sriseM für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm ^ verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 11. Dienstags, den 8. Februar. 1842. B e k a 11 n t in a ch u n g. Damit in dcr bevorstehenden Ostermcssc der früher häufig vorgckommcne Fall, daß die Aufnahme neuer Mitglieder wegen Mangels dcr dazu erforderlichen Legitimation beanstandet werden mußte, möglichst vermieden werde, bringen wir hierdurch § 2 unsres Statuts und das Formular dcr zu unterschreibenden Verpflichtung in wiederholte Erinnerung. Jena, Leipzig u. Berlin, den 31. Januar 1842. Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Fr. I. Frommaim. A Vast. L. Vchmigke. § 2 unsres Statuts lautet wörtlich: Jeder Buch- und Kunsthändler, sowohl des Inlands, als des Auslands, kann zum Mitgliede des Börsenvcreins aus genommen werden. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1) Der Nachweis legaler Berechtigung zu Betreibung des Buch- oder Kunsthandels; 2) Die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde (oder notariell) beglau bigten Circulairs, worin der Aufzunehmende sein Etablissement anzeigt; 3) Die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken dem Börscnstatut, sowie den statutenmäßigen Beschlüssen dcr Generalversammlung, des Vorstandes und dcr Ausschüsse sich zu unterwer fen, und insbesondere sich des Nachdrucks und des Nachdrucksvertriebcs zu enthalten; endlich 4) Die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von zehn Thalern im 2t Guldcnfuß. Die unter 1, 2 u. 3 bezcichneten Schriften sind dem Vorsteher mit dem Gesuch um Aufnahme zuzustellen und bleiben bei den Acten; der Vorstand hat selbige zu prüfen und vollzieht die Aufnahme sofort, wenn kein Bedenken dabei stattsindet,-während im entgegengesetzten Falle die Aufnahme bis zur Entscheidung der Generalversammlung ausgesetzt bleibt. Die Bekanntmachung dcr Aufnahme erfolgt im Börsenblatt. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernehme d Unterzeichnete die Verpflichtung in allen Stücken dem Statut des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen dcr Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust dcr Mitgliedschaft, unweigerlich zu unterwerfen, und insbesondere des Nachdrucks um des Nachdrucksvertriebcs zu enthalten, im Fall persönlicher Anwesenheit in Leipzig die 'Vermittelung der Verglcichsdeputationen bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunchmcn und den von der Generalversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern im 21 Guldenfuß pünktlich zu bezahlen. den ten 18 Unterschriften unter dcr Firma: flr Jahrgang. 20