Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1836
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1836
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18360520
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183605202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18360520
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1836
- Monat1836-05
- Tag1836-05-20
- Monat1836-05
- Jahr1836
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
571 572 cigcnlhümlichem Grund und Boden. Da ist keine Orgel in beiden Gemeinden; unter 1300 Seelen sind nur 15 Ge sangbücher vorsindlich, so daß ein ordentlicher Kirchen gesang unmöglich wird. Es fehlt an zwei guten Schulen, und fast 200 Kinder werden in ungesunden Raumen zusam mengepfercht. Höchst mühsam nur wird das Lehr-Perso nale an Kirche und Schule erhalten. — Da cs so der Ge meinde fast an Allem mangelt, so muß auch natürlich ihr Moralischer Zustand immer mehr sinken. Ein wahrhaft trauriger Anblick! Vor 7 Jahren ward der jetzige Pastor der Gemeinde, Joh. Teoph. Zetter, zu ihr berufen, und Herz und Augen gingen ihm über, als er den Jammer sah. Nach vielem Sinnen faßte er den Entschluß, der Verfasser eines Werkes zu werden, besten Dasein in der allgem. deutsch. Gartcnzeitung, Jahrg. 1829, so dringend gewünscht wurde, für dasselbe hohen Schutz zu suchen, und durch die Herausgabe dieses Werkes Hülfe zu schaffen. Es erscheint dasselbe nun unter dem Titel Zetter, I. T., über die perennir enden Gar ten g e w a ch se und deren Kultur, mit besonderer Rück sicht auf die im österreichischen Staate wild verkommen den und der Kultur fähigen pcrennircnden Pflanzen. 2 Bande. Subscc. Pr. 2 8^. Der Gewinn und die, in der Vorrede erbete nen milden Gaben christliebender Seelen sol len vorzugsweise zur Erbauung einer neuen Kirche verwen det werden. Festes Vertrauen auf Gott und gute Herzen leitete und stärkte den Verfasser bei diesem, für einen einsa men und protectionlosen Mann, höchst schwierigen Unter nehmen, das nur durch Gottes wunderbaren Segen und christliche Mildthatigkeit wohl gelingen kann. Er wagte es bereits, I. Maj. der Hochverehrten verwittm. Königin Earoline von Baiern die traurige Lage der Gemeinde zu schildern und bat Allcrhöchstdiesclbe um die Erlaub- niß, Ihr das Werk widmen zu dürfen, was auch, nach vorausgcgangcner Prüfung und günstiger Begutachtung durch einen der achtungswürdigsten Kenner des Pflanzen reichs, Hrn. Ritter von Martins zu München, huld- rcichst gewahrt wurde. — Als aber am 20. Juli 1835 Se. K.Hoh. der Kronprinz von Preußen in dem Gebirgs- städtchen Gmünd übernachtete, so sandte der Pastor eine ähnliche Bittschrift durch einen wackern Bauersmann, — Joseph Wirmsberger, — an den edlen Prinzen, und bat auch noch um gnädigste Unterstützung seines Unternehmens bei dem Hochsinnigen König!. Preuß. Hofe. Unter Bitten und Thräncn stellte der zitternde Bauer die Noch vor, und mit ihr den Wunsch, den evang. Glauben der Gemeinde noch den Nachkommen erhalten zu sehen. „Wir hoffen" sprach er, „bei dem Unternehmen unscrs guten Herrn Pre digers nur auf Gott und gute Herzen!" Und tiefgerührt legte sofort der edle Preußen-Prinz seine Rechte auf die Brust des Flehenden und erwicdcrte ihm: „Brav, mein liebes Kind! Da thut ihr recht wohl daran; dabei bleibet; und Gott und gute Herzen werden euch auch helfen, das werdet ihr sehen!" Und der Prinz selbst, wie dessen