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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1849
- Sprache
- Deutsch
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390 ^1- 30 Nichtamtlicher Th eil. Entgegnung auf die Anzeige der Herren Barth L5 Schulze: „Zur Lehre und Warnung.,, In Ne. 28 des Börsenblattes fordern mich die Herren Barth L Schulze zur Motivirung meiner Handlungsweise in Sachen eines Baar packcts von E> Roller in M. an die Rackhorst'sche Buchh. in O. auf. Nun einer Aufforderung bedurfte cs wohl nicht, da cs nicht denkbar, daß irgend Jemand die unbegründetsten Beschuldigungen ohne Erwide rung lassen werde. Zuvörderst bemerke ich, daß der erste Lhcil der unter Lehre und Warnung erlassenen Anzeige der Herren Barth L Schulze meinen Markt- Helfer Koch berührt, der sich darüber selbst aussprechcn wird, da die Mittheilungen der Herren Barth L Schulze zu sehr von dem Proto kolle der Verhandlungen, von dem ich Kenntniß genommen, abwcichen. Zur faktischen Berichtigung indeß, und soweit sich die Sache auf meinem Eomptvir zutrug, nur Folgendes: Mein Markthelfcr Koch hat in der Tbat am 10. Januar 3 Baar packete an verschiedene Committcndcn der Herren Barth L Schulze zum Inkasso gehabt, allein darauf nicht mehr als den Betrag des Einen von 4 27 N^ abgclieferl; und als Koch seine Gelder für eincassirte Baar packete meinem Gebülfen übergab, fehlten 4 an dem Hauptbctragc, so ec abzulicfern hatte. Eine nähere Untersuchung dieser Differenz ergab, daß ein Packet von Roller in M. für die Rackhorst'sche Buchh. in O. im Betrage von 4 welches nicht hier ausgeliefert, sondern von München gekommen war, nicht im Packetbuch des Markthelfers notier war, und Koch erklärte mir sofort, daß er von Hrn. Schulze nur l Packet mit 4 ^ 27 N-f bezahlt er halten, ein zweites Packet aber, welches er zurückgab, nicht eingelöst werde, und daß, da Hr. Schulze nur zu bezahlen pflege, was die Markt- Helfer fordern, er den Betrag eines dritten Packeis nicht habe einziehen können, da cs nicht in seinem Buche notier sei. Koch wurde sofort zu Hrn. Schulze gesendet, um diese 4 ^ zu recla- mircn. Hr. Schulze gab den Empfang des Packets zu, erklärte ober dagegen, er habe Alles bezahlt; bei einer nochmaligen Auseinandersetzung unter Beiden ersuchte Koch Hrn. Schulze, er möchte doch Abschluß seiner Caffe machen und sich überzeugen, wie sich das ?>u« von 4 Herausstellen werde; dies soll Hr. Schulze ebenfalls abgelehnt haben. Hierauf sagte mir Koch, wie drückend die Behandlung des Herrn Schulze gegen die Markthelfcr überhaupt sei, und daß sich mehrfache Klage» über Jrrthümcr des Hrn. Schulze zeigten, augenblicklich aber noch zwei andere, neben dem ihn betreffenden Fall, vorlägc». Da mich diese Aeußerung überraschen mußte, nahm ich Gelegenheit, mich specicller zu erkundigen, wo ich allerdings auch über Irrungen des Hrn. Schulze hörte. Natürlich wünschte ich solches Verfahren nicht auf mein Personal an- gcwcndet zu sehen, und da ich wissen wollte, wem von Beiden ich ferner Baarpackete anvcrtrauen könne, Hr. Schulze auch nicht bereit war, auf gütlichem Wege diese Angelegenheit zu ordnen, so veranlaßle ich Koch, gerichtliche Schritte zu thun. Die Verhandlungen berühren mich nicht direct, und gehe ich daher zu dem von Hrn. Schulze gegen mich gerichteten Angriff über. Das Baarpackct für die Rackhorst'sche Buchh. war mir von Herrn Roller übergeben, und war ich mit Empfang des Packets für Waare, und da die Faktur pr. comptant gestellt war, auch für den Betrag verant- wörtlich. Wenn irgend ein Geschäftsmann den Betrag einer pr. comptant ver kauften Waare, nachdem er dem Vermittler des Käufers die Quittung onver- traurc, nicht empfangen hat, so kann nach meinem Dafürhalten (die Faclur Roller's lautete auf 4 Leuchtkugeln Nr. 3 pr. 3—24) auch die Waare nicht ausgcantwort.t werden. Wäre dies geschehen, so hätte vor Gericht der Glaube hcrvorgerufcn werden können, daß das Packet doch bezahlt sei, da ja die auf jener Factur Roller's mit nachgenommenen Nrs. der Leuchtkugeln als Rest folgen. Ich konnte somit, da es sich um die Forderung eines Betrages auf Roller'schcr Factur handelte, füglich unter Roller's Namen die Fortsetzung nicht als Rest liefern. Die Rackhorst'sche Buchh. durfte unter keiner Bedingung hierbei be- nachtheiligt werden, und schrieb ich daher unter Mittheilung der Ange legenheit, mit