für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M 28. Dienstags, den 7. April 1840 Bekanntmachung. Der bestehenden Einrichtung zufolge werden die Jahres-Beiträge von 18HA ü, 2 Thlr. P. C. von den verehrt. Mitgliedern des Börsenvereins gleich nach Ostern, bei den Herren Commissionaircn zu Leipzig, gegen Quittung des Cassirers Herrn Niegel in Potsdam eingezogcn werden. Wir ersuchen daher unsere geehrten Herren Eollcgcn außerhalb Leipzig, ihre dasigcn Herren Commissionaire zur Einlösung dieser Quittungen ungesäumt zu autorisircn. Wir beziehen uns hierbei auf unsere Bekanntmachung in Nr. 57 des Börsenblattes 1839 und bemerken noch, daß diejenigen Börsenvcreins-Mitglieder, welche seit dem Schluffe der Jubilate-Messe 1839 neu ausgenommen worden sind, diesmal einen Beitrag nicht zu entrichten haben. Wenn wir im Geiste und Sinne unseres Vereins alle geehrte Buch-, Kunst- und Musikalien händler, die demselben noch nicht angehörcn, auffordcrn, sich uns anzuschließcn und der Rechte, Erleichterungen und Verpflichtungen der Mitglieder des Börsenvereins sich theilhaft zu machen, so geschieht dicß insbesondre bei der herannahendcn Jubilate-Messe, indem wir auf das Statut des am 14. März 1838 bestätigten Vereins tz. 1—5 ff. Hinweisen. Eremplare des Statuts sind bei unscrm Secrctair in Leipzig jederzeit zu erhalten. Heidelberg, Potsdam und Leipzig, den 30. März 1840. Der Börsenvorstand. I. L. S. Mohr. Nicgel. Rost. Gesetzgebung. Verbot der 7 Lotterien turLoprsu, bersusZsAeben von II». Uslin. Lerli» bei Lote uncl Loolr. Das Kdnigl. Polizei-Präsidium in Berlin hat unter dem 10. März 1840 folgendes Circular an sämmtliche Buch- und Musikhandlungen erlassen: Die bei Ed. Bote und G. Bock hiesclbst erschienenen Lieben KolkeZien Inn eins 8aprsi»st!inme mit LegleituvA ries kisuolorte, berausAeFebeu von 1b. U a b n , sind nach dem Gutachten zweier Sachverständigen, deren größtem Theil nach, ein unerlaubter Nachdruck der von :c. Ad. M. Schlesinger hiersclbst verlegten 36 Vocalises pour 8o- pruno ou lenore pur sslsrco Lorävßni. Alle von jenem musikalischen Werke sowohl bei Ed. Bote und G. Bock als auch in andern Handlungen vorräthigcn Exemplare sind sogleich in Beschlag zu nehmen. Das Nachdrucksgesetz in der Bäurischen zweiten Ständckammcr. (Schluß.) Es erfolgte nun die Mittheilung eines von dem Frhrn. Thon-Dittmer schon früher angekündigtcn Wunsches, dessen Fassung folgende ist: Das ganze Gesetz wäre zu begleiten mit dem dringendsten wie ehrer bietigsten Wunsch, cs möge Sr. Majestät ge fallen, 1)die Eensur der periodisch erscheinen den Schriften und Zeitungen in Ansehung der Mittheilungen über innere Angelegenheiten aufzuheben; 2) eine den Bedürfnissen der Zeit angemessene Preßgesetzgebung für Baiern auf verfassungsmäßigem Weg in das Leben zu rufen. Es äußerte sich darauf der Antragsteller dahin: Er glaube nicht, daß es nöthig sein werde, noch einmal auf 53 7r Jahrgang.