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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1901
- Sprache
- Deutsch
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn und Feiertage und wird nur an Buch händler adgegeden. — Jahrespreis für i Ulglieder de» BörsenvcrcinS ein Exemplar lS für Nichtmitglieder 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen' die dreigespaltene Petitzetlr ode deren Raum 20 Psg., nichtbuchhandlcrische Anzeigen 80 Psg.; Mitglieder des Börsen- vereinS zahlen für eigene Anzeigen ll> Pfg., ebenso BuchhandlungSgehilsen für Stelle- gefuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 270. Leipzig, Dienstag den 19. November. 1901. Des Bußtags wegen erscheint die nächste Nummer Donnerstag den 21. November. Amtlicher Teil. Bericht des Außerordentlichen Altsschusses für Urheber- und Verlagsrecht über seine Thätigkeit 1893-1901. An den Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, Leipzig. Stuttgart und Leipzig, den 19. Oktober 1901. Am 19. Juni 1901 ist das Gesetz, betreffend das Ur heberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, und das Gesetz, betreffend das Verlagsrecht, erlassen worden, während es hinsichtlich des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und Photographien vorläufig noch bei den Gesetzen vom 9. und 10. Januar 1876 verbleibt. Da die Thätigkeit des Ausschusses hinsichtlich des litte- rarischen und musikalischen Urheber- und Verlagsrechts nun mehr abgeschlossen ist, so beehren wir uns hiermit, über diesen Teil unserer Arbeit dem Vorstände des Börsenvereins zu berichten. Eine Uebergabe unserer Arbeiten in wörtlicher Ausführung des tz 39, Absatz 3 der Satzungen ist nicht möglich, da unsere Arbeit in den Gesetzen aufgegangen ist. Die bisherige Thätigkeit des Ausschusses zerfällt in drei Abschnitten 1. Die vorbereitende Arbeit, durch eingehende Kritik der alten Gesetze, 1893 bis 1895. 2. Die Kritik der vom Reichsjustizamt veröffentlichten Gesetzentwürfe, 1899 und 1900. 3. Die Beeinflussung des Reichstages und der öffent lichen Meinung, 1900 und 1901. Ueber jenen ersten Teil unserer Arbeit liegt der Bericht schon gedruckt vor in den Beiträgen zum Urheberrecht (Publi kationen des Börsenvereins IX.), 1896. Diese dem Reichs justizamt seiner Zeit vom Vorstande überreichte Schrift ist ebenso wie die Verlagsordnung des Börsenvereins vom Jahre 1893 von jener Behörde auf das sorgfältigste bei Ausarbeitung der Gesetzentwürfe berücksichtigt worden. Beide Arbeiten haben ihren Zweck vollkommen erfüllt, nicht nur sachlich; denn darüber hinaus haben sie dem Börsenverein auch Ver trauen zu seiner Sachlichkeit und seinem guten Willen er worben, ein Umstand, der uns später sehr zu statten ge kommen ist. Das Reichsjustizamt hat die Gesetzentwürfe über Urheber- und Verlagsrecht in »Grundzügen« vor Versammlungen von geladenen Sachverständigen begutachten lassen. Die Verhandlung über die Grundzüge des Urheber rechts hat vom 10. bis 13. Oktober 1898, die über das Verlagsrecht vom 6. bis 9. November 1899 unter Vorsitz Achtundsechzigster Jahrgang. des Staatssekretärs vr. Nieberding stattgefunden. Die Namen der Teilnehmer sind angegeben in den amtlichen Ausgaben (Berlin, Guttentag). Von Buchhändlern waren geladen zur Beratung des Urheberrechts: Oskar Beck (München), Hugo Bock (Berlin), Albert Brockhaus (Leipzig), Karl Engelhorn (Stuttgart), vr. von Hase (Leipzig), Otto Mühlbrecht (Berlin), Wilh. Spemann (Stuttgart), Robert Voigtländer (Leipzig); zur Beratung des Verlagsrechts: Franz H. Bachem (Köln), Oskar Beck (München), Hugo Bock (Berlin), Albert Brockhaus (Leipzig), Karl Engelhorn (Stutt gart), vr. von Hase (Leipzig), Wilh. Spemann (Stuttgart), Ferd. Springer (Berlin), Robert Voigtländer (Leipzig). Auch diese Verhandlungen haben außerordentlich viel beigetragen zur Herstellung eines guten persönlichen Ein vernehmens zwischen dem Leiter und den anderen Beamten des Reichsjustizamts und zwischen dem Buchhandel. Der »Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst«, ist veröffentlicht worden im Juli 1899. Der Ausschuß hat den Entwurf durchberaten am 16. und 17. Oktober 1899. Die Zusammenstellung seiner Beschlüsse ist veröffentlicht worden im Börsenblatt 1899, Nr. 249 vom 25. Oktober, seine Verhandlungen nach der stenographischen Niederschrift im Börsenblatt 1899, Beilage zu Nr. 275 vom 27. November. Der »Entwurf eines Gesetzes über das Verlags recht« ist veröffentlicht worden im Juli 1900. Der Ausschuß hat den Entwurf durchberaten am 26. September 1900. Die Zusammenstellung seiner Beschlüsse ist veröffentlicht worden im Börsenblatt 1900, Nr. 228 vom 1. Oktober, seine Verhandlungen nach der stenographischen Niederschrift im Börsenblatt 1900, Beilage zu Nr. 263 vom 12 November. In einer am 27. September 1900 anschließenden Sitzung konnte ein veränderter Entwurf des Gesetzes über Urheberrecht kurz geprüft werden, der, für Handelskammern und andere Behörden bestimmt, vertraulich an den Ausschuß gelangt und tags zuvor schleunigst für diesen vervielfältigt worden war. Die Verhandlung vom 27. September 1900 ist nicht veröffentlicht worden, sondern befindet sich nur in der Niederschrift bei den Akten. Die für die Oeffentlichkeit bestimmten Beschlüsse der Sitzungen von 1899 und 1900 sind seiner Zeit dem Vor stande übergeben und von diesem dem Reichsjustizamte ein gereicht worden. Die Veröffentlichung der für den Reichstag bestimmten Entwürfe beider Gesetze ist erfolgt im Dezember 1900 in der Drucksache Nr. 97 des Reichstags, 10. Legislatur-Periode, 1259
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