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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18801027
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188010273
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18801027
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1880
- Monat1880-10
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Erscheint außer Eonntagö täglich. — Bis BSrsenMtt Beiträge für das Börsenblatt sind an die Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Elgenthum dcS BörseiwereinS der Deutschen Buchhändler. ^7 250. Leipzig, Mittwoch den 27. October. 1880. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Milgetheilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel ----- Titelauflage, ch -- wird nur baar gegeben.) lisard. 8. * —. 50 ch Dienst-Notiz-Buch f. den Kompagnie-Chef f. d.Dienstj. 1880/81. Z.Jahrg. 16. Geb. * 4. — ft Leltlkrnelster, W. v., 6. Leitrax 2ur LenntniLs ä. luevulins, Iritieins u. Linistrins. 8. * 1. —- ch Lotzulx'g ^U8lruiittsdue1i k. 1881. 16. —. bO ft — 6oursdue1i. Oetdr.—I^ovdr. 1880. 16. —. 30 Nichtamtlicher Theil. Zur sog. Verleger-Erklärung. III.») Ein Verleger ist nicht verpflichtet, offene Rechnung zu gewähren oder seinen Verlag jedem zun, Buchhändler-Netto preis zu liefern, ebensowenig wie der Sortimenter oder Kauf mann verpflichtet ist, jedem Käufer Credit zu gewähren. Er thut es, wenn er es für gut findet, und hat darüber Niemand Rechen schaft abzulegen. Es bedarf daher durchaus keines gerichtlichen Verfahrens, sondern einfach der Neberzeugung, daß ein Geschäft nicht mehr solid ist oder einen die Allgemeinheit schädigenden Vertrieb»») hat, um die Rechnung mit ihm aufzuheben.»»») Die Verleger-Erklärung hat schon günstig gewirkt und wird es noch weiter thun, wenn sie ehrlich ausgeführt wird. Wünschens- werth wäre es immer, wenn ein Coniits oder Ausschuß bestände, an den alle Klagen mit Begründung einzusenden wären, und der dann ohne Appellation zu beschließen hätte. Es ist keine Frage, daß, nachdem durch Einführung der Gewerbesreiheit Elemente in den Buchhandel gekommen sind, die das Gesetz als Buchhändler bezeichnet fi), die aber unser Stand als solche nicht anerkennen kann, wieder ein engerer Zusammenschluß Derjenigen stattfände, die wir wirklich als Kollegen anerkennen können. Der mecklen burger Kreisverein hat dazu durch Ausstellung seiner Liste den An fang gemacht. Nur an solche anerkannte und wirkliche Buchhändler sollte auch zu den buchhändlerischen Bedingungen geliefert werden. »> II. S. Rr. 242. »»I Wie z.B. Ausbeutung der Leipziger der durch den ganzen dentichen Buchhandel geschaffenen Spesensreiheit, um die Provinzsortimenter zu ruiniren. *»») Aus die Frage: „Aus wie lange?" IBörsenbl. Nr. 242) ist die einsache Antwort: Bis der Betresste >e Abhilse schafft, wie Leo L Co. (Königen) in Wien. Es handelt stck nur um die Sache, nicht um die Person. ff) Mehrfach liest man im Strasgerichtsvsrhandlungen: Der Buch händler L ist wegen Diebstahls, der Buchhändler?) wegen Betrugs zu so und soviel Monaten Gesängniß verurtheilt worden, und wenn man nachsorscht, so war's irgend ein Colporteur! Siebennndvierziaster Jahrgang. Der kaufmännische Fabrikant liefert auch nach Orten, wo er eine entsprechende Vertretung hat, nicht direct. Der Unterschied zwischen wirklichem antiquarischen Vertrieb, gegen den Niemand etwas hat, und dem Verkauf und Ausbieten neuer Bücher mit unsolidem Rabatt ist in der Praxis sehr leicht. Durch antiquarische Offerten schädigen diese Leute, die ernten wollen, wo sie nicht gesäet haben, den soliden Sortimentsbuchhandel nicht, wohl aber durch ihre Offerten, Circulare und Kataloge, in denen sie den ganzen Bedarf, wie einzelne gangbare Bücher zu er mäßigten Preisen oder mit einem Rabattsatz offeriren, bei dem der Provinz-Sortimenter einfach nicht bestehen kann und zu Grunde gehen muß; und für den Buchhandel im Allgemeinen, auch für den Verleger, wird das ein großer Schaden sein, denn der Absatz wird bedeutend abnehmen. Laxienti sat! V. 8. Miscellen. „Ein neues Werk" von Zola, „l-o rvman orxöriwsntal" wurde seit Monaten in allen buchhändlerischen Organen mit Emphase angekündigt; und welcher Sortimenter sollte da nicht nach den Erfolgen der „Nana" sich verleiten lassen, größere Partien baar zu bestellen! Nach dem Titel und den bisherigen Publikationen Zola's zu schließen, war natürlich vorauszusetzen, daß dies ein neuer Roman Zola's sein würde; statt dessen entpuppt sich dieses neue Werk Zola's als eine Büchermacherei, die, was namentlich die Wahl des Titels anlangt, offenbar darauf hinzielt, das Publicum über den voraussichtlichen Inhalt zu täuschen. Der„koiuau orpöriiuentLl" ist einAbdruck von 7 literarhistorischen Artikeln, von denen 5 bereits in russischen, 2 in französischen Jour nalen veröffentlicht waren. Die erste dieser Abhandlungen führt die Ueberschrift „I-o romau Wxörimoutal" und nach dieser ist mit offenbarer Absicht der Titel des ganzen Buches gewählt. Hätte der Autor einen entsprechenden Titel, wie Ltnckos Uttörairos oder ähnlich, dem Buche gegeben, so würde jeder Käufer sofort wissen, was er zu erwarten hat. Ich kann solche Manipulationen nur als unwürdig eines trotz aller Angriffe immerhin bedeutenden Namens bezeichnen. Posen, Id. October 1880. Joseph Jolowicz. eis
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