Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1835
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18351127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183511272
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18351127
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1835
- Monat1835-11
- Tag1835-11-27
- Monat1835-11
- Jahr1835
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1339 1340 Selbstständigkeit befangen, während es ihnen weit zu-l> sagender sein würde, sich mit reiferen Jahren auch gcreiftere i Kenntnisse und Geschäftserfahrung anzueignen, verschmähen diese Beachtungen in der neueren Zeit mit einer bedauerlichen ^ Ucbereilung. Ist nur einiger Credit erworben, so ist das Geschäft durch einige hundert Thaler, die man dem Commis- sionnaire zu Baarkäufen behändigt, begründet. Man will aber auch mit Verlag dem Geschäfte Ruf und Heil zuwen den, bietet die höchsten Honorare, druckt schön, auf Maschi nenpapier, verwendet zum ersten Anfänge schon 2 und mehrere hundert Thaler auf Lobpreisungen in 16 bis 25 öffentlichen Blättern, und — das Geschäft ist — in schein bar blühendem Gange, häufig auch mit Filialhandlun- gen versehen, die schon so viele Täuschungen im Gefolge ge habt haben. Zwischen den Leipziger Messen wird dann der Erlös aus dem Sortimentsgcschäfte, in guter Hoffnung auf die zur Jubilatemesse einzunehmendcn Saldis für den reichlich pro uovitsts versendeten Verlag, an Autoren, Papierlieferantcn, Buchdrucker rc. bons 6äs verausgabt. Jetzt bezieht man die Messe, wo aber die Lieben, in Krebse verwandelt, bereits in den Gewölben aufgeschichtct, den schmerzlich Getäuschten erwarten. Einzelne Sccnen aus die sem Bilde anzuführcn, wird man mir erlassen. Bevor ich es jedoch verlasse, kann ich nicht umhin, noch einiger Anlässe zu gedenken, die sehr hcinsig, ich möchte behaupten meist Veranlassung zu übereilten und ungeprüften Etablisse ments gegeben haben und noch geben, zumal in kleinen Städten mit einigen Behörden oder Schül er ir st n l t e ir. Man darf annchmcn, daß cs immer das Ansehen einer Stadt oder eines Städtchens vergrößern hilft, wenn sie eine Buchh <rirdlung besitzen. Der Bücher freund spart Zeit und Porto, um sich ein Buch erst verschrei ben zu müssen, dem gelehrten Schulmanne aber ist es von größter Wichtigkeit, im Buchladcn des Ortes die neuen li terarischen Erscheinungen zu sehen, oder sich solche kostenfrei, sä stalum logsucki, ins Haus bringen zu lassen, man kann ihm das nicht übel deuten, weil die Schulmänner meistens gering besoldet sind. Um indessen diesen Wunsch in Erfül lung zu bringen, werden nur zu oft junge noch unerfahrene Männer durch Zureden und Versprechungen hingerissen, solchen Wünschen möglichst bald zu entsprechen, und die er sehnte Buchhandlung, die ihr Ansehen auch durch Verlagsun- tcrnehmungen bethätigcn muß, wird eröffnet. Nur zu bald aber fällt cs dem hinkenden Boten ein, seine Ankunft kund zu geben. Man gewahrt in der Buchhandlung, daß ihr aus dem bloßen Beschauen der Nova wenig Nutzen erwachse, daß die Frachten, Manchen und sonstigen bedeutenden Spesen damit nicht in Einklang zu bringen sind, und so bleibt kein anderes Mittel gegen diese Ausfälle, als sich die Zusen dung von Novitäten zu verbitten. In der Regel ist diese Maßregel nun die Quelle zur Unzufriedenheit mit einer solchen Buchhandlung, und sicht sie sich noch oben drein veranlaßt, ihre Debenten an Zahlung ihrer Schuldigkei ten zu m a h n e n, Verlagsanträge a b z u l e h n c n rc., dann wehe ihr! JnUnkundemitdenErfordernissen zum gedeihlichen Fortbestehen einer Buchhand lung wird dann nicht untersucht, oder mit Billigkeit beachtet, daßdieOertlichkeit des Platzes und Man- !gel an hinreichenden Subsistenzmitteln, dieal- fteinige Veranlassung zu solchen Maasrcgcln gegeben ! Kätten. Vielmehr heißt es nun: „ Die Handlung will sich's bequem machen; sie ist ungefällig geworden; sie ist auch grob geworden, das heißt, sie fordert auf zur ZahlungihrerAusständ e." Nachdem dies geschehen, wird jede Bemühung der sonst so gepriesenen, belobten Buch handlung umsonst angewendct werden, jene Vorwürfe zu wi- I verlegen, vielmehr ist mit Gewißheit anzunehmen, daß schon Anträge an Andere ergangen sind, und so entsteht - dann sogar ein zw eitcs Etablissement an einem Platze, dem es nachhaltig an Subsistenzmitteln zum gedeihlichen Fortkom men einer Buchhandlung gebricht. sä Hl. Mangelhafte, unzureichende Gesetz gebung in Deutschland, unfern Buchhan del betreffend. Als sich das römische Recht in Deutschland als gemeines Recht verbreitete, gab es weder Buchdruckereien noch Buch handlungen bei uns. Manche Regierungen scheinen noch ganz irrige und unzureichende Kenntnis von den vielen Ei- genthümlichkeiten unseres Buchhandels zu haben; cs kann nur ersprießlich für uns sein, wenn wir ihnen mit Of fenheit zutraulich entgegenkommen und sie mit den Licht- und Schattenseiten unseres Geschäfts, mehr als bisher geschehen, bekannt m achcn. Jst's doch wohl mit Gewißheit anzu nehmen, daß unsere Staatsregierungen,, deren Aufgabe cs ist, allen Gewerben und allen Staatsbürgern gleiche Sorge und gleichen Schutz zu gewahren, ein so ein flußreiches Gewerbe, wie das des Buchhandels, auch in seiner organischen Fortbildung zu überwachen sich bewogen finden werden. Wir haben zu beklagen, das bis her die Concessionen zur Errichtung von neuen Sortimentsbuchhandlungen viel zu bereit willig ertheilt worden sind. (Schluß folgt.) Ein Beispiel seltener Rechtlichkeit. Wenn wir in unfern Blättern fast nur Klagen über den jetzigen Betrieb des Geschäfts lesen müssen, so ist es gewiß jedem gutdenkenden Collegen erfreulich, auch einmal einen Act rechtschaffener Gesinnung anerkannt zu sehen. — Sicher hat Niemand mehr an den bedeutenden 8släoäsoort gedacht, welcher durch den Tod des vr. C. G. Flittner in Berlin beim Abschlüsse der verwickelten Rechnungen Vielen von uns er wuchs. Jetzt zahlen die Söhne des Obigen, die Herren Julius und Theodor Flittner in Berlin, von denen, soviel uns bewußt keiner dem Buchhandel angehört, die volle Dccortsumme aus und ehren dadurch sich und das Andenken ihres verewigten Vaters. Nekrolog. K. A. B ö t t i g e r. Am 17-Novembcr starb in Dresden der k. Sächs. Hoftath, Rittern. K-A. Böttigcr, im Alter von 76 Jahren. Gehört das Andenken an dem Buchhandel verwandte Männer in unser Blatt, so möge das an diesen Mann vor
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder