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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1842
- Sprache
- Deutsch
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1771 68 1772 dieser Art zuerst (und schon längst) nusgehen; allein dies ist noch nicht geschehen, was in der Thnt zu verwundern ist. Sollten die Berliner Sortimentsbuch Händ ler etwa noch nicht das Drückende der Schutzlosigkeit em pfunden haben??— Sollten sie noch nicht genug durch An tiquare, Buchbinder oder dergleichen Leute in ihrem Geschäft beeinträchtigt worden sein??? — Doch glaube ich, es bedarf nur einer Anregung, um einen Verein, dem gewiß nlle Preuß. Buchhandlungen mit Freuden beitretcn wer den, zu Stande zu bringen, welcher bei den höchsten Be hörden um Schutz unseres Geschäftes nachsuchtc, nament lich u m S ch u tz g e g e n d i e j e tz t in unscrm Staate — denn factisch ist es, daß immer erst 3 Buchhandlungen in Preu ßen entstehen, ehe aus dem ganzen übrigcnDeutsch- land eine neue anqemeldet wird — zu sebr übe r Hand- nehmende Concurrenz. — Diese Concurrenz ist an manchen Orten bei uns schon sehr verderblich geworden, und leider ist sie noch immer im Steigen begriffen. — Man sah Buchhandlungen rasch entstehen und — verschwinden, und oft hinterließ der Verschwundene, von dem man nie wieder eine Sylbe hörte, bedeutende Schulden nicht allein an seinem Wohnorte, sondern auch bei sämmtlichcn Buchhändlern, welche Schulden niemals bezahlt wor den sind, und welche mancher Verleger mit einem tiefen Seufzer aus seinem Buche gestrichen und in sein „schwarzes Register" geschrieben hat: war er doch gewiß, auf ewig darum betrogen zu sein! — Das Uebclste aber ist, daß nicht allein die neuen Etablissements, die unüberlegt an Orten gegründet wurden, wo schon Buchhandlungen bestanden, es waren, welche oft wieder verschwanden, sondern daß auch ältere Handlungen, die bisher solid dastandcn, gezwungen wurden zu falliren, gezwungen durch die Uebcrfüllung mit neuen Handlungen. — Denn die neuen Buchhändler wollten Geschäfte machen, wollten leben, suchten daher gleich Anfangs auf alle mögliche Art Kunden zu gewinnen, singen an zu schleudern. Dem ältcrn Buchhändler wurde dadurch der Absatz geschmälert, denn die Geschäfte an dem Orte konnten sich nicht verdoppeln, sondern sie zer- theiltcn sich vielmehr; der ältere wollte und konnte nicht den maßlosen Rabatt geben, den der junge Anfänger leichtsinnig dem Publikum öffentlich anbot; jener gebrauchte mehr zum Lebensunterhalt für sich und seine Fami lie, als dieser, welcher Anfangs vielleicht eine Zeitlang als Gar^on lebte, und daher bei etwas Einschränkung nur we nig Bedürfnisse hatte. Der alte würdige, zeilher solide Col lege sing an, nicht mehr pünktlich in seinen Zahlungen zu sein; er konnte es nicht, da der ihm geschmälerte, ihm ent rissene Verdienst nicht ausreichte zum Unterhalt für sich und die Seinigcn; er mußte sulliren l — Nicht durch seine Schuld ging ec unter; nein, die Eoncurrcnz hatte ihn ge stürzt, die Eoncurrenz mit einem Manne, der vielleicht über kurz oder lang selbst wieder durch sein unsinniges Trei ben zum Banquerottcur wurde. — Dies Bild ist nicht etwa aus der Phantasie gegriffen, nein, es ist leider traurige Wirklichkeit, und unsere Pflicht ist es, die hohen Staats behörden darauf aufmerksam zu machen, und dringend um Abhülfe zu bitten, sonst wird cs immer ärger im Buchhan del werden, und immer mehr wird Einer des Andern Ruin herbeiführen; großartige Buchhandlungen wird man dann bald gar nicht mehr bei uns finden, und Solidität wird im mer mehr schwinden! — Da es die Pflicht des Staates ist, alle seine Untertha- nen zu schützen, sie möglichst vor Schaden zu bewahren, so haben natürlich auch wir Buchhändler gerechte Ansprüche auf diesen Schutz; erwarten wir daher solchen von der neuen Gesetzgebung, aber thun wir auch das Unsrige an den ge eigneten Orten, um diesen Schutz zu finden. — Wir sehen hierbei immer noch hauptsächlich auf euch, ihr Berliner Herren; an euch ist es vor all?» Anderen, die ersten Schritte dazu zu thun! — Uns fehlt ein Gesetz, welches bestimmt: in den und den Städten können Buchhandlungen sein; in einer Stadt >mt so und so viel Einwohnern so viel Buchhandlungen, in noch größeren so viel u. s. w. Ein Maßstab, wornach festgestellt würde, auf wie viel Einwoh ner in jeder Stadt eine Buchhandlung kommen könnte, würde nicht so schwer sein aufzustellcn und aufzusinden. — ! Bekommen wir kein solches Gesetz, so wird es, wie gesagt, für unfern Stand sehr schlimm werden, und eigentliche Buchhändler würde man dann bald suchen müssen. — Wir Buchhändler selbst können und wollen uns nicht schü tzen, wie die Erfahrung zeitber genugsam gelehrt hat, daher können wir nur Heil vom Staate erwarten! — Auch daß die Gesetze über die Eingriffe von Pfuschern in den Buchhandel bestimmter und geschärfter würden, wäre höchst wünschenswert!), denn wohin soll es kommen, wenn jeder Buchbinder buchhändlerische Geschäfte betreiben darf? Nichts ist aber leichter als Letzteres. — Ich will nur noch ein Beispiel anführen, welches mir ganz kürzlich in praxi vocgekommen ist: Ein Buchbinder in einem meinem ! Wohnorte benachbarten Städtchen betrieb schon lange buch händlerische Geschäfte, d. h. hielt ein Lager gangbarer (na- . mentlich Schul-) Bücher, und nahm Bestellungen auf Bü cher, Musikalien rc. an, wenn er das, wornach bei ihm Nachfrage war, nicht gleich vorräthig hatte. Seine Ver schreibungen machte er bei einer L—r Buchhandlung, von der er einen bedeutenden Rabatt bekam. Nachgerade wurde mir dies Treiben doch zu bunt, und ich beschwerte mich des halb bei hochlöblicher Regierung, von der ich auch alsbald den Bescheid erhielt, daß die Sache untersucht werden solle. —Ich war froh und voller Zuversicht, hoffend, daß die Beeinträchtigungen, die mir Seitens des Buchbinders zugc- fügt worden waren, nun aufhören würden. Doch ich hatte mich sehr getäuscht! Nicht lange nachher erhielt ich nämlich von hochlöblicher Regierung den Bescheid: daß sie in Folge meiner Beschwerdeschrift den Buchbinder N. in N. habe verwarnen lassen, den Buchhandel zu betreiben, daß der selbe aber inzwischen um eine Eoncession zur Ecablirung ei ner Commissions-Buchhandlung eingekommen und die Con- cession dazu ihm eben crtheilt sei. Jetzt betreibt besagter Buchbinder den Buchhandel nach wie vor, ja wo möglich, um mich zu ärgern, in noch aus gedehnterem Maße, und ich bin daher so recht, wie man zu sagen pflegt, aus dem Regen in die Traufe gekommen. Dies Factum kann aber inzwischen manchen meiner Her ren Collcgen als Beispiel dienen, sich nicht in das Treiben
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