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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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B«rI-ilbi»!I s, d. Dtsch». r>»chh-»d-l. Redaktioneller Teil. 239, 14. Oktober 1914. Moratorium und Buchhandel in Österreich. IVgl. 201, 2VK u. 217.) Die in Nr. 217 des Börsenblattes veröffentlichte Zuschrift kehrt sich gegen Auffassungen, die meines Erachtens durch die im Börsen blatt Nr. 2V1 und 2VS gegebene Darstellung des österreichischen Moratoriumsgesetzes nicht begründet sind, und zu Mißverständ nissen bei den Verleger» Anlaß geben. Es kann nicht als Absicht, sich irgendwelcher eingegangenen Verpflichtungen zu entziehen, hingestellt werden, wenn österreichische Kaufleute von der durch das Moratorium geschaffenen Hinausschiebung der Fällig keiten für vor dem l. August fakturierte Waren Gebrauch machen. Die österreichischen Banken beispielsweise, die auch infolge des Mora toriums Guthaben nicht voll zurückzahlen, würden es sich energisch verbitten, wenn man ihnen die Absicht unterschieben würde, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Das Moratorium- Gesetz wurde aus einer inneren Notwendigkeit heraus geschaffen, und insoweit sich ein österreichisches Sortiment veranlaßt sehen sollte, vom Moratorium Gebrauch zu machen, handelt es nicht anders als alle Banken und zahlreiche sehr bedeutende Industrie- und Handels unternehmungen jauch Verleger) in Österreich. Man kann wohl eine solche, ost notwendige Anpassung an die durch das Gesetz und die Geldstockung geschaffene Zwangslage nicht als einen Grund für die deutschen Verleger hinstcllen, die Zahlungsabsicht und Zahlungs fähigkeit der soliden österreichischen Sortimente in Frage zu ziehen und durch ausschließliche Barlteferung zu beantworten. Wien. Paul Kncpler lWallishausser'sche k. u. k. Hofbuchhandlnng). Verleger-Preisunterbietung. Auch die Fa. Friedrich Jansa, Leipzig, benutzt das Sortiment, um ihre Vcrlagswerke bekanntzumachen, versucht dann aber »größere« Be stellungen unter Umgehung des Sortiments direkt zn erlangen. Uns liegt ein Brief dieser Firma vor: An das Garnison kommando zu Wismar, beginnend mit: »Das in meinem Berlage erschienene vaterl. Liederbuch, 100 Volks- u. Vater- landslicdcr von Manitius . . . .« Hierauf folgt eine Empfehlung dieses Heftchens und die Bitte um Bestellung. Zum Schluß des Briefes wird das Liederbüchlein (ord. 15 ^) bei »direktem« Bezüge 50 Exem plare mit je 12 und 100 Exemplare mit je 10 ^ (Nettopreis) an geboren. Weder durch das Börsenblatt, noch direkt hat die Firma Jansa das Sortiment in die Lage gesetzt, ebenso anzubieten. Wir haben dem hiesigen Landsturm-Bataillon 50 Exemplare dieser Liederbücher mit 7 ^ 50 ^ verkauft und infolge des später vom Verlag direkt einge- laufencn Angebots große Unannehmlichkeiten gehabt und selbstredend den Preisunterschied von 1 50 wieder herausgczahlt, bzw. ver rechnet. Die Firma Jansa muß sich doch sagen, daß sie das Sortiment dem Publikum gegenüber durch derartige direkte Angebote als »Betrüger« hinstellt, gar nicht zu reden von der Kollegialität! Wismar. H i n st o r f f' s ch e H o f b u ch h a n d l u n g. Erwiderung. Dieser Fall angeblicher »Verlegerpreisunterbietung« ist sehr lehr reich. Ich stelle fest: 1. bei: Titel des Liederheftes von Manitius ist im Börsenblatt vom 17. April und im Wöchentlichen Verzeichnis Nr. 18 ausgenom men mit dem Vermerk: »Partiepreise«. Daß die genaue Angabe der Partiepreise unterblieb, fällt mir nicht zur Last, sondern ent spricht, wie es scheint, den Grundsätzen der Katalogaufnahme. An die dafür verantwortlichen Stellen hätte also der eine Teil der Beschwerde gerichtet werden müssen. 2. das Liederheft habe ich dem Sortiment zwar nicht im Börsen blatt, aber in mehreren Rundschreiben in einer Gesamtauflage von 6000 Stück angeboten. Ich lege der Schristleitung zwei Muster vor und bitte sie, es zu bestätigen, daß die Rundschreiben so auf fällig wie nur möglich darauf Hinweisen, daß der Einzelpreis 15 ^ ist, daß 50 Stück je 12 100 Stück je 10 ^ kosten, daß ich auf den Einzelpreis 33>ä°/o, auf die Partiepreise aber 30°/, ge währe und zur Einführung bei dem ersten Angebot 6 Hefte und mehr, bei dem zweiten Angebot 10 Hefte mit 50"/» liefere*); 3. die Hinstorff'sche Hofbuchhandlung muß das letzte Rundschreiben erhalten und beachtet haben, denn sie bestellte daraufhin 30 Stück, *) Wird bestätigt. Red. die von mir am 2. September mit 50°/» geliefert wurden; -1. dieser ersten Bestellung ließ sie noch 3 weitere Bestellungen von 30, 30 und 50 Stück folgen, die ich über mein Angebot hinaus ent gegenkommend mit 50°/, geliefert habe. Ob das wohl nicht kol legial gehandelt war? 5. Wie die Hinstorff'sche Hofbuchhandlung selbst erklärt, hat sie weder die Partieprcise den in Frage kommenden Kunden bekanntgegeben, noch zu diesen Partiepreisen geliefert. Es liegt offenbar bei ihr ein Versehen vor. Ich bestreite niemand das Recht, sich über meine Partiepreise hinwegzusetzen. Wer 100 Stück für 7 ein kauft und an eine Adresse für 15 verkaufen kann, mag es tun. Aber das Sortiment beschwere sich auch dann nicht, wenn ihm durch sein Versehen Weiterungen und Unannehmlichkeiten entstehen. So sieht die Preisunterbietung des Verlegers in Wirklichkeit aus. Leipzig. Friedrich Jansa. >Adretzbuch«-Berdeutschung. (Vgl. Nr. 225 u. 230.) Gegen die in Nr. 230 veröffentlichten Ausführungen des Herrn E. Nörrenberg über die »Adreßbuch«-Verdeutschung ließe sich sehr vieles sagen; ich möchte mich jedoch, um den Raum des Börsenblattes nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen, möglichst kurz fassen. Der All gemeine Deutsche Sprachverein hält mit aller Strenge den Grund satz besonnenen Maßhaltens aufrecht und verwirft alle Übertreibun gen (8 2 seiner Satzungen). Sein Grundsatz lautet: »Kein Fremd wort für das, was deutsch g u t ausgedrückt werden kann«. Daß hier unter aber nicht auch das »Adreßbuch« fallen sollte, davon haben mich die Ausführungen des Herrn Nörrenberg nicht überzeugen können. Nach dem bekannten Wörterbuch von Larousse kommt den Wörtern »sclresse« und »aäre886r« keine Bedeutung zu, die dem umfassenden Inhalt der heutigen »Adreßbücher« mehr gerecht würde, als eines der drei vom Sprachverein vorgeschlagenen Ersatz-Wörter. Es ist aber auch durchaus nicht der Zweck jedes Wortes, einen Gegenstand erschöpfend zu beschreiben — das ist natürlich unmöglich —, sondern nur, eine bestimmte Vorstellung auszulösen. Aus diesem Grunde dürfte auch in allen weiteren von Herrn Nörrenberg angeführten Fällen eines der drei Wörter durchaus genügen. Sollten jedoch Be denken obwalten, so ist nicht einzusehen, warum nicht je nach Sach lage ein besonderes deutsches Wort benutzt werden kann. Durch die Verschiedenartigkeit, die gute Anpassung des gewählten Ausdrucks, wird die Sprache doch ohne Zweifel reicher, gegenständlicher und klarer. Daß unsere Sprache von Fremdwörtern überschwemmt ist (das Verdeutschungs-Wörterbuch von Sarrazin hat 323 f!) Seiten zu je 2 f!) Spalten), und daß deshalb ein Eingreifen notwendig ist, wird niemand ernstlich bestreiten können. Auch möchte ich noch dar auf Hinweisen, daß die Ausmerzung der Fremdwörter nicht nur das Deutschtum heben, sondern auch die Klassenunterschiede mildern würde. Cuxhaven. Otto Sternsdorff. Zu der im Börsenblatt behandelten Frage der Adreßbuch-Ver deutschung möchte ich mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß es bereits eine treffende, für alle Fälle passende Übersetzung für Adresse und somit auch für Adreßbuch gibt. Sie ist z. B. im Verkehr des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes eingeführt und lautet einfach »Anschrift«, gebildet durch wörtliche Übersetzung von Ltlr6886r (— richten an, schreiben an). Entsprechend Adreßbuch, eigent lich Adressenbuch, muß es dann heißen: Anschriftbuch, Anschriftenbuch. Ob es sich nun um Personen, Firmen, Behörden oder Vereine handelt, immer sagt »Anschriftenbuch« klar und deutlich, daß es ein Buch ist, aus dem die Anschrift des Betreffenden zu ersehen ist, d. h. wie man an diese zu schreiben hat, wohin man seine Schreiben richten muß, sich zu wenden hat, wo diese wohnen, ihren Sitz haben nsw. übrigens fin det sich der Ausdruck bereits im Buchhandel, nämlich im Hinrichs 19131 unter: Jahrbuch, Deutsches, für Österreich. A n s ch r i f t e n w e r k in Be rufen selbständig tätiger Deutschösterreicher. Außerdem gibt es bereits eine Firma: Deutscher Anschrif- tcn-Verlag Wilhelm Koch, Berlin 80. Wenn das Wort erst allgemein eingeführt wird, wird es genau so selbstverständlich werden wie Abschrift, Zuschrift usw. Leipzig. W. Kunert, i/H. O. Gracklauer. Verantwortlicher Redakteur: C m t l T h o m a 8. — Verlag: Der Vörsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 3« tBuchhändlerha«»». 1533
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