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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020212
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190202123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020212
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahrcSpreis sür Mitglieder des Vörsenvcreins ein Exemplar 10 .4, ftlr Nichtmitglieder SV — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile odel deren Raum so Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.; Mitglieder des Börsen- vercins zahlen sllr eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso BuchhandlungSgehiisen sür Stelle gesuche Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 35. Leipzig, Mittwoch den 12. Februar. 1902. Amtlich Der Vorstand des Kreisvereius der Rheinisch- Westfälischen Buchhändler. Aachen, Barmen, Hamm, Koblenz, Münster i. W., den 28. Januar 1902. Wir versandten folgendes Rundschreiben: »Hierdurch bringen wir zu Ihrer Kenntnis, daß laut Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Oktober 1901 in Köln und mit Genehmigung des Vor standes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler alle Ausnahmebestimmungen bezüglich der Gewährung eines höheren Rabattes an Biblio theken, Behörden rc. als in den Verkaufsnormen bestimmt, vom 1. April dieses Jahres ab aufgehoben sind. »Indem wir umstehend unsere Verkaufsnormen noch mals bekannt geben, heben wir hervor, daß sämtliche Buch händler, ob dieselben Mitglied unseres Vereines sind oder nicht, gebunden sind, diese Bestimmungen auf das Gewissenhafteste einzuhalten. »Wir ersuchen daher, etwaige noch bestehende Verbin dungen, nach denen ein höherer Rabatt bewilligt wird, als in den Verkaufsnormen vorgesehen, unverzüglich zu kündige». »Jeden Verstoß werden wir ohne Ansehen der Person unnachsichtlich verfolgen und gegen die betr. Firmen beim Vorstand des Börsenvereins die in den Satzungen für solche Fälle vorgesehenen Maßregeln, d. h. den Ausschluß von der Benutzung der Einrichtungen und Anstalten des Börsen vereins, sowie Mitteilung an diejenigen Verleger, welche sich verpflichtet haben, solchen Buchhändlern und Wiederverkäufern, die laut Mitteilung des Vorstandes gegen die Bestimmungen in Z 3 Ziffer 4, 5 oder 6 der Satzungen verstoßen haben, gar nicht oder nur zum Ladenpreise zu liefern, be antragen. »Mit zuversichtlichem Vertrauen auf die Festigkeit unserer buchhändlerischen Organisation und auf den Schutz, den uns die Leitung des Börsenvereins verspricht, haben wir diesen neuen Schritt unternommen, um dem Sortiment zu einem würdigeren Ertrage zu verhelfen. Wir knüpfen dabei an diejenigen Berufsgenossen, welche noch nicht Mitglied unseres Vereines sind, die Bitte, sich uns anzuschließen und dadurch zu beweisen, daß sie die Vorteile und den Schutz, welche ihnen durch die buchhändlerischen Vereine geboten werden, zu würdigen wissen.« Indem wir das vorstehende an sämtliche Firmen der Rheinprooinz und Westfalen gerichtete Rundschreiben zur Kenntnis des Gesamtbuchhandels bringen, erklären wir gleich zeitig, daß wir jeden unberechtigten Eingriff von auswärts in das Gebiet unseres Vereins mit allen Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. er Teil. gesetzlich zulässigen Mitteln in Erfahrung zu bringen suchen und rücksichtslos verfolgen werden. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Lreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Suchhändler. Albert Jacobi. Georg Schumacher. Ludwig Meinardus. Adolf Graeper. Sigismund Theissing Emil Griebsch. Zur gefl. Beachtung! Die Anzeigenaufträge für das Börsenblatt gehen uns oftmals in sehr ungenauer Fassung zu, so daß Zweifel ent stehen und Jrrtümer leicht unterlaufen können. Besonders unklar ist in der Regel die Bestimmung über die Spalten breite gegeben. Wir bitten deshalb, bei Erteilung geschätzter Anzeigenaufträge genau beachten zu wollen, daß einspaltiger Satz ein Drittel der Seitenbreite, zweispaltiger Satz zwei Drittel der Seitenbreite und dreispaltiger Satz die ganze Seitenbreite einnimmt. Mehrspaltige Anzeigen sind zulässig in den Ab teilungen »Fertige Bücher«, »Künftig erscheinende Bücher« und »Vermischte Anzeigen«. Anzeigen, für die eine Spaltenbreite nicht ausdrücklich vorgeschrieben worden ist, werden einspaltig gesetzt. Es ist auch zu bedenken, daß Raum und Höhe nicht miteinander gleichbedeutend sind; z. B. ist »'/z Seite ein spaltig« einer ganzen Spalte gleich, während »'/, Seite hoch einspaltig« nur Seite Raum ausmacht. Wir bitten höflich um genaue und unzweifelhafte Ab fassung der geschätzten Aufträge, damit Verzögerungen oder Jrrtümer vermieden werden können. Geschäftsstelle des Lörsenvereins der Deutschen Suchhändter. Or. Orth, Syndikus. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Luchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel ---- ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. ff vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit n.n. und n.u.n. bezcichnetcn auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennigen. Ferd. Dümmlers Berlagsbuchp. in Berlin. Lorii, : Xbbancllungsn Lar potsntialtbsoris. 5. 3kl. Ilsdor e. 8iilL v. Xlli'gnika n. >1is Notbocis clss aritbmot. IVlittols ioi ktannis. (XVI, 66 8.) gr. 8". n. 2. — (Vollstünclig; in 1 Lck.: n. 6. —) 175
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