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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1864
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18640926
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- Jahr1864
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2114 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 120, 2ü. September. büchcrn cinc Controle für die eigene Buchführung hat. In bei den Städten verrichten die Banken diese Arbeit unentgeltlich, übertragen oder zahlen baar nach Belieben; sie begnügen sich mit den Zinsen, die sie aus den angehäuften Guthaben ihrer Kunden gewinnen, reichlich genug, um alle Geschäftskosten der Bank zu decken und einen annehmbaren Uebcrschuß für die Actionäre zu lassen. Selbstverständlich würde das Bankgeschäft des Buchhandels nicht sofort in allen Theilcn sich entwickeln; große Handlungen würden sich vielleicht zurückhaltcn aus Stolz oder Vorurtheil, aus dem triftigen Grunde, daß sie bereits zur dortigen Bank in solchem Verhältnisse stehen, oder dem leichten Grunde, daß sie ihre Unabhängigkeit zeigen wollen. Andere und namentlich die wurmstichigen werden nicht wollen, wenn ihnen nicht sofort ein Credit bewilligt wird, für den Niemand, auch nicht ihr Commis- sionär, cinstehen will. Viele werden aus Trägheit nicht wollen, weil der alte Schlendrian ihnen gemächlich erscheint oder jedes Neue ihr Bedenken erregt. Wir Menschen sind allzumal ver schieden und müssen nach und nach überzeugt werden, die trägsten zuletzt. Was vorstehende Andeutungen Mangelhaftes enthalten, wird durch Besseres ersetzt werden, sobald Männer von Fach die Sache in die Hand nehmen, ihre Ansichten austauschcn und zu vorläufigen Beschlüssen gelangen. Ob eine eigene Bank sich bil det oder cinc schon bestehende das Geschäft macht, Ist allerdings nicbt gleich; die eigene Bank würde ausschließlich auf das Ge schäft Rücksicht nehmen und danach ihreBestimmungen abmessen; eine schon bestehende Bank dagegen hat auf ihre Actionäre Rück sicht zu nehmen, also Interessen zu berücksichtigen, die mehr oder weniger dem Buchhandel fremd sind. Anderseits erforderte die Bildung einer eigenen Bank viele Vorbereitungen, Bcralhungcn und Zeitaufwand, wogegen es bei einer bestehenden Bank nur des Beschlusses bedürfte, ihr jetziges Geschäft über das Gebiet des Buchhandels auszudchncn, Bedingungen auszuarbciten und durch Briefe und Anzeigen so allgemein wie möglich zu veröffent lichen. Der Eintritt würde dann ganz nach dem Belieben jedes Einzelnen geschehen; die Sache ginge langsamer, aber die Bank würde Siegerin bleiben und allmählich das ganze Geldgeschäft des Buchhandels an sich ziehen. Hamburg, September 1864. k. MiScellen. Berlin, 17.Sept. Das hiesige Generalpostamt vcröffent- lichtunterm 16. ds.Mts. folgende Bekanntmachung: „Innerhalb Frankreichs sind der Beförderung durch die kaiserlichen Staats- postcn (Briefposten) ausschließlich Vorbehalten: versiegelte oder unversiegelte Briefe, Notizen, welche den Charakter einer Corre- spondenz haben, Journale oder periodische Werke, welche ganz oder zum Theil politischen oder volkswirthschaftlichen Inhalts sind, ferner gedruckte, lithographirte oder autographirre Pro- fpecte, Circulare, Kataloge, Preiscourante, Ankündigungen und sonstige Anzeigen. Dergleichen Gegenstände dürfen daher solchen Sendungen nach Frankreich, welche in Deutschland zurAbsendung mit der Fahrpost aufgegeben werden und an der französischen Grenze denPrivat-Transportunternehmungenzuüberliefcrn sind, nicht bcigepackt werden. Die Versender von Packereien nach Frankreich werden hierauf aufmerksam gemacht, indem vorkom mende Entgegenhandlungen unangenehme Weiterungen und Fol gen nach sich ziehen." In neuerer Zeit kommen mehrfach Etablissements- Circulare zum Vorschein, bei denen von dem guten alten Brauch, die Zeugnisse der Prinzipale abzudcucken, ganz ab gesehen wird. In dem einen der uns vorliegenden Circulare z.B. stützt sich der Ncuetablicte „auf die langjährigen Erfahrun gen, welche er in den geachteten Handlungen der Herren N. N. gesammelt habe", hält es aber, wie es scheint, nicht geeignet, den Collegen die Zeugnisse dieser Herren mitzutheilen. Ein anderes soeben versendetes Circular sagt nicht einmal, in wel chen Handlungen der junge Prinzipal gearbeitet habe, sondern begnügt sich, von den „in achtungswerthen Handlungen zu dem Betriebe unseres Geschäfts erworbenen nöthigcn Fähigkeiten" zu sprechen. Wenn man nicht annehmen will, daß die Zeugnisse selbst etwa eine Veröffentlichung nicht wünschenswert!) erschei nen lassen, so bleibt unseres Erachtens nur übrig anzunehmen, daß die neuen Herren Collegen in einer Art Selbstüberhebung cs nicht nöthig halten, nach altem wohlbegründeten Herkommen sich bei ihren älteren Collegen durch ihre Zeugnisse einzuführen und zu empfehlen. Wir können in solchen Unterlassungen nur einen Verstoß gegen die Collcgenschaft erkennen, dessen Folgen allerdings die jungen Herren selbst tragen werden, denn, so ge neigt mancher Verleger sein wird, einem jungen College», der seine Lehr- und Gehilfenjahre in geachteten Handlungen zu brachte, und aus denselben mit ehrenvollen Zeugnissen schied, Credit zu eröffnen, so wird dies ebenso selten da geschehen, wo die Etablissements-Circulare solche Lücken zeigen, wie in den gedachten und manchen andern Fällen. — - — Der neuliche Artikel über photographische Nachdrücke und deren unerlaubten Vertrieb läßt es als ein sehr zeitgemäßes und nebenbei auch als ein gewinnbringendes Unternehmen erscheinen, über alle bisher in den Handel gebrachten Photographien einen Katalog mit Angabe der Preise, der Größe und der rechtmäßigen Verleger hcrauszugeben. Dem Sortimenter würde dadurch eine nützliche Uebersicht über einen noch wüst liegenden weiten Geschäftszweig geboten und die Gefahr für ihn vermin dert, unwissentlich rechtswidrige Nachdrücke zu vertreiben. U. Entgegnung. — In Nr. 118 d. Bl. nimmt ein Hr. r. gewaltigen Anstoß daran, daß ich ein mir commissionsweise über tragenes Schriftchen: „Beweis daß die Frauen rc." angekündigl habe. Er nennt cs einen „Ausfluß raffinirler Einbildungskraft" und scheint übersehen zu haben, daß er ihm damit ein Complimenl macht; denn was einen rafsinirten, also geläuterten Ursprung hat, muß etwas Gutes sein, mag es Hrn. r., dessen Einbildungs kraft nicht besonders rafsinirl zu sein scheint, anstehen oder nicht. In der Hoffnung, daß nur wenige Handlungen sich mit dem Ver trieb dieses Büchleins befassen werden, täuscht sich Hr. r., denn jede Börsenaustragung bringt massenhafte Bestellungen, so daß die erste starke Auflage ziemlich vergriffen ist. Wie schon erwähnt, ist übrigens das Schriften bloß Commissionsverlag; möglicher weise hätte ich es aber auch ganz übernommen, denn es ist leider eine von mir selbst gemachte Erfahrung, daß dergleichen ephemere Literatur besser lohnt, als andere. Ich habe große Werke, bis zum Ladenpreis von 250 Thlc., verlegt und Tausende verloren, umgekehrt aber an kleinen Sachen namhaft gewonnen. Gustav Poenicke. Wie man in der Türkei gegen Preßvergehen verfährt, beweist nachstehendes Factum. Der Lehrer Hruljef gab ein Buch „Kinderfreund" heraus, in welchem ein bulgarisches Narional- lied eingerückr war, das bei den türkischen Behörden Anstoß er regte. Nach dreimonatlicher Untersuchungshaft in Rustschuk wurde er nach Konstantinopcl gebracht, in ein Gefängniß gewor fen und jetzt auf drei Jahre nach Diar-Bekir am Euphrat inter- nirt.
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