direkter Post am 3. Febr. nach Osnabrück, und schon am L. Febr. erbat die Rackhorst'sche Buchh. von mir » 6vack. 3 Leuchtkugeln, HI. Bd., Nr. 5 u. f. Diese am 8. Febr. hier eingcgangcne Fortsetzung wurde nun nicht unter Roller's, sondern am 9. Febr. in meinem Namen rrpedirt, und da mit wöchentlich fortgeiabren, bis der P oceß beendet war. Eine Juiück- haltung dieses Journals fand nie Statt und hat die Rackhorst'sche Buchh. auch keine Nr. als nicht empfangen reclamirt. Herrn Roller fand ich bis hierher nicht bethciligt, als ich ja auch die Rackhorst'sche Buchh. befriedigt fand, und hielt eine Mittheilung an den selben nicht für nothwendig. Die Herren Bartb L Schulze frugen erst hierauf bei mir an : Warum die Fortsetzung der Leuchrkugcln an die Rackhorst'sche Buchh. eingehalten werde, und antwortete auf demselben Zettel (von dem ich zwar keine Copic genommen), daß der Rackhorst'ichcn Buchh. Nichts eingehalten werde, nur könne die Fortsetzung nicht mit Roller's Namen folgen, sondern sie werde leihweise unter dem meinigc» rrpedirt, bis der Proceß beendet sei. Wenn aber Herr Schulze lagt, daß ich auf seine Anfrage die Zurück haltung zuqestandcn und dieselbe sogar in Hrn. Roller's Namen geschähe, so ist dies eine Verwechselung der Begriffe, da jeder Unbefangene hier „Name" mit „Firma" aleichbedeutend halten wird ; denn wenn Herr Schulze selbst zugcsteht, daß ich ihm anqezeigt. die Fortsetzung folge, von mir cxpedirt, so ist eine Zurückhaltung des Journals nicht vorhanden. Die Anfrage ist von mir nur verneinend beantwortet, wie ich es nach Thalsächlichkeil nicht anders konnte. Herr Roller soll sich mißbilligend über die Zurückhaltung ausge sprochen haben und ist dies wohl erklärlich, wenn sich Hr. Schulze er laubte, Unwahrheiten zu berichten. Doch selbst diese Mißbilligung glaube ich, von Hrn. Schulze mitgetheilt, nicht, da Hr. Roller ein solches Ver fahren mir nicht zuschreiben kann. Ich ersuche vielmehr Hrn. Schulze, den Roller'schcn Brief doch gefälligst wörtlich abdrucken lassen zu wollen, als wir dadurch gleichzeitig Hrn. Schulze's Gesinnungen über das ge- sammtc Leipziger Buchhändler-Pcrsonal kennen lernen. Wenn Hr. Schulze endlich eine andere, sichcrstellendcre Einrichtung dem Baarpackctwescn zu geben wünscht, so dürfte die ordnungsmäßige auch die sicherstellendste sein, wie ich, seine Lehre und Warnung beachtend, künftig Hrn. Schulze nur gegen sofortige Zahlung Baarpackete behändigen lasse. Daß das Rollcr'sche Packet s. Z. nicht bezahlt wurde, ist durch Koch's Eid constatirt, und kann mich auf eine weitere Debatte hierin, im Börsen- blatte, so fern nicht unbedingt erforderlich, nicht einlaffen. Wünscht da gegen Hr. Schulze diese Angelegenheit auszuspinnen, so möge er cs vor Gericht thun. und ich werde diese Sache nach Recht und Pflicht unter stützen. Endlich muß ich erklären, daß diese meine Erwidc-ung lediglich Hrn. Gustav Schulze, Affocit der Firma: Barth L Schulze, berührt, seine Person allein hat den Proceß veranlaßt, und wenn ich hier und da die Firma Barth L Schulze erwähnte, so geschah dies nur, als die Firma B. u. S. die Aufforderung an mich erließ. Leipzig, den 9. April 1849. Theodor Thomas. Erläuterungen zum Proceß wegen eines Baarpackcts „zur Lehre und Warnung mitgetheilt." In Nr. 28 des Börsenblattes v. dies. I. geben HH. Barth L Schulze einen Proceß wegen eines Baarpackcts dem gcsammten Buchhandel zum Besten, für dessen Veröffentlichung gewiß nicht nur die jetzige Generation des Buchhandels, sondern auch deren Enkel und Urenkel denselben dank bar sein werden. Hr. Gustav Eduard Schulze, M-'tinhabcr der Buchhandlung Barth K Schulze, hat mich in dem angeführten Aufsatze auf eine Art und Weise angegriffen, die nur zu deutlich zeigt, daß cs ihm vor allen Dingen darauf ankommt, einen Schein des Rechts für sich zu gewinnen. Durch Ent stellungen, Verdrehungen und Auslassungen glaubt er, daß cs ihm gelun gen sei, die Sache so darzulegen, daß jeder Unbefangene von der schreien den Ungerechtigkeit, die gegen ihn verübt worden, erfüllt sein muß. Durch ganz einfache, ungeschminkte Erzählung des Vorfalls will ich ver suchen, Hrn. Schulze's Handlungsweise in das rechte Licht zu stcllcn. Am 10. Jan. d. I. erhielt ich behufs des Jncaffos drei Baarpackete für Committenten der HH. Barth H Schulze, nämlich:
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