edlcrKö-nigl. Herr Vater, machten diese schönen Worte schon wahr. — Unter solchen Auspicien uud zu solchem Zwecke tritt nun das angezeigtc Werk ins Leben. Wie es einerseits für Garten- 21 freunde eine höchst willkommene Gabe sein muß, weil es einen wichtigen Theil der Blumistik zuerst, besonders, und möglichst erschöpfend und praktisch abhan delt; so erweckt es andererseits hohes Interesse durch seinen edlen Zweck, indem der Verfasser damit der evangelischen Kirche eine nicht unbedeutende Gemeinde erhalten will. Möchten darum auch die Buchhändler, von deren Verwendung zum großen Theil der Erfolg des edlen Unter nehmens abhängt, es nach Kräften, Jeder in seinem Kreise, fördern! Den Debit des Werkes, sowie die Annahme mil der Gaben und Ablieferung des ganzen Ertrags dieser Un ternehmung hat Herr Fr. Fleischer in Leipzig übernommen. Nachdruck. Es ist in diesen Blättern schon früher von dem Be schlüsse die Rede gewesen, den kürzlich der Regiecungsrarh von Zürich, bei Gelegenheit eines nachgesnchtcn Privilegi ums gegen Nachdruck, zu Gunsten des letzter» gefaßt hat. Da es nicht uninterssant ist, die Grundsätze kennen zu lernen, von denen sich diese erleuchtete Behörde bei ihrem Entscheide leiten ließ, so theilen wir aus einem offici ei len Artikel der neuen Züricher-Zeitung, Nr. 8, die Haupt- ffellen unfern Lesen zur Erbauung mit: „Der Regiecungsrath theiltc einmüthig die Ansicht, daß er keine Befugniß habe, weder Privilegien, die immerhin eine Beschränkung der Gewerbsfrcihcit mit sich führen, zu erthcilcn, noch die zur Geltendmachung derselben nothwen- digcn Strafdrohungen zu erlassen. Ebenso wurde nicht gut befunden, einen Gesetzentwurf gegen den Nachdruck zu er lassen ; denn, wenn auch der Gewerb eines Nachdruckers in vielen Fällen, oder, wenn man will, in der Regel als unehrlich betrachtet werden kann, so scheint diese Eigen schaft sich mehr im einzelnen Falle nach den besondern Ver hältnissen aus dem moralischen Standpunkte zu ergeben, als daß sie unabhängig von den positiven Gesetzen strengrcchtlich für alle Fälle behauptet werden könnte. Es ist eine schwere Aufgabe zu dcmonstcircn, daß der andächtige Zuhörer, welcher eine vortreffliche Predigt anhörte, einen Diebstahl begeht, wenn er aus seinem Gcdächtniß dieselbe nieder schreibt, und, um das Heil seines Ncbenmenschcn zu be fördern, aus seine Kosten dieselbe drucken und austheilen läßt, oder daß der Student, der ein Honorar entrichtete, nicht berechtigt sei, den Inhalt seiner Hefte beliebig zu benu tzen, oder daß derjenige ein Verbrechen begehe, der im Thea ter ein noch ungedrucktes Stück nachschrcibt und hierauf drucken läßt. Daß aber nicht jeder, welcher durch erlaubte Mittel in Besitz einer wissenschaftlichen oder schöngeistigen Darstellung gekommen ist, ebenso berechtigt sei, dieselbe nachzuahmen, zu reproducircn und von diesen seinen Pco- ducten beliebigen Gebrauch zu machen, werden die Nechts- philosophen schwerlich zur allgemeinen Ueberzeugung dedu- ciren. Einmal ein solches Eigenthum auf eine Idee, Jdeenrcihe oder Darstellungsweise, welches seine Wirkung durch Beschränkung der Thätigkcit und Nachahmungs- fähigkeit Anderer äußern soll, zugegeben, würde dasselbe consequcnt eine sehr weite Ausdehnung erhalten müssen. Man würde aus dem gleichen Grunde verbieten müssen, eine Melodie oder Harmonie zu reproducircn, ein Lied nach-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder