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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1835
- Sprache
- Deutsch
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739 740 dcutschcBuchhandcl seine blühendste Epoche ohne schriftl. Codex durch freie stillschweigende Uebercinkunft der Einzelnen erreicht Hobe. Dies zugegeben, so würde daraus noch keineswegs folgen, daß auch in Zukunft ein solches äußerliches Band entbehrlich wäre. Wo eine Gescllschaftzu gemeinschaftlichen Zwecken sich frei und gleichsam von selbst verbindet und gestaltet, da ist anfangs oft von schriftlichen, bindenden Regeln nicht die Rede. Die Mitglieder kommen gelegentlich zusammen und können dann leicht etwaige Differenzen ausgleichen und über künftig zu be folgende Regeln und Principicn sich verständigen, zu mal so lange die Interessen der Einzelnen sich nicht kreuzen. Wenn aber die Privatintcccssen mit der wachsenden Zahl der Mitglie der sich vervielfältigen, wenn am Ende die Gesellschaft so groß wird, daß ein regelmäßiges Zusammenkommen, Bera- lhen und Verständigen aller Einzelnen nicht mehr möglich ist, dann wird es bald an der der Gesammtheit ersprießlichen Einig keit fehlen, wenn sie nicht durch eine alle Einzelnen bindende Gesetzgebung erhalten wird. So war es der Fall mit dem deutschen Buchhandel. An fangs und selbst eine lange Zeit hindurch konnte sich die klei nere Gesellschaft leicht über das Nothwendige und Allen Heil same verständigen; cs bedurfte daher keines geschriebenen Ge setzes. In neuerer Zeit aber hat die außerordentliche Zunahme des literarischen Verkehrs und die mit demselben wachsende Eoncurrcnz das Gemeinwesen immer verwickelter, das Ver ständigen aller Einzelnen immer schwieriger gemacht. Wer den Gang des Buchhandels in der neuesten Zeit aufmerksam und unparteiisch beobachtet hat, wird sich gestehen müssen, daß es in solcher Weise nicht lange mehr wird fortgehen kön nen. — Daher ist cs an der Zeit und dringend an der Zeit, durch gesetzlich bindende Regeln die dem Gesammtwohl noth- wendige Einigkeit und Uebereinstimmung zu erhalten. — Solche bindende Regeln können aber auf zweierlei Weise ent stehen, entweder durch gesetzliche Verordnungen von Seiten der Regierung, wodurch dann die Gesellschaft ihren ursprünglichen Charakter freier Entwickelung aus sich selbst heraus ganz oder theilweise verliert;— oder durch Feststellung und Festhaltung des Herkommens, das sich eben durch die freie Entwi ckelung gebildet hat und fortwährend bildet. Das Wesen des deutschen Buchhandels macht es unstreitig im höchsten Grade wünschenswert!), daß ec diesen Charakter der aus dem eigenen Leben hervorgchenden Fortbildung nicht aufgebe. — Es ist aber nicht immer so leicht, als cs Manchem auf den ersten Blick erscheinen mag, genau zu bestimmen, was Herkommen ist. Vieles gestaltet sich, dessen örtliche oder provinzielle Zweckmäßigkeit nicht bestritten werden kann, und das dennoch bei näherer Prüfung nicht geeignet erscheinen mag, als allge mein bindende Regel aufgestellt zu werden; wenn aber der selbe Gebrauch an verschiedenen Orten und unter verschiede nen Verhältnissen sich bildet und feststellt, dann wird er wahr scheinlich der Sache an sich so angemessen sein, daß auch von den klebrigen, die bisher ein abweichendes Verfahren beob achteten, ohne Ungerechtigkeit verlangt werden kann, ihn hinfort als bindend zu betrachten. Aber eben deshalb, und weil auch derselbe Gebrauch sich an verschiedenen Orten in manchen Einzelheiten modisicirt ge- ^ stelltet, ist es wünschenswcrth, ja für das Gesammtwohl er forderlich , daß von recht vielen verschiedenen Orten und Ge genden her, die Stimmen der Erfahrenen laut werden, um Alles nebeneinander stellen, mit einander vergleichen und aneinander abwägen zu können. — Daher sei den Lesern die ser Zeilen die obige Aufforderung nochmals ans Her; gelegt. Möchte Mancher die Scheu überwinden, sich öffentlich über solche Dinge auszusprechen. Wo das Beste der Sache Mit- thcilung erheischt, da ist eine solche Scheu um so weniger gut zu heißen, wenn — wie es hier der Fall ist — dem Kreise der sich Beratenden ein eigenes Blatt zu Gebote steht. Und worauf beruht die Scheu? — Zum Theil wohl auf Mangel an Vertrauen in die eigene Gabe und Fähigkeit der Darstel lung. — Davon kann aber in diesem Falle wohlnicht dieRede sein. Hier kommt es zunächst nicht darauf an, Andere im eigenen Interesse von der Wahrheit und Zweckmäßigkeit einer subjectiven Ansicht zu überzeugen, cs handelt sich im Gegen- theil nur davon, im allgemeinen Interesse objcctive Ersah- rungssätze, wie sie vorliegcn, einfach mirzutheilcn. So wird das Material gewonnen, worüber dann „die sich berufen füh len" die Discussion eröffnen und durchführen können. Aber auch an dieser Theil zu nehmen, wird Manchen jene Scheu vor der Publicität abhalten, weil nun aus mancherlei Gründen vcrmuthlich, deren Aufführung hier zu weit führen könnte. Die Redaction erlaubt sich nur einen Grund heraus zuheben, dessen Vorhandensein ihr zufällig bekannt geworden ist, und der sie selbst betrifft; also — weil das Risico ihnen bedenklich und unerträglich scheint, einen Aufsatz von der Re daction gekürzt, oder gar zurückgewiesen zu sehen. Die Red. ist sich bewußt, zeither — mit gänzlicher Be seitigung aller selbstischen Motive — ganz allein das Interesse des Blattes und des Buchhandels selbst berücksichtigt zu ha ben.— Wer aber für eineZeitschrift schreibt, die von einem Andren redigict wird, sei er Schriftsteller vom Fach oder nicht, muß sich in gewissem Grade allerdings und nothwcndig dem Urtheil der Rcdaction unterwerfen, — das liegt in der Natur der Sache. Doch die Gründe der erwähnten Scheu — wo diese wirk lich vorhanden ist — mögen sein, welche sie wollen; wo das wahre Interesse der Gesammtheit zu sprechen heischt, da wird dieses hoffentlich stärker wirken als jene! — Daher sei schließ lich nur noch erwähnt, daß Alles, auch das geringfügig Scheinende, was ein buchhändlcrisches Herkommen an irgend einem Orte Deutschlands bezeichnet oder betrifft, zur Auf nahme in diese Blätter, oder zur respectivcn Benutzung für dieselben, der Redaction sehr willkommen sein wird. Als Anfang theilt sie den folgenden Aufsatz mit, dessen Verfasser der gewünschten Buchhändlerordnung eine formelle Bedeut samkeit giebt, die vielleicht schon Stoff zu einer Discussion darbieten wird. — A. v.D. Ucber das Zurückscnden der Novitäten. Einer der größeren Uebelstande des buchhändlerischen Verkehrs ist unbestreitbar die willkührliche Remittur vie ler Sortimentshandlungen, und besonders — wie immer wo von Geschaftswidrigkeiten die Rede ist — der kleineren und kleinsten!
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