662 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 38, 30. März. Im Verivattungsausschusse: zwei Mitglieder an die Stelle des ausscheidenden G. W. F. Müller und des wegen Wahl in den Vorstand ausge schiedenen I. Rütte n. Im Amte bleiben: Her m. Kirchner, BernhardSchlicke, CarlDuncker und Or. Barth. Im Wahlausschüsse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Adolph Enslin und Herm. Rost. Im Amte bleiben: SalomonHirzel,Wilh. Hertz,TheodorLiesching und Jul. Springer. Im Nechnungsausschusse: vier Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Rud. Oldenbourg und Rud. Lechner, sowie der verstorbenen Friedr. Fleischer sen. und I. Merz. Im Amte bleiben: Georg Reimer und Aug. Klasing. Im vrrgleichsausschusse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden Jul. Springer und TheodorLiesching. Im Amte bleiben: Jul. Buddeus, H. Mercy, Or. H. Härtel und Rud. Olden bourg. Jena, Bonn und Leipzig, den 10. März 1864. Der Vorstand -es Sörsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Fr. I. Frommann. Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine Ausstellung von neuen Dächern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattsinden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen, sowie mehrfache bei uns eingegangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die Aufstellung neuer Maschinen, Maschinenteile, Instru mente u. s. w., insoweit dergleichen zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken, ist nur ausnahmsweise zuläs sig, wenn der vorhandene Raum es gestattet. H. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. §. 3. Auf den auszustcllendcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. tz. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. §-5. Nur Mitglieder des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Andere Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittelung eines Mitgliedes des Börsenvereins zu bedienen. Selbstverständlich finden die Einsendungen der Börsenmitglieder bei cintretendem Mangel an Platz zunächst Berücksichtigung. §. 6. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. §. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostermesse Herrn Eduard Wengler von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 19. April rinzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Jena, Bonn und Leipzig, den 10. März 1864. Der Vorstan- -es Üörsenvercins -er Deutschen Guchhän-tcr. Fr. I. Frommann. Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer.