für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 169. Dienstags, den 20. Deceinber 1842. Zur Ncugroschen-Frage. Herr A. in No. 99 des Börsenblattes scheint mir ein Gegner der Neu - Groschen zu sein. Bekannt ist es, daß bei allen Abstimmungen das Gesetz der Beharrung (in der Natur begründete) eine nicht unwichtige Rolle spielt. Viele bleiben bei der Mehrheit nur, weil zur Opposition irgend eine Thätigkeit verlangt wird. Melden sich auf die ergangene Aufforderung nur Wenige für die Neu- oder Silber-Gro schen, so werden die Gegner behaupten: Alle die sich nicht gemeldet, seien dageg en, was ganz gewiß unrichtig wäre. Lasten wir daher eine Aufforderung ergehen, daß sich nicht nur die N eu-G rö sch ler, sondern auch die Anhänger der alten guten Groschen melden, es wird sich dann Herausstellen, wer überhaupt Interesse an der Sache nimmt, wer die Berechnung in 30 Groschen und wer die in 24 Gro schen vorzieht. Die aber, welche ihre Meinung nicht zu er kennen geben, sind dann wohl als solche zu betrachten, denen die Berechnung in 30 oder 24 Groschen gleich ist, und die bedeutenderen Verlagshandlungen werden dann leicht ermessen können, welcher Berechnung sie den Vorzug zu geben haben. Frage und Aufforderung. Die Redaktion des Buchhändler-Börsenblatts hat schon zweimal zu eben so ungebührlichen, als, nach unserer Mei nung , pöbelhaften Angriffen gegen uns ihre Spalten öffnen zu müssen geglaubt. Wir fragen: soll das Börsenblatt zu einen Tummel platz persönlicher Angriffe herabgewücdigt werden? — soll es feigen Scribenten gestattet sein, Handlungen, die in einer langen Reihe von Jahren ihres geschäftlichen Wirkens Ach tung und Anerkennung überall sich zu verschaffen gewußt, aus sicherem, heimlichen Versteck, mit Schmutz zu bewerfen? Sr Jahrgang. Die Berechtigung der verehrlichen Redaktion zur Auf nahme solcher anonymen Angriffe müssen wir billig m Zweifel ziehen, und jedenfalls als höchst tadelnswert!) be zeichnen, daß dergleichen in einem amtlichen Vörsenblattc, welches die Interessen eines jeden Mitgliedes des deutschen Buchhändler-Standes gewissenhaft wahrzunehmen zur Auf gabe hat, stattfinden darf. Ist solch' ein Verfahren in den Börsenblättern anderer Geschäfts- und Handelscorpvrationcn denn auch nur denkbar? — Wir glauben vollkommen berechtigt zu sein, von der Redaktion zu verlangen: daß sic den Namen jenes anonymen Angreifers öffentlich nenne. Es widerstreitet unserer An sicht von innerer Ehrenhaftigkeit, mit einem Manne in Ge schäftsverbindung zu bleiben, der sich solcher Ungebührlich keilen gegen uns schuldig macht. Sein Name ist daher uns zu wissen nöthig, um jede Verbindung mit ihm abzubrcchcn, wenn eine solche zwischen uns und ihm überhaupt besteht, eine mögliche künftige aber niemals einzugehen. Breslau, 12. Deccmber 1842- Buchhandlung IosefMax und Komp. Der Nachdruck in Belgien und der französisch- belgische Zollanschluß. Die Augsburger Allg. Zeitung enthält aus Paris vom 14. Novbr.: Au den unzähligen Fragen, welche die pro- jectirte Handelsunion mit Belgien auf das Tapet bringt, hat sich nun eine neue und wichtige, die des Buchhandels gesellt. Bereits ist eine buchhändlerische Reunion zusam menberufen, um die einschlägigen Fragen zu berathen. Und in der That, die gegenwärtige belgische Vcrlagsindustrie läßt sich mit dem Fallen der Zollschranken zwischen beiden Ländern schwer vereinbaren. Kaum erscheint ein werthvolles Buch in Frankreich, das nicht alsogleich in Belgien nachgedruckt und um 75 pEt. wohlfeiler verkauft wird, so z. B. kostet Victor Hugo's le libiu hier 20 Fr., in Brüssel nur 5 Fr. 220