für den Deutschen Buchhandel und für die in<t ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvercins. 8. Freitags, den 28. Januar 1842. Bekannt m a ch u n g. Durch Beschluß der Generalversammlungen vom 9. u. 11. Mai v. I. und darauf folgende schriftliche Wahl ist ein außerordentlicher Ausschuß, bestehend aus folgenden Mitgliedern: Heinrich Brockhauö, Karl Dunckcr, Th. Enslin, H. Erhard, Fr. I. Frommann, W. Perthes, Di. M. Veit, beauftragt worden, I. Die vom Vorstande beantragte Abänderung des ersten Satzes in § 5 unseres Statuts, lautend: Die Mitgliedschaft ruht auf der Person und von mehreren Teilhabern einer Handlung muß jeder Einzelne dieselbe erwerben vorzubcrathen und everliualiter Vorschläge zu einer andern Fassung dieses Satzes zu machen; II. Den Vortrag des Herrn Riegel in der Generalversammlung vom 11. Mai v.J., in welchem auf den Nebel- stand hingcwiescn wurde, daß Cortimcutshandlungcn ohne Mitübernahme der Activa und Passiva verkauft würden, in Bcrathung zu ziehen und ebenfalls Vorschläge zu machen, ob und welche Maaßrcgcln von Seiten deS Börsenvercins dagegen zu ergreifen seien. M I. haben sich sämmtliche Mitglieder des Ausschusses in der Sitzung desselben am 15. Mai v. I. einstimmig für die Abänderung des ersten Satzes in § 5 ausgesprochen, mit alleiniger Ausnahme des Herrn Heinrich Brockhaus, welcher nicht gegenwärtig war und auch bei der spätem schriftlichen Verhandlung dieser entschieden abweichenden Meinung wegen einer weitern Abstimmung im Ausschüsse entsagt, sich aber sein Separat-Votum bei der Generalversammlung Vorbehalten hat. lieber die vorzuschlagendc neue Fassung hat aber unter den übrigen sechs Mitgliedern eine Majo rität nicht erreicht werden können, daher nichts übrig bleibt, als die beiden gemachten Vorschläge hier mitzu- thcilcn. Der erste derselben tautet: Sr Jahrgang. 14