für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgcgebcn von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 21. Dienstags, den 5. April. ^ 1842. Bekanntma ch u n g. Die Ausstellung im Börscngcbäude wird auch in der bevorstehenden Jubilate-Messe wie früher stattfinden, und werden diejenigen Handlungen, welche Proben oder Exemplare ihrer Erzeugnisse und Werke auözulcgcn wünschen, ersucht, solche an Herrn W. A. Barth in Leipzig (der sich zur Annahme wiederum gefälligst erboten hat), mit Factur einzusendcn. Jena, Leipzig und Berlin, den 18. März 1842. Der Bö rsenvor stand. Fr. I. Frommanu. A Vast. L. Ochmigkr. Ein Vorschlag*). Wäre es nicht zweckmäßig und im Gesammtinteresse, wenn die Kunsthändler, wie die Buch- und Musikalienhänd ler, jährlich zur Ostcrmesse eine Versammlung in Leipzig veranstalteten, in der Alles, was das Geschäft betrifft, be sprochen und rcgulirt würde? —> Stoff fände sich gewiß in Menge; es gicbt im Kunsthandel noch viel zu verbessern und abzuändern, über welches eine gewählte Commission entschei den könnte; das Resultat müßte dann bekannt gemacht und die auf Grund der Stimmenmehrheit gefaßten neuen Be schlüsse und Anordnungen würden dann die Norm zum ge regelten Geschäftsverkehr darbieten. — Auch die Eintragung von Copicen nach Originalbildern, welche dadurch Eigenthum der betreffenden Verlagshandlungen sind, würde ein sehr an wendbarer und zweckmäßiger Fortschritt sein und in streitigen Fällen könnte diese Einrichtung gleichsam als Beweis der Rechtmäßigkeil vor Gericht als kompetent gelten. — Fer *) Aus dem in Berlin unter Redaktion von A. Hofmann erscheinenden „Allgemeinen Organ für die Interessen des Kunst- und Landkartenhandels", ein Blatt, welches den genannten In teressen sehr förderlich zu werden verspricht und daher der Be achtung der bcthcüigtcn Geschäftsgcnossen empfohlen zu werden verdient. D. R. Sr Jahrgang. ner ist ein gewiß nicht unwesentlicher Punkt der, dafür zu sorgen, daß die in Paris nach deutschen Ociginalbildern angefcctigten Eopiecn nicht im Auslands, also in Deutsch land z. B-verkauft werden.— Bei mehreren hiesigen Kunst händlern hängen dergleichen Sachen am Schaufenster und unsere gutmüthigen Berliner Verleger thun keinen Schritt ihr Recht geltend zu machen. — Wohin soll diese Lauheit führen? — Wir wissen sehr wohl, daß leider nur zu viel französische Blätter bei uns copirt werden, dieselben dürfen aber auch nicht, bei Straft der Consiscation, in Frankreich debitirt werden. Vorläufig möge diese Andeutung genügen. Ganz etwas Neues. Motto! Herrlich, etwas dunkel zwar, doch klingt cs recht wunderbar- Obwohl von thatigen Handlungen schon mancherlei Wege eingcschlagen worden sind, ihre Verlagswerke in die Hände des Publikums zu bringen, so hat es doch noch keine versucht, dem Publikum die Zwangsjacke anzuziehcn. Die Herren Sturm und Koppe in Leipzig haben jetzt dieses Wagniß unternommen. In Nr. 24 der „Allgemeinen Theatcrchronik, Organ für das Gcsammtinteresse der deut- 54