Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550223
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185502239
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550223
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-02
- Tag1855-02-23
- Monat1855-02
- Jahr1855
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
336 ^ 24 Zur Lache.*) Berlin. Wer die Verthcidigung des Herrn Louis Schaefer in Nr. 17 d. Bl. unbefangen durchlieft, und mit derselben Unbe fangenheit die Aufsatze in Nr. 6 und 13 d- Bl. prüft und sich daraus ein Urtheil bildet, wird uns zugestehen müssen, daß er sehr klug die Hauptsache umgeht, dagegen di? für den ganzen Buch handel wichtige und nur deshalb vor das Forum desselben gezogene Angelegenheit zu-einer persönlichen zu machen sucht. Es ist uns nie eingefallen, die allerdings geachtete Persönlichkeit des Herrn General v. Malizcwsky herabzusetzen, noch weniger aber eine große Stiftung anzugreifen, welche, unter der Munisicen; des ritterlichen Prinzen von Preußen, Kgl. Hoh. stehend, dazu bestimmt ist, Gutes zu fördern, Gutes zu belohnen. Wenn aber für die Fonds der Stiftung Mittel angewendet werden, welche Einzelne im Staate beschädigen, und wenn der Präsident der Stiftung sich dazu herbeiläßt, die moralische Macht derselben und die ihr vom Staate eingeräumten Bortheile, wie Portofceiheit ec., zu Ungunsten vieler Preußischen Staatsbürger und zu Gunsten Einzelner zu benutzen, so wird man cs denen, welche darunter leiden, doch nicht verargen können, oaß sie gegen solche Ungehörigkeiten anzukämpfen suchen. Diese aufzudecken und ihnen womöglich ein Ziel zu setzen, dies be absichtigten die Aufsätze in Nr. 6 und 13 d. Bl., nicht aber sollte die große Landesstiftung herabgesetzt und Personen geschmäht werden. Factisch ist es: die National-Dank-Stiftung giebt einen Ka lender heraus, welcher zu großem Schaden der sämmt- lichen Preußischen Kalender-Verleger durch die Macht und Kraft ihrer Einrichtungen, mit den ihr vom Staat cingeräum- ten Bevorzugungen, in ungeheurer Auflage durch die Behörden und ihre Organe abgesetzt und vertrieben wird. Factisch ist es, daß die Stiftung keine Gewerbesteuer bezahlt, Portofceiheit hat und vermittelst dieser Begünstigungen Subskri benten herbcischafft und dadurch in den Gewerbebetrieb des Buch handels tief cinschneider. Factisch ist es ferner, daß Herr Scharfer den „Bazar" der Stiftung zum Subscribenlensammeln überwiesen, und daß diese ge gen eingcräumte25 Lh Abgabe für ein Jahres- Exemplar, die Sub scriptionslisten bei allen Behörden und Trcubunds-Vereinen circu- lircn ließ. Der Wortlaut des Malizewsky'schen Eirculairs vom 2. Deccmber ist folgender: „Ich empfehle daher den verehr!. Orga *) Bereits am 9. Febr. bei der Redaction eingegangcn, und s eit- dem war die Aufnahme dem Einsender zugesagt, was wir hiermit er klären, indem wir verschiedene weitere Artikel pro und contra in dieser Angelegenheit, später eingegangen, zurückweisen mußten. D. Red. nen dieser Stiftung die in der Anlage mitgethcilt werdende Einla dung zur Subscription auf oben bezeichnete neue Musterzcitung für Frauen, zur Eirculation bei den Frauen- und Jungfrauen-Nercincn, und, wo solche nicht gebildet sind, bei den Frauen und Jungfrauen im Bezirke der verchrl. Eommissariate. Die ausg efül lten Sub skriptionslisten oder die summarische Angabe der gezeichneten Exem plare rc- rc." Will Herr Schaefer uns glauben machen, daß sein Zweck ein rein patriotischer gewesen, wo der Nutzen, den er da von hat, klar aufder Hand liegt? — Ist es ferner nicht in der Natur der Sache begründet, daß durch die Bcthci- ligung der Stiftung, anderen Musterzeit ungs-Verle- gcrn Abonnenten abgewendet wurden, die gewiß nicht den „ B a zar" a n g csch a fft h ätten und von dem bisher gehaltenen Blatte abgegangen wären, wenn sic nicht gedacht hätten, „etwas Gutes zu thun "?(!!) Concurrcnzen, selbst mit genauer Benutzung fremder Pläne betreffs des allgemeinen Verfahrens, liegen im Gange der Gewerbe, stehen unter dem Schutze der Gesetze, und der angestrengte Fleiß, die Darbringung von Opfern an das Publicum vermögen daneben zu bestehen und mit Muth gegen die Gefährdung der eignen Exi stenz anzukämpfen, so lange den loyalen Concurrenten eine gleich mäßige Behandlung durch die höchsten und hohen Autoritäten des Staates, im Sinne und Geiste der Landcsgesehe, zu Theil wird. Allein sobald von jener Seite her Veranstaltungen geschehen, welche die ausglcichcnde Gerechtigkeit in dieser Beziehung bedeutend ge fährden, so dürfte wohl für den prägravirten Theil Ursache genug zur Abwehr und Beschwerde vorhanden sein. Herr von Malizewskn läßt die Probehefte und Subskriptions listen des „Bazar" unter Benutzung der dem Institute deS Natio naldankes bewilligten Portofreiheit versenden, während die übrigen Musterzeitungs-Vcrleger die Königliche Post, so wie die Eisenbah nen für die Versendung ihrer Probehefte und Anzeigen theuer be zahlen müssen. Diese starke ofsicielle Bevorzugung eines Geschäfts mannes gegen die anderen liegt jenseits der Grenzen aller Billig keit. Daß von diesem Standpunkt aus ein Mißbrauch des „Bazar" gegen die Stiftung Nationaldank stattsindet, gehl hieraus wohl zur Genüge hervor, und bleibt jedem redlich denkenden Collegen zur Beuctheilung überlassen. Der angedrohten Klage des Herrn Schar fer sehen wir mit Ruhe entgegen, werden uns auch s. Z. nen nen und mit allen Mitteln ungehörige geheime Eoncurrenzmanöver an das Tageslicht bringen und durch Veröffentlichung derselben die Rechte des Buchhandels aufrecht zu erhalten suchen. 0—0. A n z e i g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvereins werden die drcigcspaltene Petit-Zeile oder Raum mit 5 Pf. sächs.. alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) Gerichtliche Bekanntmachungen. s2272.s Die Gläubiger des Falliments des zu Cdln wohnenden und unter der Firma: F. C- Eisen'sche Sortiments-Buchhandlung handeln den Kaufmann Rudolph Mann werden hier mit ersucht, binnen der Frist von 40 Tagen persönlich oder durch Bevollmächtigte bei dem Unterzeichneten Syndik des Falliments zu er scheinen, ihm zu erklären, aus welchem Grunde und für welche Summe sie Gläubiger seien, und ihre Forderungs-Urkunden ihm oder in dem Sccretariate des Kgl. Handelsgerichts zu Cdln zu übergeben, sodann sich am Dienstag, den 3. April laufenden Jahres, Nachmittags 3 Uhr, in dem Commissions-Aimmer des besagten Han delsgerichts zur Prüfung und Bekräftigung ihrer angemeldeten Forderungen einzusinden. Cdln, den 22. Februar 1855. Der prov. Syndik des Falliments August Bcsscl, Advocat-Anwalt am Rheinischen Appellations- Gerichtshofe. KV. In Beziehung auf das obige, durch das Gesetz vorgeschriebene Inserat bemerke ich, um Irrungen zu vermeiden, daß diejenigen Herren Betheiligten, welche bereits ihre Voll machten eingcschickthaben, dieses Inserat ebenso, wie die ihnen noch besonders zu übermachenden gesetzlich vorgeschriebenen Einladungsbriefe nicht weiter zu beachten brauchen, indem der be treffende Bevollmächtigte alle ndthigen Schritte thun wird. Für die noch nicht durch Manda tar vertretenen Herren Gläubiger bemerke ich, daß ich auch noch nach dem 3. April dieses Jahres erfolgende Anmeldungen annehme, in dem die Berification der ungewöhnlich zahlrei chen Forderungen voraussichtlich an jenem Tage noch lange nicht beendigt sein kann. Cdln, 22. Febr. 1855. August Bcsscl, Advocat-Anwalt am Rheinischen Appellations- Gerichtshofe.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder