für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 99. Dienstags, den 12. November 1839. Holländischer Buchhandel. Der Buchhändler Boltzu Groningen kündigte in dem Holländischen Börsenblatt (Mernvz black voor ckeo doektisuckel) eine Holländische Uebersetzung von Strauß Leben Jesu an- Der Professor Uok8tscke 6s 6root zu Groningen erließ darauf in der Groninger Courant eine drohende Warnung, worin er eine Uebersetzung dieses Buchs ,,en 8oirsucke voor 0N8 8tsck eu oi>8 iauck" und den Ilr. Strauß „een reer ouberonuen Oelsercke" nennt. Dieselbe Warnung sandte er an den Vorstand des Holländischen Buchhandels (bat beatuur cker vereeuigiuZ 1er bevorckerinA van cks belanAe,, cke8 boelclranckeiH, der sie alsdann in dem Meu^kckack abdrucken ließ und zwar mit einem Vorworte, unterzeichnet C. G. Sülpke und Pott, in welchem die Holländischen Buchhändler auf gefordert werden, nicht allein keine Unterzeichnungen auf das Leben Jesu von Strauß anzunchmen, sondern viel mehr Alles anzuwendcn, um der Verbreitung dieser „schlech ten Saat (lcvvacke -sack)" entgegen zu wirken und sie wo möglich ganz zu verhindern. Der Buchhändler Bolt in Groningen sandte darauf eine Rechtfertigung in das Kieuwablack, der jedoch die Nedaction die Aufnahme verweigerte. Ec ließ nunmehr das nachfolgende Circular an seine Holländischen Collegcn ergehen, welches in der Form sowohl als in der Sache selbst so eigenthümlich ist, daß eine Uebersetzung für unser Deutsches Börsenblatt nicht ungeeignet erscheinen mag. Jenes Circular lautet so: 6onkrs1er8 ! Mit Erstaunen und Leidwesen habe ich in dem Meurv- blsck voor cken boeiclisuckel vom 13- Juni gelesen, welche 6r Jahrgang. j Schritte der Vorstand anwendct, um die Herausgabe der ^ Uebersetzung von Strauß Leben Jesu nicht allein nicht zu befördern, sondern so viel als möglich zu verhindern. Daß ein Professor der Theologie Mord und Brand schreit über ein Werk, welches nicht mit seinen Begriffen übereinstimmt, ist möglich und nimmt mich nicht Wunder, I aber daß Buchhändler in dem freien und Hellen Niedccland ^los auf das wahnsinnige Geschreibschel eines Professors hin, einfältig (onuoorel) genug sind, um ihre eigene, I ihre durch das Grundgesetz verbürgte Freiheit mit Füßen zu I treten und ihr den Todesstreich zu versetzen, das ist schändlich! Confraters! lassen Sie mich einige Fragen aufwerfen: ! hat Einer von Ihnen das Werk von Strauß gelesen? und wenn, ist ec dann von der Schlechtigkeit des Werkes über zeugt? ist die Ueberzeugung bei ihm nicht blos subjcctiv? ! Ferner, ist cs nicht ausgemacht, daß Strauß (und mit ihm viele Helle Köpfe) für Wahrheit hält, was ec geschrie ben hat ? Und steht in Niederland nicht Jedem frei (Grund gesetz für das Königreich der Niederlande Art. 227) so dumm oder verständig zu fühlen, denken, schreiben und drucken zu lassen, als ihm beliebt? War es nicht in Nie derland, daß man in frühem Jahrhunderten Werke, die in Frankreich und andern Orten verboten waren, frei und ungehindert drucken ließ? Und jetzt, o temporal o mvrea! sind cs die Buchhändler des freien Niederlands, die blos auf die wahnsinnige Schreiberei eines theologischen Profes sors sich verbünden, um die Uebersetzung und Herausgabe eines wissenschaftlichen Werkes zu verhindern und ihre eige nen heiligen Rechte dumm und engherzig mit Füßen zu treten? Confraters! Fragt Deutschland, fragt die Presse, welche 182