für den Deutschen Buchhandel Ullv für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben voll den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 84. Freitags, den 23. September 1842. Das sächsische Censurwescn. (Fortsetzung.) Was zuerst die älteren Eensurverhältnisse Sachsens an langt, so finden wir die ersten gesetzlichen Bestimmungen hierüber in den Jahren 1549 und 1562. Wir finden die selben ausgezeichnet im Oo<I. ^,iF. Dnm. I. Seite 406 sc,. Die erste der beiden Bestimmungen fällt, wie schon aus der Jahrcsangabe erhellt, in die Regierung des Kurfürsten Mo ritz und ist nur ein Mandat, „daß Pasquille, famose Schrif ten und Gemälde, absonderlich in Religionssachcn nicht zu dulden seien". Es heißt dabei, daß Bücher, Lieder, Reime und Gemälde, ohne oder mit erdichteten Namen, so im rö mischen Reiche verboten seien, auch in Sachsen nicht zu dul den, sondern wegzunehmen und die Autores auszuforschen seien. Das Schreiben ist übrigens an den Rath zu Leipzig gerichtet und den 10. Jan. 1549 von Torgau aus erlassen- Auszumitteln aber, wodurch besonders Moritz zu Erlassung dieses Mandats sich veranlaßt gesehen habe, möchte sehr schwie rig, vielleicht unmöglich sein; wenn indeß auf die Zeit, der es entstammt ist, genau geachtet wird, erhält die Vermuthung, daß dasselbe jedenfalls einen doppelten Zweck hatte, nämlich einmal keinem seiner Untcrthanen in Sachen der Religion ein Aergerniß zu geben, dann aber auch sich selbst nicht bloß stel len zu lassen, wohl eine ziemliche Wahrscheinlichkeit- Erst ein Jahr vorher, 1548, hatte Moritz die feierliche Belehnung mit der Kur erhalten. Daß hierüber die Ansichten der Menge sehr getheilt, daß ein guter Theil der Menschen in diesem Er eigniß nichts anderes erblickten, als einen tadelnswerthen Gewaltschritt Moritz's, entging dem klugen Moritz gewiß nicht. Wenn er daher schon das Jahr darauf eine solche Verord nung erläßt, wie die angegebene ist, so that Moritz offenbar hiermit nichts anderes, als einen Schritt für eigene Sicherung, einen Schritt, durch welchen er zu verhindern suchte, daß auf irgend eine Weise über seine Besitznahme der Kurfürst!- Länder eine tadelnde Bemerkung laut werde. Also 9r Jahrgang. von dieser Seite die Sache betrachtet, hätten wir dafür einen Beweis mehr, daß Moritz, so gewiß er auch der eigentliche Und fast einzige Heros in der Geschichte Sachsens genannt zu werden verdient, doch auch in seinem Leben dem richten den Beurtheiler manche Blöße darbietet. Anders dagegen gestaltet sich die Sache von der andern Seite angesehen, und daß Moritz seine Verordnung jedenfalls nur von dieser Seite angesehen wissen wollte, scheint ziemlich deutlich aus den Wor ten: „absonderlich in Religions-Sachen" hervorzugchen. Der große Plan, der Retter des Protestantismus zu werden, stand nämlich gewiß schon in Moritz's Seele, als er diese Verordnung gab; und war dem wirklich so, was übrigens schon dadurch bewiesen ist, daß er ungeachtet seiner Beleh nung dennoch dem Begehr des Kaisers, das Interim anzuneh- men, nicht entsprach, so war es ihm auch eine moralische Nö- thigung, jetzt schon, wo er über die Ausführung jenes Pla nes noch nicht mit sich im Klaren sein konnte, wenigstens etwas für den Protestantismus zu thun, damit derselbe wenig stens im Stillen gefördert, und öffentlich weder durch Wort noch durch Bild angegriffen und dem Volke verleidet werden könne. Die Entscheidung, welches also bei diesem Man dat Moritz's leitende Idee gewesen, wollen wir unfern Lesern überlassen, vielleicht wäre wohl auch anzunehmen, daß er dabei beides, sowohl sich selbst, als auch das Wohl seiner protestantischen Untcrthanen im Auge gehabt habe- Die zweite der genannten Verordnungen ist vom 14. September des Jahres 1562, fußet auf die erstgenannte Moritzische, ist aber schon um vieles umfassender. Sie befiehlt nicht nur, daß gehässige Schriften, Bilder rc. nicht zu dulden seien, sondern befiehlt eine ordentliche Censur aller Druckschriften und überträgt dieselbe den beiden Uni versitäten Sachsens. Es heißt darin u. a.: „Dieweil uns daran nicht zu Gefallen und entgegen geschicht, son dern auch durch diese und dergleichen Schreiben und Ge dichte der gemein einfältig Mann, sonderlich bei diesen 161