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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1856
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1856
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- Deutsch
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1638 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 110, 3. September. Noth, da er sonsten nichts zu arbeiten und zu erwerben gehabt", gedruckt zu haben. In den meisten Fällen steht Frank's Aussagen das Zeugniß oder auch sachverständige Gutachten des schon genann ten Leipziger Buchhändlers Henning Groß entgegen, der aber aller dings nicht als ganz unparteiisch erscheint, da er in Betreff der einen Nachdruckssache schon seit längerer Zeit selbst im Proceß mit F. be fangen war, und rücksichtlich einer anderen Schrift, die zu den weg- gcnommcncn, also zu den für religionsgefährlich erachteten gehörte, eingcstchen muß, dieselbe früher selbst verlegt zu haben, und zwar mit dem Zusatze: „cs hätte ihn fücnemblich dazu bewogen, das ihm der Autor und der Drucker schuldig gewesen"! Fast alle Zeugen aber stimmen darin überein, Frank als einen „vortheilhaften und betrüg- lichen Mann" zu schildern, mit dem sie nicht gern zu thun hätten. Der Rath der Stadt Leipzig erstattete über das Ergebniß des Verhörs unterm 9. Mai Bericht an die kurfürstliche Regierung, und schon unterm 13. Mai wird von dieser rescribirt, Frank solle, weil er diese „Lestcrcharten und Bücher, so zum Theil auch wider unsere Lande und derselben Theologen gerichtet, in unsere Lande gebracht", 500 Thlr. an die kurfürstliche Rentkammer zahlen, bei ernstlicher Verwarnung für den Wiederholungsfall und bis er solche gezahlt und die 900 Exemplare der Schrift des Olearius geschafft, im Ge sängniß behalten, auch die wcggcnommenen Bücher wohl verwahrt werden. Zugleich ward unterm 17. Mai an den „Obcraufseher" in Eisleben — unstreitig wegen des erwähnten Gaudisch — bessere Ucbcrwachung der Buchdrucker empfohlen. Es gingen nun zahlreiche „Vorschriften" (Suppliken) für Frank ein von „Rathmann und Jnnungsmeister" zu Magdeburg, von sämmtlichcn Pfarrherrcn und Predigern daselbst (diese jedoch ohne Unterschrift!), endlich von 0. Olearius zu Halle. Letzterer schreibt u- A.: er habe jene „drei Predigten vom Unterschied wahrer und falscher Religion" in Halle öffentlich gehalten, übernehme die Ver antwortung dafür und bitte deswegen, sich nach Halle zu wenden, wenn sie strafwürdig seien; was die Vertheidigung in der Vorrede anlangt, so sei ec dazu durch der Gegner Auftreten (die in der 8trens Oervestans und „Protestation wider den Pfarrherrn zu Ealbe" sie zu Halle als tslsarii und „abtrünnige Mamelucken" ausgerufen) genöthigt worden. Auch Frank selbst, dessen Hast seit dem 8. Mai wegen Krank heit in Hausarrest verwandelt worden war, bat dringend um Be freiung : er habe nicht verdient, — sagte er — „daß man mich armen man für so vielen fremden nalionilui« in Ew. Churf. Gn. Stadt wider des margkts pcivilegia solle gefangen, vcrhönet und beleidigt haben", und erbot sich zu einer osutio judioio sisti (Sicherstellung wegen Erscheinen vor Gericht), die er mit seinen über 2000 Thlr. werthcn Waacen zu Leipzig leisten wolle. Diese Supplik schickte er durch einen gewissen Earl Heiling nach Dresden; der Ueberbringer wurde aber als verdächtig in Haft genommen, und scheint nach eini gen Tagen unverrichteter Sache zucückgekehrt zu sein. Am 18. Mai wendete sich daher Frank mit gleicher Bitte an den Kanzler Crell, ,,gui süss dieitur vor prinejpis." Aber auch der Rath zu Leipzig verwendete sich den 15. Mai in gleicher Weise bei dem Kurfürsten: es sei ja nur wider die Anhalli- schen Theologen, was Olearius und die andern geschrieben, und jedenfalls möge man dem Frank einen rechtlichen Beistand gönnen. Ebenso supplicirten die Prediger für ihn. Auch von diesen beiden Schreiben wird in weiteren Eingaben Frank's behauptet, sein Sohn habe sie überbringen sollen, es habe sie aber in Dresden Niemand annehmen