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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1852
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- Erscheinungsdatum
- 08.11.1852
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- Deutsch
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1670 haben gesehen: aus sittlichen Gründen kann ein solches nicht ge fordert werden, es blieben also nur die commerziellen Motive übrig. Welche Gründe hat denn nun aber eigentlich Deutschland, den französischen Verlagshandel zu schützen oder zu erweitern? Zu nächst geht der französische Verlagshandel uns und unsere Regie rungen gar nichts an. Wir haben deutsche Interessen zu schützen, nicht franzöfische, wir haben unfern Büchermarkt zu erweitern, nicht den französischen. Aber gesetzt auch, uns gutmüthigen Philanthropen und Allerweltsmenschen läge der französische Buch handel am Herzen, und wir machten uns Sorgen um ihn: geht cs dem französischen Verlag denn wirklich an's Leben, wenn in Deutsch land mal ein französisches Buch nachgedruckc wird? Ja selbst der belgische, obwohl im größten Maßstabe betriebene, Nachdruck bedroht ihn nicht, er beschränkt bloß seinen ausländischen Markt, was zwar unangenehm und sehr fatal, aber, solange Frankreich selbst mit seinen 36 Millionen gesichert bleibt, immerhin noch zu ertragen ist. Wir verdenken cs wahrlich der französischen Regierung nicht im Geringsten, daß sie ihrem Vücherverkehr auch den ausländischen Markt zu erobern sucht; denn der materielle Vorkheil ist in einem enormen Maße auf ihrer Seite. Uber daß andere Länder, die den Vortheil in demselben Maße gegen sich haben, sich beeilen sollten, sich fremden Interessen dienstbar zu machen, sehen wir nicht ein; und damit dies nicht etwa aus irrigen Humanitäts- und Rechtsbe- gciffen geschehe, haben wir es versucht, unsere abweichende Ansicht auszusprechen und eingehend zu begründen. Ob dem Beispiele von Hannover die andern deutschen Regierungen Nachfolgen werden, müssen wir denselben lediglich überlassen; das aber wünschten wir im vaterländischen Interesse dringend, daß der französischen Regie rung so voctheilhafte Zugeständnisse nicht ohne vollständige handels politische Aequivalente gemacht würden. Und wir erwarten dies von der klaren Einsicht und der vorurtheilsfreicn Beurtheilung un serer Staatsmänner. Es sei uns nun schließlich erlaubt, das Resultat unserer Erör terungen noch einmal kürzlich zusammen zu fassen: 1) Um das s. g. internationale Verlagsrecht richtig zu beur- theilen, muß auf den Begriff des Verlagsrechts überhaupt zurückgegangen werden. 2) Das Verlagsrecht (schriftstellerisches Eigcnthum) ist gleicher Natur und Herkunft wie das Recht an Erfindungen (geistiges Eigenthum). 3) Das s. g. geistige Eigenthum und dessen ausschließliche zeit weilige Benutzung (Patentisicung, Monopol rc.) ist kein sittlich nothwendiges Recht, sondern ein auS Nützlich- kcitsgründen gesetztes. 4) Darum ist auch das Verlagsrecht nichts als eine Patentisirung aus Gründen commerzieller Nützlichkeit. 5) Dies angewandt auf ausländischen Verlag und dessen inter nationalen Schutz, ergiebtstch, daß bei derartigen Verträgen keine anderen Rücksichten als handelsökonomische in Betracht zu ziehen sind. K. Wien, am 30. Dwtober 1832. Die Redaction des „^zllustrirten Familienbuches", herausgege ben vom Oestecrcichischen Lloyd in Triest, beehrt sich, das Ergebniß ihrer Preis-Ausschreibung vom 5. April d. I- nachstehend bekannt zu machen: Die Unterzeichneten Preisrichter halten von den ihnen zur Prü fung vorgelegten Novellen „Das Pfarrhaus in Nathangen" für die beste, und würden demnach dem Verfasser derselben den er- sten Preis ohne Anstand zuerkannt haben, wenn nicht durch die Pceisausschreibung die Ertheilung des Preises von dem Umstande IM 116 abhängig gemacht wäre, daß „die Preisnovelle der Tendenz des Fa milienbuches, als eines Buches zur Unterhaltung und Belehrung der häuslichen Kreise in den gebildeten Ständen, vollkommen entspreche." Da nun aber nach der Ansicht dcr Redaction des Familienbuches, die Novelle: „Das Pfarrhaus in Nathangen" dieser Bedingung nicht ganz genügt, indem sie in ihrer ursprünglichen Form zur Aufnahme in diese Zeitschrift nicht geeignet ist, und da der Ablauf des Einsendungstermincs für die Preisbewerber eine nachträgliche Aenderung dieser Novelle nicht mehr zuließ, wenn nicht eine Beein trächtigung der Verfasser dcr zunächst besten Novellen stattsinden sollte: so glauben die Unterzeichneten Preisrichter, die Novelle: „Das Pfarrhaus in Nathangen" leider nicht weiter in Betracht ziehen zu können. Hiernach haben sich die Unterzeichneten Preisrichter geeinigt, der Novelle:„Das große und das kleine Loos" den ersten Preis mit 30 Ducaten, und dcr Novelle: „Aus den Bergen" den zweiten Preis mit 20 Ducaten zuzueckennen. Bei Eröff nung dcr Devisen ergab sich, daß Ferdinand Kücnberger in Wien Verfasser von „Das große und daskleineLoos", und Karl Guntram in Salzburg Verfasser von „Aus den Ber gen" ist. Dabei bemerken die Unterzeichneten, daß außer diesen beiden, mit den ausgeschriebenen Preisen betheilten Novellen, auch noch : „Ein Lebe n s stü ck" und: „Die Blinden" einer besonde ren Beachtung würdig erscheinen. Bauernfeld. Halm. I. G. Seidl. Bücherverbote. Wien, am 28. Oktober 1852. Die k- k. Oberste Polizei-Behörde hat mit hohen Erlassen vom 25. September, 2-, 6. und 14. October, nachstehende Druckschriften für den ganzen Umfang der Monarchie zu verbieten befunden: ^ Diores liirsallcoclsvsKX is Vils)bs lermott omber Ussrmos Iciri Icönye. Rinden nemiuk es Ilsngnoli Lrsmärs Nssodilc, biivitett Icisdss. Losten, Kilian, 1852. Das 8. Heft der in Prag bei B. Rohlicek erschienenen Druckschrift: ,,6ens pravräsn veen! oili oprostx ro/.um o xvelikxoli >veoeok" umfassend die Seiten 385—528. Raxz-arorssy diipei, törlenele telcinletbe». lila Resraros Kärol)'. Vesten 1852. Nz-slbres ch> äeux dveembrs 1851 ou la terreur Lonoporliste. (De- bauclies pretoriennes, kaslillvs, Oasemaltes et Pontons.) londres, lelks. Dcr Zopfschutz; ein Beitrag zur Geschichte der religiösen Verfol gungen und der Kabinetsjustiz rc.; für die Gegenwart erzählt von G- Deynhardt. Leipzig, Wcngler, 1851. Umriß des Systems der Natur oder d. Gesetze, der sittlichen u. na türlichen Welt v. Mirabaud; aus dem Französischen von All husen. Kiel, 1852. Analysis von Mirabaud's Natursystem u. dem Materialismus; aus dem Französischen v. Allhusen. Kiel, 1852. Ltoris llolla Lolonis cialla sua oriAiao a nostri <ii ete. cii Haurean. Veneris, lasso. Jugendbibliothek deutscher Klassiker. Herausg. v. Orelli. Poetische Abthlg. IV. Bd. Eocsfeld, Aug. Riese. Die Ereignisse des Jahres 1848 in ihrer Zcitfolgc u- ihrem inneren Zusammenhänge dargestellt; herausgeg. von vr- I. Günther. Mit Abbild-, Portrails rc. Jena 1850, Mauke. Zeitgenossen in Biographien u. Portraits; ein Volksbuch unter Mitwirkung von K. Büchner, H. Döring u. A. Herausgeg. von vr. I. Günther. Jena 1849, Mauke- 1848 oder Nacht und Licht; histor. Roman von Fr. Lubojatzky- Grimma 1849, Verlags-Cptr.
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