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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1888
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint außer Sonntag» täglich, — Bis früh g Uhr ein- gehende Anzeigen kommen in der Regel u, wenn irgend möglich in der nächsten Nr zur Ausnahme Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsenvercinS der Deutschen Buchhändler. 70. Leipzig, Mittwoch den 4, April, 1888. Amtlicher Teil. Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum ersten Male angekündigt sind. Willielni Braumüller in Wir,,. 18108 krolniltvi', kaiil, die mauuslls Lsbaiid- Iliuß' dss xrolaxsus utsri, Fisch,',» mcdicinisch,' Bucht,. !>. Kornfeld in Berlin. 18108 Müller, Carl Franz, die letzten Tage Königs Ludwig II, von Bayern, S. Fischer Verlag in Berlin. 18117 ltiet/er, Anx, Nsistsr lliaips, R, Gaertner s Verlag H. Henfelder in Berlin. I81LS Jacobsen, E., chemisch - technisches Reper torium, 26. Jahrg, (1887.) I. i, O'arl Grüningcr in Stuttgart. 18112 Neue Musikzeitung. Nr, 7 (Kaiskrnummer), (Hebrüder Henninger in Heilbronn. 18114 Körting, G,, Encyklopädie u, Methodologie der englischen Philologie, Bernkopf, Register u Nachträge zur Ency klopädie u, Methodologie der romanischen Philologie, Körting, G., u, E. Koschwitz, französische Studien, VI, Band, 2, Heft, Julius Horfmaun in Stuttgart. 18118 Berge's Schmetterlingsbuch. Bearb. von H, v, Heinemann, ergänz! von W, Steudel, 7, Auflage, Audr. Fred. Höst K Sohn (Gör. Höst) in Kopenhagen. 1811b 18122 Weitcmeyer, H., Dänemark. Slolbovli, ciir. II. r., ^mbroiss. Gerhard Kühtmaun in Dresden. 18110 Reimann, K,, die Liebe des deutschen Volkes zu seinem Kaiser Wilhelm, Dichternachruse Georg Thicmc in Leipzig. 1SI16 London, L., u, R. .lagtroilitri, üoibrÜAS rmr 1,8brs von der l-ocnlisation iin 6eir!rn. Franz Vahle» in Berlin. I8lL1 Müller, David, Leitsaden zur Geschichte des Deutschen Volkes 6, Ausl,, v. Fr. Junge. I. I. Weber in Leipzig. 18111 Scelhorst, Georg, Katechismus der Gal vanoplastik und Galvanostegie, Dritte Auflage von G. Langbein, Nichtamtlicher Teil Buchhändlcrischc Rechtslitteratur. Es ist ein eigen Ding um die Besprechung einer Schrift, welcher man wegen der in ihr liegenden trefflichen Tendenz von ganzem Herzen uneingeschränktes Lob zollen möchte, und der man anderseits, wenn es sich darum handelt, nun ans ihrem mate riellen Inhalt Beweise für ein solches Lob zu erbringen, ratlos und verlegen gegenübersteht. Mit diesen Worten ist die Grund - stimmung gekennzeichnet, in der sich die folgenden Bemerkungen über ein im Vorjahre erschienenes und der buchhändlerischen Fachliteratur angehöriges Schriftchen*) zu bewegen haben. Der Name des Verfassers dürfte manchem Leser des Börsenblattes nicht unbekannt sein; sowohl in diesem Organ, als in der »Oesterreichischen Buchhändlercorrespondenz« hat Herr Gubitz schon früher einzelne Aufsätze veröffentlicht, die sich allerdings mehr dem Rcchtsphilosophischen und Nationalökonomischen, als dem streng Juridischen zuneigten Es läßt sich der Wunsch nicht unterdrücken, daß der Verfasser auch diesmal lieber seine An sichten, und zwar in schärfer zusammengefaßter Form, ebenso wie die früheren von ihm herrührendcn Arbeiten, als Abhandlung in einem periodischen Unternehmen vorgetragen hätte, anstatt die anspruchsvollere Veröffentlichung in einzeln dastehender Schrift zu wähle» Um letzterem Erfordernis auch nur einigermaßen gerecht zu werden, war er genötigt, das Merkchen durch eine über inneren Bedarf ausgesponnene Einleitung, die den dritten Teil des Ganzen einnimmt und in der Hauptsache nur den Abdruck bereits früher von anderer Seite mitgeteilter Rechtsfälle enthält, sowie durch eine dem Buche angehängte »Zugabe«, endlich durch ungemein breite Behandlung seines Stoffes über Gebühr zu beschweren, *) Buchhandelsrecht und Juristenrecht von A, Gubitz, kl, 8°, 132 S, Schm,-Hall 1887, Verlag von Carl Braun, Preis 3 Fünfundfünszigster Jahrgang. Ihrer löblichen Tendenz nach wendet sich die Schrift gegen die besonders in neuerer Zeit seitens der praktischen Juristenwelt bekundete Abneigung, den eigenartig entwickelten Handelsbräuchen einzelner kaufmännischer Zweige, hier in erster Linie des deutschen Buchhandels, bei vorkommenden Streitigkeiten gerecht zu werden im Hinweis auf die angeblich allgemein giltigen und nivellierenden Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches Nur verfehlt der Verfasser den richtigen Weg, um seinen an sich unanfecht baren Grundsatz zu vertreten. Statt nämlich auf die zu seinen Gunsten sprechenden Bestimmungen des Handelsgesetz buches selbst hinzuweisen, welche sich im Artikel I, besonders aber im Artikel 279 finden (»In Beziehung auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rück sicht zu nehmen«) und statt innerhalb des Rahmens dieser Gesetzesparagraphen nachdrucksvoll für die Anerkennung des buchhändlerischen Gewohnheitsrechtes cinzutreten, das auf Grund der genannten Bestimmungen gewiß zur vollen und freien Ent faltung gelangen kann, sagt er in der Einleitung (S, 3,): »In dem vorliegenden Buche soll der Nachweis erbracht werden, daß der Gegeusätz, in welchem das Buchhaudelsrecht sich befindet zu demjenigen, was sonst im öffentlichen und Privatrecht als Aus druck der gegenwärtigen Rechtsanschauung gilt und was ich kurz als Juristenrecht bezeichne, auf einer grundsätzlichen Verschieden heit des Nechtsbegriffes beruht — einer Verschiedenheit, welche damit noch nicht genügend charakterisiert und noch weniger erklärt ist, wenn man dem Buchhandel gegenüber von dem übrigen Handel gewisse berechtigte Eigentümlichkeiten zn- gesteht. Diesem grundsätzlichen Gegensatz der ganzen Rechts- anschauung gebe ich vielfach dadurch Ausdruck, daß ich zwischen »juristisch« und »rechtlich« scharf unterscheide,« Es ist zu bedauern, daß der Verfasser durch diese Aus- 228
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