wollen. Dem wird jedoch später Seiten der Regierung widersprochen: Frank sei nach Gebühr beschicken worden. In seiner Bedrängniß wendete sich Frank an den Administrator zu Halle, den schon genannten Herzog August von Sachsen, der auch am 11. Juni eine Vorstellung für ihn an die Regierung nach Dresden ergehen ließ. Es ward ihm indeß von letzterer erwiedert, Frank habe „den allgemeinen beschriebenen Rechten auch des h. Reichs Policeyordnung zuwider allerhand schmee und lcsterschriften eingeschoben, wider das Verbot zu Weihnacht 1591 wiederum und auch jetzt unter die Leute sprengen wollen und andere hochsträflichc Unthat mit Nachdrucken der von uns privilegirtcn Bücher w. be gangen." Freilich war indeß auch eine Frank nachtheilige Erklärung beim Rathe zu Leipzig eingegangen: ein Schreiben des Famulus des I). Selneccer, Georg Heimhold zu Hildesheim, strafte Frank's in seinem Verhör erstattete Aussagen, v. Selneccer habe ihm mehrere Bücher gedruckt zugeschickt, geradezu Lügen. Dieses Schreiben ward von dem Bürgermeister Bachov alsbald an Erell „seinen großgün- stigcn Herrn Schwager und Förderer" übersendet. Als endlich am 13. October nochmalige Verwendung des Raths zu Magdeburg um Freilassung Frank's erfolgt war, erging vom Administrator der Kur Sachsen, Friedrich Wilhelm, Befehl, Frank gegen Bestellung einer Eaulion von 500 Thlr., daß er sich auf Er fordern jeder Zeit stellen werde, frei zu lassen. Doch war zu diesem Erlasse wohl weniger jene Supplik die Veranlassung, als vielmehr die alsbald mit Kurfürst Ehristian's Tode unter dessen Nachfolger, dem genannten Administrator der Kur, eingetretene Aenderung der Ansichten der Regierung über die kryptocalvinistischcn Bewegungen, welche bekanntlich auch zu Ecell's Absetzung und Vecurtheilung führten. Der unglückliche Frank halte in Folge der calvinistischen Agita tion, welche unter Erell's überwiegendem Einflüsse während der Re gierung Ehristian's I. staltfand, fünf Monate im Kerker schmachten müssen. Es war ihm nicht zu verargen, daß er nach erlangter Frei heit sein gutes Recht zu erlangen suchte. Er trat gegen den Rath am 9. December 1592 klagend auf und es kam zu einem Verhör vor dem Oberhofgerichte zu Leipzig. Aber freilich konnte der Rath nicht verantwortlich sein, wo ein höherer Befehl vorlag. Er wurde daher mit der Klage ab- und an Herzog Wilhelm gewiesen. Mit der Supplik an diesen, welcher eine vidimirle Abschrift des oben er wähnten kurfürstlichen Befehls an den Rath beigefügt war, schließen die uns vorliegenden Acten den 29. Januar 1593. Heber das Ec- gebniß ist uns nichts bekannt und ebenso wenig ist über das Schicksal der mit Beschlag belegten Bücher etwas zu ersehen. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Französische Literatur. Lxi-i-lSlix, 1<ovl», 1<e Patissier moderne, ou l'raite elementaire et pratigue de la Patisserie kranzmise au XIX. sidele. 6r in-8. de 267 pages, plus 32 planclies. Paris, cken I'auteur, boulevard Montmartre, 3. 10 Ir. Lxavusr, kV, medecin e» ekek »le I'köpital tkermal militaire äs Viel»), Luide pratigue des malades aux eaux de Viel«)', eomprenant I'exa- men des proprietes medieales de« «aux, leur mode d'aetion et l'etude de« maladiss gui s'x rattackent...; prevddd de I'Iiistoire et de la topoxrapkie de Vieli^ et de «es environs. 5. ddition, revue et augmentee. In-18. de 364 pages, plus 5 planclles litbo- Arspkiees. pari«, 1. L. ösilliere. öxrx«oovav, vs «xson os, I.'expddition de Lrimee, jusgu'a la Prise de 8ebastopol. Olironchue» de la xuerre d'Orient. I. et 2. Par tie«. 4. dditivn. 2 vol. in-8., ensemble de xxxu et de 803 pa^e». Paris, Am)-ot. 12 tr. vrsäuetion reserree. Usoi-xso, 1., prolesseur agregs a la k^acultede medecine de Paris etc., ^praite 6Ismentaire de pb^siolo^ie llumaine, comprenant le« principales notions de la pk^sioloAie comparee. 2. sdition, revue, corri^ee, au^mentde. In-8^ de x et de 1123 psxes, aveo 203 kaures dan« le texte, Paris, I<al>6. 12 kr.
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