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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1842
- Sprache
- Deutsch
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727 26 728 Das wöchentliche literarische Anzcigcblatt be treffend. Das durch die Herren W. Engelmann und I. de Marle in's Leben gerufene wöchentliche lite rarische Anzeigeblatt erfreut sich mit Recht der allge meinsten Theilnahme im ganzen literarischen Deutschland. Nicht für die Buchhändlerwclt allein gegründet, sondern vorzugsweise im Interesse und nach Bedürfniß des literari schen Publikums zusammengestcllt,gewahrt dasselbe für einen Spottpreis in gedrängtester, raumsparender Form eine er schöpfende Uebcrsicht aller neuen Erscheinungen im Gebiete der Literatur. Der Fleiß, den der Herr Herausgeber dar auf verwendet, bekundet sich in anerkenncnswerthcr Steige rung von Nummer zu Nummer, und eine besonders dankens- werthe Erweiterung des Unternehmens ist die seil längerer Zeit darin erscheinende „Zeitschriften-Jnhalts- Uebcrsicht," welche auf die einzelnen Aufsätze und Ar tikel der deutschen Journale aufmerksam macht, und deren Inhalt anzcigt. Im Interesse dieses so wichtigen Zweiges der periodi schen Presse erlaubt sich der Unterzeichnete darauf aufmerk sam zu machen, daß eine Erweiterung dieser Controle von größtem Belange sein würde. Es ist nämlich bisher nicht allein eine Menge deutscher Journale unberücksichtigt ge blieben , sondern cs fehlt auch eine wissenschaftliche Anord nung des Materials zur schnelleren, leichteren Uebersicht für das literarische Publikum. Erfolgte diese noch nach den einzelnen wissenschaftlichen Fächern, so würde jede andere ähnliche, bis jetzt erscheinende bibliographische Unterneh mung, die sich nur auf Angabe der Titel, Verlagssirmcn und Preise der Bücher beschränkt, gänzlich überflüssig werden. Münster, im März 1842. Friedrich Steinmann. Notiz für Verlagshändler. In den neuen Buchhändler-Verzeichnissen v. 1842 stehen nachstehende 2 Firmen verzeichnet als Novitäten annehmcnd: H. Laurentius in Zwickau. R. O. Schulze in Leipzig. Beiden Handlungen wurden die Lagervorräthe vom Ge richte, als Deckung für eingeklagte Forderungen mit Beschlag belegt, und die Vorräthc des Laurentius'schen Lagers, Ver lag wie Sortiment, förmlich zum Verkauf ausgebotcn. Es wäre wohl in der Ordnung, daß dergleichen Fälle jederzeit im Börsenblatte zum Besten des Verkehrs im All gemeinen angezeigt und der Rcdaction zu diesem Zwecke das Erforderliche mitgethcilt würde. — Beschlagnahme wegen Nachdruck. Von dem Rathe der Stadt Leipzig ist die von M. Si- mion veranstaltete Ausgabe von „Friedrich v. Schlegel's Geschichte der alten und neuen Literatur, Vorlesungen ge halten zu Wien im Jahre 1812," als Nachdruck mit pro visorischem Beschlag belegt und deren Vertrieb untersagt worden. Todesfälle. Am 27. März Mittags 12 Uhr starb, in Folge gänz licher Entkräftung und in einem Alter von 77 Jahren und 7 Monaten, Herr Johann Ecdmann Ferdinand Sreinackec in Leipzig. Nach mehrjährigem Brustleidcn und im bald vollendeten 39. Jahre starb am 30. März Morgens 3 Uhr der Buch händler Herr George Friedrich Gropius in Berlin. Eine Blume auf das Grab Herrn Erdmann Ferdinand Steinacker. Wenn ich während meiner vieljährigen buchhändlerischcn Laufbahn so glücklich gewesen bin, mir von Seiten meiner Vorgesetzten und Eollegen Anerkennung zu verdienen, so verdanke ich das lediglich meinen Lehrjahren von 1803 bis 1806 bei obigem wackcrn Manne, der in Rath und That mir meine augenblickliche wie künftige Handlungsweise vor- schricb. Von der innigsten Dankbarkeit gegen ihn durch drungen, und mit inniger Ueberzeugung ihm volle Superio- rität gegen mich einräumend, erbat ich mir zur Eröffnung meines Etablissements im Jahre 1820 und nachher noch oft seinen freundlichen Rath! Da geschah es im Jahr 1823 daß ich, eben mit Post von meinen Pariser Correspondenten einige höchst interessante Neuigkeiten empfangend, von der Idee ergriffen wurde, durch das ungesäumte Nachdrucken Einer derselben (I-es Oaliinots et les ?e»ple8, ;,ur Ui-znon) mir einen außergewöhnlichem, unzweifelhaft bedeutenden Extra-Gewinn zu verschaffen; doch glaubte ich auch hier meinen würdigen Lehrherrn zuvörderst zu Rathe ziehen zu müssen, und empfing darauf von ihm folgende Antwort: „Du scheinst mir, mein lieber Wilhelm, nicht vollstän dig von dem Begriff des Eigenthumrechts durchdrungen zu sein; nach meinem Dafürhalten muß man ein Solches bei allen Menschen, wie nah' und wie fern sie Einem auch stehen, ehren! Nachdruck ist und bleibt Diebstahl! Das ist meine Meinung; thu' nun was Du willst." So wenig wie Herr Steinacker habe ich je ein Buch, möchte es in Frankreich, England, China oder sonst wo erschienen sein, nachgcdruckt. Gott, ehre mir das Andenken obigen braven Mannes!!! Leipzig, am 28. März 1842. W. Airges. Mannnifaltiger. Die Leipz. Allg. Ztg. meldet aus Berlin: Von mannich- fachen wichtigen Folgen würde eine gerichtliche Entscheidung, falls sie sich bestätigte, in Betreff des Nachdrucks werden. In einem von einem Ober-Landesgerichtsrath in Gemeinschaft mit noch vier andern Beamten herausgegcbcnen juristischen Werke sind mehre Seiten aus einem andern Werk eines hiesigen prak tischen Criminalisten, jedoch mit ausdrücklicher Angabe der O.uelle, abgedruckt worden, worauf die Klage wegen Nachdruck veranlaßt wurde; und hierbei soll nun gegen die fünf Heraus geber entschieden, also Nachdruck angenommen worden sein. Das in Paris erschienene Werk: „cke la ?russe et cke -a ckominntion sou« les rspports politigues et relixieux, «pecl- slement cksns les nouvelle» provinces. ?ar ua inconnu." wurde in Berlin verboten. Verantworlicher Redacteur: I. de Marle.
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