für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvereins. 65. Dienstags, den 19. Jnli 1842. Zum Schutz gegen Verläumdung! Wir hatten auf die Rechtfertigung der Gebr- Reichenbach in Leipzig in Nr. 58 dies. Blätter von dem dreisten „Rüger in Nr. 57" eine Antwort, entweder in widerlegender oder entschuldigender Weise erwartet. Leider ist eine solche nicht erfolgt und die allgemeine Ent rüstung über jene Rüge in Nr. 57 noch vermehrt worden. Dies veranlaßt uns, auf die Angelegenheit nochmals zurück zukommen. Unter dem Deckmantel der Anonymität wird in dem amtlichen Blatte des Börsen-Vercins eine, diesem angehö rende ehrenwerthe und geschätzte Firma frech und keck einer Unwahrheit angeklagt, und zwar geschieht dies mit einem tapferen Seitenhicb gegen angebliche Verläumder Preu ßens, das aber für dergleichen Bravaden, aufKosten der Wahrheit erfochten, sich bedanken wird. Diese Wahrheit wird uns durch Documente von der schwergekränkten Firma erwiesen; — aber ist die Sache damit abgemacht? — ist dadurch die Verläumdung ausgeglichen und die größte Krän kung, die einem Ehrenmanne widerfahren kann, gehoben? — denn giebt es eine größere Kränkung als die Beschul digung einer Unwahrheit?! — Wir stehen den Personen in dieser Sache fremd, ganz fremd; — im Interesse der Gesammtheit aber müssen wir uns gegen solche anonyme vccläumdcrische Angriffe wider An gehörige dcsBuchhandels auf das Kräftigste aussprechen; es ist leider der hier vorliegende Fall nicht der erste dieser Art, und wir fürchten, daß der moralische Werth des Börsenbl. sinken muß, wenn hinterlistige Verläumdungen in seinen Spalten zur Sitte werden. Dies muß aufhäcen — und das kann es nur, wenn einmal ein Beispiel statuirt wird. Die Redaktion dies. Blattes sagt selber: wer aber glaubt, sich mit Sicherheit bei Behauptung unwahrer Thatsachen hinter die Anonymität zu verstecken, dürfte eine sehr unsichere Rechnung machen. So weit kann und wird die Redaktion das ihr übrigens heilige Gesetz der Vecschwie- Sr Jahrgang. genheil nicht ausdehnen;" — wir fordern daher die Herren Gebr. Reichcnbach auf, in ihrem eignen Interesse wie in dem des ganzen Buchhandels, es bei ihrer, wenn auch hinreichend überzeugenden Rechtfertigung nicht bewenden zu lassen, son dern zu verlangen, daß der Anonymus, der sich erdrei st", sie öffentlich einer Unwahrheit zu zeihen, aus seinem feigen Verstecke trete oder gezogen werde, auf daß ihm die einzig einem solchen Benehmen entsprechende Strafe durch öffentliche Kundwerbung seines Namens zu Theil werde. Die Ausschweifungen der Presse, deren gänzlicher Freiheit wir stets das Wort sprechen, kann, wie Figura zeigt, dieCensuc nicht hindern — das kann nur die Pcesse selber; sie ist kräftiger und ausreichender als alle Strafgesetze. Die Angehörigen desBörsenver- cins können verlangen, daß sie nicht straflos in ihrem eignen Blatte verläumdet werden. Die Redaktion dies. Blattes ist cs sich selbst schuldig, uns hierzu an die Hand zu gehen, und halten wir uns über zeugt, daß nötigenfalls die löbl. Leipziger Deputation auch in diesem Falle hier Recht und Gerechtigkeit üben und dem Verlangen der Gebr. Reichenbach Willfahrung verschaffen wird, wie sie mit vollem Rechte das Gesuch, die Redaktion des Börsenbl. wegen Aufnahme der Wigand'schen Rede zu tadeln, zurückgewiesen hat! 14- Die Wigand'sche Novitäten-Verscndungsliste. Es ist erfreulich zu sehen, wie der Hülfsmittcl, welche eine größere Ordnung in unserm Geschäfte herbeizuführen bezwecken, immer mehr werden, besonders aber verdient es Anerkennung, wenn sich das Streben dabei kund giebt, die Spreu vom Weizen zu sondern, ein Geschäft, was grade im Buchhandel sehr noch thut, aber auch wohl nir gend schwieriger auszusühren ist, als eben hier, daher sehr leicht und zwar oft dem ungerechtesten Tadel unterliegt.