Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahreSpreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder I» Psg., st» Nichimitglicder 20 Pig., für Nichibuch- händlcr 30 Psg. die dreigeipnltcne Petit- zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 106. Leipzig, Freitag den 8. Mai 1896. Amtlicher Teil. Protokoll über die Aerliandtniigen der Kauptversammtung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, 3. Mai 1896. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1895/96. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1895. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1896. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: H der erste Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn vr. Max Niemeyer - Halle a. S, b) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reinicke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Carl Meißner - Elbing und Friedrich Thienemann jun.-Gotha, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Fritz Borstell-Berlin. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Wilhelm Lader-Köln und Theodor Fuendeling - Hameln. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der aus scheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Arthur Georgi-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: s,) Die Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins werden auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. April 1894 mit den vom Ausschuß für das Börsenblatt oorgeschlagenen und im Börsenblatt Nr. 82 vom 10. April 1896 abgedruckten Abänderungen nach 8 38 der Satzungen endgültig genehmigt. b) Das Erscheinen der »Nachrichten aus dem Buchhandel« ist mit dem 30. Juni 1896 einzustellen; von diesem Tage ab sind diejenigen Bestimmungen, welche sich auf die »Nachrichten aus dem Buchhandel« beziehen, außer Wirksamkeit zu setzen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen: s) daß der Vorstand den von dem außerordentlichen Ausschuß für Revision der Gesetze über Urheber recht vorgelegten Bericht dem Reichskanzler zur Berücksichtigung bei einer Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht einreiche, d) daß derselbe Bericht unter dem Titel »Beiträge zum Urheberrecht« als X. Band der Publikationen des Börsenvereins erscheine. 7. Antrag des Herrn vr. Oskar von Hase-Leipzig: Nach Erledigung der dem außerordentlichen Ausschüsse für Revision der bestehenden Gesetze über Urheber recht gestellten Aufgabe wird ein außerordentlicher Ausschuß für Buchhandelsrecht gebildet, der aus sieben Mitgliedern besteht. Der Ausschuß hat die ihm vom Vorstande zugewiesenen Rechtsangelegenheiten zu erledigen. Die dem Bereinsausschuß durch die Satzungen verlieheneue Befugnis betreffend die Regelung des Verkehrs der Buchhändler mit einander und mit dem Publikum bleibt hiervon unberührt. 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß die Buchhändlerische Verkehrsordnung vom 26. April 1891 einer Revision durch den Vereinsausschuß unterzogen und alsdann der nächstjährigen Hauptversammlung zur Beschlußfassung unterbreitet werde. Dleiundlcchzigjler Jahrgang .>77