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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1849
- Sprache
- Deutsch
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1097 1849.) Um einen Beweis zu liefern, wie sehr der Buchhandel im Stei gen begriffen ist, möge folgende Notiz beweisen. Es existiren bereits New - Vork: i > n Garrigue Radde Westermann L Co.^und Verleger Heinrich k Eo. Ludwig Eo. Importeurs Verleger ^ Importeurs (und Verleger Importeurs Koch k Co. Apleton L Eo. in Philadelphia: Weik L Co. Schäfer Wollenweber in Pittsburg: Backofen; Weiß L Co.; — in Chicago: Denker ck: Burgeß und Braunhold; Boston: Heinrich L Co.; — AUcntown: Blum, Busch L Co-; — Rochester: G. Bohnlein; — Harrisburg: Lutz ck Schäfer; — Balti more: Beck und Murphy ck: Co.; —Albany. Lochner L Co. und noch viele andere. ^Verleger Importeurs und Verleger Mentz sc Rocoudt Thomas in Cincinnati Eggers Sc Co- Meyer Co. Buhler Schwarz, Verleger in St. Louis WesselhoftLFranksen Schuster c V-rleaer Roland L Detharding) ^ Buffalo: A. Schmidt; — Cleveland: Der Hauptzweck dieser Zeilen ist nun der, an tüchtige, unterneh mende Buchhändler die Aufforderung ergehen zu lasten, Agenturen ih res Verlages in Amerika und wo möglich in New-Uork, Philadelphia, Boston und Baltimore als Haupt- und Handelsresidcnzen zu errichten, oder mit ihrem Verlage selbst herüber zu kommen. Der Hauptbedarf in Büchern ist: Theologie, Medici», altclassische Schriften, Chemie, Pharmacie, Geschichte, Naturwissenschaften, Classiker, Architektur (beste Aus wahl), Kunstsachen und populäre Volkslileratur. Alles, was gut, gediegen, sowie schon ausgestatlek in Druck und Einband ist, läßt sich absetzen, auch Sachen werden selbst verkauft, die in der guten Meinung Gebildeter wie der Schäfer'sche Verlag in Philadelphia schon längst gesunken sind. — Doch auch dieses endet, und das Bessere dringt durch, wie Alles in der Freiheit siegt, was sick erst den Preis des Lobes errungen hat. — Schon längst würde der Umsatz in deutsche» Büchern großer ge wesen sein, aber der Bezug war scheinbar mit zu viele» Schwierigkei ten verbunden, und auf andrer Seite war das Entgegenkommen deut scher Verleger nichts weniger als Vertrauen erweckend. — Der Bezug deutscher Bücher nur gegen baar ist eine harte Bedingung, und der Eigensinn vieler Verleger bei Ertheilung eines hohem Ausnahmerabat tes ist ebenso nachtheilig, wie er dem ganzen Bezug der Bücher schäd lich entgegenwirkt. Trotz allen diesen Mißverhältnissen entstehen doch nach und nach geregelte Imporlalionen, auf solide Verbindungen basirt. Die Errichtung irgend eines Verlagsgeschäftes in oben genann ten Städten würde ohngefähr Rkhlr. p. C. 2000 kosten, alle Unkosten eingerechnet, und würden sich die Verbindungen bald berstellen lassen, wenn man die Bedingungen der Artikel nach amerikanischem Maß stabe umformt. — Zum Schluß noch: Eilen Sie! Es ist die höchste Zeit, säumen Sie nicht, ein sol ches Unternehmen zu beginnen. — Geschieht es nicht, so organisirt sich eine Nachdruckpresse, gleichwie in Amerika alles in England Er scheinende nachgedruckt wird, und dem alten Deutschland geht wieder um eine sichre Abzugsquelle verloren. Eilen Sie darum, ehe durch eine solche Presse alle Jmportationen unnütz und überflüssig gemacht werden, und bedenken Sie, daß man hier zu Lande Bücher eben so schön, wie in neuerer Zeit in Deutschland ausstattet, und doch andre Preise und annehmbarere Bedingungen machen kann, wie der Buch händler in Deutschland. — Berichtigung der Annonce des Herrn G. Pdnickc in Leipzig im Börsenblatt Nr. 86 „Rcichcnbachs Volksnaturgeschichte betreffend." Der frühere Verleger von „Neichenbachs Volksnaturge schichte", Herr G. Pönicke in Leipzig, erklärt auf die Anfrage in Nr. 84 d. Blattes, „daß er für die letzten Hefte Vorausbezahlung er hoben habe, sei unwahr, es habe dies nur bei einer kleinen Anzahl von Bestellern im eignen Sortimenlsgeschäfks-Wirkungskreise stattgefun den." Dem ist aber nicht so, die Verlagshandlung von P ö n i ck e L Sohn hat s. Z. auf das Werk Subscribenten sammeln lassen und jedem Subskribenten eine Quittung cingehändigt, welche lautet: „Inhaber dieser Quittung hat auf das bei uns erscheinende Pracht werk: Or.Reichenbach'sNaturgeschichte 15Ngr. für die beiden letzten Lieferungen pränumerando an »ns bezablt und werden ihm diese Lieferungen am Schluß des Werkes als bezahlt, so wie gegen Zah lung von 7>,l, Ngr. für jede f-cnere Lieferung des Werkes, das Werk in Gemäßheit unserer ihm übergebenen Ankündigung, welche auch im ersten Hefle eingedruckt ist, geliefert." Auf der Rückseite dieser Quittung ist noch bemerkt: „Wir haben jedem Besteller des in umstehender Quittung erwähn ten Werkes ein Exemplar unserer Ankündigung desselben aushändi gen, dieselbe auf dem erste» Hefte eindrucken lassen. DieBesteller des Werkes haben daher nur diese Ankündigung zum Anhalt zu nehmen, und nur nach dieser sich zu richten, indem die Sammler der Bestel lungen nicht ermächtigt sind, für das Zusagen irgend einer Art zu nehmen, welche mit der Ankündigung im Widerspruch stehen oder weiter als diese gehen." Die Verlagshandlung ist ihren Verbindlichkeiten nicht nachgekom men, da das Unternehmen seit Jahr und Tag stockt. Wir sind so unglücklich, eine Anzahl Exemplare abgesetzt zu haben; die Abnehmer verweigern die Zahlung für die erhaltenen Hefte, weil sie befürchten, daß der Schluß nicht geliefert wird und drohen mit der Zurückgabe des unvollständige» Werkes, wofür die Verlagshandlung das Geld längst eingestrichen hat. Herr G. Pönicke hat s. Z- einen Subskribenten in unserm Wirkungskreise, welcher die Annahme des Werkes verweigerte, verklagt uno denselben gerichtlich gezwungen, die herausgekommenen Hefte zu nehmen, sollte Herr G. Pönicke jetzt nicht auf gleiche Weise zu belan gen sein? Es wird deshalb an Sie, Herr G. Pönicke, nochmals die Anfrage gestellt: wer hat die letzten Hefte von Reichenbachs Naturgeschichte, welche Sie von den Subscribenten pränumerando bezahlt genommen haben, zu liefern? Von Ihrem eignen Sortimentsgeschäfts-Wirkungskreise kann keine Rede sein, da Sie Ihre Exporteure ermächtigt hatten, den betref fenden Buchhandlungen des Orts die Bestellungen zu überweisen und was diese (im Einverständniß mit der obigen Erklärung) versprochen haben, müssen Sie halten, wenn auf Ihre Versprechungen ferner noch Etwas gegeben werden soll. T. I. MiScellen. In einem englischen Gerichtshof ist kürzlich entschieden worden, daß nach dem engl. Gesetze kein ausländischer Verfasser (der nicht durch einen Vertrag zwischen seinem Vaterlande und England dem Ein heimischen gleich gestellt wird) das Privilegium hat, ein Verlagsrecht in England zu erwerben, u. daher auch keinem Buchhändler zu über tragen. — Dies Kat sehr vielen Verlegern in London einen bedeuten den Schaden zugefügt, da viele americanische Autoren in England die selben Honorare bezogen haben wie ähnlich populäre Inländer, z. B.
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