für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getehäktsjweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 38. Freitags, den 16. September 183EZ. Erwiederung auf eine sogenannte Rüge in Nr. 35 d. Börsenblattes. In dem erwähnten Blatt werde ich angefochtcn wegen einer von mir vor kurzem angeblich darüber geführten Be schwerde: „daß Sortimentshändler und Antiquare Bücher zu herabgesetzten Preisen anböten." Dergleichen Abgeschmacktheit ist mir nie in den Sinn ge kommen, da ich gar wohl weiß, daß Jeder, welcher sich im rechtlichen Besitz einer Sache befindet, damit nach Belieben schalten und walten kann. Ja es giebt wohl kaum einen Deutschen Buchhändler, welcher nicht von seinem natürli chen Recht der Preisherabsetzung Gebrauch gemacht hätte, wie ich es denn selbst mehrmals unter Berücksichtigung des Rechts dabei Beteiligter gethan habe. Meine gänzlich falsch verstandene Beschwerde lautete aber dahin, „daß es tadelnswerth sei, wenn öffentliche Blät ter, besonderssolche, welche ausschließlich den Interessen des Buchhandels gewidmet wären, die Hand dazu böten, solche Bücher zu ermäßigten Preisen suchen zu lassen, welche noch im Buchhandel gangbar und beim Verleger zum ursprünglichen Ladenpreise zu erhalten wären." Und diese annoch unerledigte, gewiß sehr gerechte Be schwerde wiederhole ich hiermit dringend, wenn gleich ohne Hoffnung der Erledigung. Den übelwollenden Verfasser jener angeblichen Rüge glaube ich hiermit hinreichend abgefertigt zu haben, und füge nur noch hinzu, daß seine Behauptungen Unwahrheit ent halten, über deren näheren Zusammenhang ich mich nicht auszulaffen für nölhig finde. 3r Jahrgang. ! Ich wende mich nun zu der Redaction des B. Bl. hin- ^ sichtlich ihrer Theilnahme und Zulassung des in Rede ste henden Aufsatzes, welches Verfahren in mehrfacher Bezie hung als ungerechtfertigt erscheinen dürfte. Zuvörderst hätte der Aufsatz als ein persönlich und ge hässig gegen einen Einzelnen gerichteter gar keine Auf nah m e finden dürfen, wenn der Ankündigung des B. Bl. Genüge geleistet werden sollte, derzufolge alles Persönliche ausgeschlossen und deshalb nicht zum Tummelplatz leiden schaftlicher Richtungen gemacht werden sollte. In keinem Fall durfte dem Aufsatz Platz in derjenigen Abtheilung ge gönnt werden, welche den wahren Interessen des Buch handels gewidmet ist, welche derselbe auch nicht entfernt be- , rührt. Sodann hätte die Redactlon die Verpflichtung ge habt, zu erfragen, ob die aufgestellten Behauptungen auch factisch richtig seien, vor allen Dingen mußte man aber er warten, daß dieselbe ihr eigenes Blatt hinreichend kennen würde, um nicht Beschuldigungen aufkommcn zu lassen, welche rein aus der Luft gegriffen sind. Ein also unüber legtes Verfahren ist aber um so mehr zu mißbilligen, als die nämliche Rcdaction keinen Anstand genommen hat, un ter dem Vorwände der bereits geschlossenen Discussion die Einrückung von Aufsätzen zu verweigern, die in der That wesentliche Mißbräuche unsecs Geschäfts berührten. Daß endlich der gedachte böswillige Aussatz sich einem andern an schließt, in welchem ich anderweitige Gebrechen und Män gel, namentlich in den Verhältnissen des Leipziger Buch handels aufzudecken bemüht war, ist wohl kaum einem Zu fall zuzuschreiben. Im übrigen bin ich der Meinung, daß Anklagen, die gegen bestimmte Personen gerichtet sind, stets i mit der vollen Namensunterschrift des Einsenders verse-