller berufen sich u. a. darauf, daß sie ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. In Erwägung, daß die directe und nach den üblichen Geschäftsgebräuchen normirte Verbindung, in welche die genannten und auch andere Firmen mir dem deutschen Sortiments-Buchhandel getreten sind, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als gerechtfertigt erscheinen läßt, daß es auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Verlagswcrke, die nach den gewohnten Gcschäftsgcbräuchen zu beziehen sind, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deutschen Buch handels zur Anzeige gebracht zu sehen, daß es jedoch ausreicht, sich hierbei auf Verlagswcrke der überall in Deutschland vcrbreitungsfähigen englischen und französischen Literatur zu beschränken, haben wir beschlossen, ein besonderes Verzeichniß unter der Ucberschrift: Erschienene Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels in englischer und französischer Sprache. (Bekannt machung vom 14. August 1858.) durch den amtlichen Theil des Börsenblattes zu vcröfentlichen. Die Anfertigung des Verzeichnisses, das vöchentlich veröffentlicht wird, hat die I. C. Hi n rich s'sche Buchhandlung übernommen, welcher zu diesem Behufe alle Neuigkctcn, Fortsetzungen und neuen Auflagen einzusenden sind. Zugleich machen wir hiermit die Grundsäic bekannt, nach welchen die Aufnahme stattsindet: 1) Jedes aufzunchmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in nsuirn vorliegen; bloße Titcleinscndungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprcchnd alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) alle außerhalb Deutschland crschicnein Verlagswcrke in französischer und englischer Sprache derjenigen Verleger, die mit dem deutschen Bchhandcl in dirccter Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gcbrähen führen. Hierzu gehört, daß sie Jahresrechnung gewähren, ihren Verlag ü Condition geben, in Leipziginen Commissionär halten, in Leipzig ansliefern lassen und in deutscher Währung rechnen; b) nur diejenigen Commissionsartikcl, auseren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Ausnahme ausgcschlossei a) alle Artikel, die in Form von Bänden, lferungen, oder auch complet von Neuem ausgegeben werden; b) alle Werke in anderer Sprache als in frzösischer und englischer; FünfundzwanzigNer Jahrgang. 249