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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1842
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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2597 94 2598 Mehrzahl, gleichsam als deren persönlicher Vertreter, wiederzugeben. Das gilt sowohl in geschäftlicher als politi scher Hinsicht! und ist es nur auf diese Weise möglich, un- serm Börsenblatt einen, ihm durchaus nothwcndigen Cha rakter zu geben, dessen Kundgebung ja keincsweges aus- schlicßt, daß in seinen Spalten sonst die verschiedensten An sichten von Angehörigen des Buchhandels laut werden. — Dies vorausgeschickt, müssen wir die, bei Anlaß der ge rechten Rüge des säubern Benehmens eines Schriftstellers, eines von Schmieden, von der Redaktion in Nr. 90 gesche hene Aeußerung: „Ist es den Regier ungenzuver- denken, wenn sie die Presse nicht völlig frei- gcben wollen, so lange es solche gewissenlose Schriftsteller giebt?" — müssen wir diese Acuße- rung, als durchaus der Ueberzeugung des deutschen B. wi derstreitend, auf das Kräftigste zurückwcisen. Es cxistirt über die freie Presse und die Cen- sur im deutschen B. eine feste, ganz bestimmte Gesinnung, die sich sowohl auf unseren Generalversammlungen als über haupt täglich in der Presse selber, deren Diener der Buch handel ja ist, offen und deutlich ausspricht. Deshalb ver drießt es uns, und mit uns noch Viele, daß bei jedem An lasse die, das Börsenblatt leitende Redaktion stets ihre, von der so offen daliegenden Gesinnung des Buchhandels so ab weichende Ansicht uns auftischt. Wenn sie ihre Ansicht per sönlich in selbstständiger Fassung vorbringt, so ist das gut: — als Redaction aber spreche sie unbedingt nur die Ge sinnung der Mehrzahl aus! —> Der Redaction persönlich befreundet, wissen wir, daß sie als solche der sogenannten bedingten Preß freiheit anhängt: wie sic sich auch häufig in dieser Art geäußert: — cs ist aber diese bedingte Preßfreiheit ein Unding und es kann nur kurzweg Preßfreiheit oder Cen- sur geben. Auf die vorliegende Aeußerung der Redaction zurück- zukommcn — „weil es gewissenlose Schriftsteller giebt, soll die Presse nicht völlig freigegeben werden;" — so fragen wir blos: soll, weil es Hände giebt, die da stehlen und rau ben, Jedermann gefesselt gehen?! Es wird stets ge wissenlose Schriftsteller geben: — aber gerade — die Presse nicht frei geben, heißt diesen Gewissenlosen in die Hände arbeiten; denn die freie Presse deckt die Gemeinheiten der selben auf und überliefert sie der Verachtung der öffentlichen Meinung! Die Freiheit des Wortes ist ein Gemeingut, das von Gott und Rechtswegen jedem Menschen angehört, und Nie mand ist befugt, dieses höchste Gut ihm zu schmälern. Was den schlechten Gebrauch betrifft, den jene Gewissenlosen von ihm machen, so giebt cs nur eine Macht, die sie zu stra fen vermag — die Presse selber: — daß die Eensur nicht, sehen wir alle Tage! — Die Redaktion des Börsenblattes muß uns cinräumen, daß diese Ansicht keineswegs nur eine uns persönlich eigene ist; sie ist tausendmal und an tausend Orten ausgesprochen; täuschen wir uns nicht, so ist es die des deutschen Buchhan dels; >— und wenn sie dies ist, so muß die Redaktion der selben ihre subjektive Ansicht unterordnen und, als Re daktion des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel, nicht bei jedem Anlässe uns mit der be dingten Preßfreiheit aufwarten. Wir hoffen dies von ganzem Herzen! Berlin, den 19. Oktober 1842- I. S- Die Verweigerung der Aufnahme von Insertionen in öffentliche Blätter durch deren Verleger. Welches Glied der deutschen Buchhändlerwelt wäre nicht durch die Bemerkung in Nr. 86 des Börsenblattes in die größte Verwunderung versetzt worden, wornach die Cotta'- sche Buchhandlung dem Buchhändler Fr. Fleischer die In sertion seiner Verlagsanzeigen in die Augsburger Allg. Zei tung aus dem Grunde verweigert, weil bei ihm das erste Heft des Mesistofeles von Steinmann in Commission er schien , worin das bekannte Manifest wider die gedachte Zei tung enthalten ist? Ich frage aber: hat denn Herr Flei scher keine Schritte bei der Obrigkeit Cotta's gethan, um denselben obrigkeitlich zur Aufnahme zu veranlassen? Aus Preußen sind mir 2 ähnliche Fälle bekannt, wo Verleger von Blättern die Insertion weigerten; sic wurden indcß von der Behörde bei Vermeidung der Strafe sofor tiger Unterdrückung des Blattes dazu ungehalten. Und das von Rechtswegen. Denn wie kann, wo Recht und Ordnung besteht, solch einseitiges Verfahren gutgehcißen werden? Und deshalb wird so und nicht anders auch die baierische Behörde zu Werke gehen müssen; denn das ganze Publicum kann eben so wenig wie Einzelne von der Laune und Willkühr eines Einzelnen abhängen. Die Concession zur Herausgabe eines öffentlichen Blattes wird nirgend und keineswegs allein zum Vorthcil des dieselbe Nachsuchenden, sondern erst nach vorheriger Erwägung des Be dürfnisses und Nutzens des Publikums erthcilt. DcnHerren College» wird aber Herr Fleischer durch bal dige Mittheilung über die Schritte, die er höheren Orts bei der Behörde zu Augsburg gethan hat und deren Erfolge verpflichten, damit im unverhofften Ablehnungsfälle seiner Beschwerde Seitens der deutschen Buchhändler gemein same Schritte gethan werden, damit der von so vielen Sei ten schon so sehr beeinträchtigte Buchhandel in Deutschland nicht auch noch durch Eapricen einzelner Glieder der Buch- händlcrwelt beeinträchtigt werde. Der Fall ist zu wich tig; er erheischt, wenn Hc. Fleischer nicht allein durch dringen sollte,gemcinsamcBerathungen und all gemeine Retorsionsmaaßregeln von Seiten aller, Zeitungen und Journale verlegenden College» gegen die Cotta'schc Buchhandlung. B. Einprcußisch er Buchhändler. Todesfall. Am 24. d. starb hier Herr Gustav Reinhold Beyer im Alter von 34 Jahren. Verantwortlicher Redactcur: I. de Marie. 184
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