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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18641130
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186411303
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-30
- Monat1864-11
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148, 30. November. 2707 Börsenblatt für den (8s^o^nos Oorsrorso) ziemlich verbreitet; als Organ der Inter essen des großen Grundbesitzes und der Aristokratie die von Skar- jätin und Jumatow herausgegebene „Kunde" (Ltzoii,). Als Größe vergangener Tage ist endlich noch die „Nordische Bie- n e" (6is. uns-rn) zu registriren, einst unter Bulgarin und Gretsch das erste russische Blatt, seit dem Anbruch der neuen Aera von wachsender Bedeutungslosigkeit. — Von den in Pcovinzialstädten erscheinenden Blattern sind der „Kronstädter Bote" (L^ouur- 'rni'oL. L^vninL.1-), ein Hafen-und Marineblatt, der „Odessaer Bote" (O^eox,. s^oiii.), der in Tiflis erscheinende „Kauka sus" (LsnL-wa,) und der (früher halb polnische) „Wilnaer B o te" (Lri-rsnoL. L^oriuiir.1-), das Organ des Wilnaer General- Gouvernements, endlich das seit dem 1. October dieses Jahres zu Warschau erscheinende amtliche „W a r sch a u e r Ta g es b la tt" (Ls^uisnvL. ^usounLa,) sowie zwei Kiewer Journale, der „K i e w- sche Telegraph" und der „K i e w e r" (Lios^nnsua-), zu nen nen, die indeß sämmtlich nur locale Bedeutung haben. Außer dem erscheint in jeder Gouvernementsstadt bekanntlich eine Gou vernements-Zeitung, welche die ofsicieUen Erlaffe, neuen Gesetze, Proclamen u. s. w. enthalt, oft aber auch kurze politische Nach richten bringt. — Ebenso tüchtig wie numerisch bedeutend ist die ofsiciclle und ofsiciöse Presse vertreten: eigene Tagesblätter haben das Finanzministerium in seiner „B örsen-Zeitung" (Lup-a. ni^oin.), die auch amtliches Organ der Post-Verwaltung ist; das Kricgsministerium in dem „Ru ssi scheu Invaliden" (P^ooic. Unss^w^a-), der 3000 Abonnenten zählt und alle amtlichen Nach richten zuerst bringt; das Ministerium des Auswärtigen in dem (französisch von B. Cappelmans, dem früheren Chef des „Nord", redigirten) „Journal deSt. Petersbourg", und das Mini sterium des Innern in der seit dem Januar 1862 erscheinenden ,,N ordischen Post" (Linern, nonra), die durch ihre Vollstän digkeit und Reichhaltigkeit bezüglich inländischer Mittheilungen und statistischer Materialien hervorragend ist. Unter den monat lich erscheinenden Sammelwerken der verschiedenen Ministerien sind besonders der „Marine-Sammler" <Mo^>oL. züo^umca-), das erste ministerielle Journal, das in den fünfziger Jahren die Reform predigte, der „M ilitair-Sammler" (Oosunbiä a6o- ^nsica,), sowie die Journale des Justizministeriums, des Domai- nenministeriums (mit interessanten ökonomischen Arbeiten) und des Unterrichtsministeriums zu nennen. — Die „St. Peters burger Deutsche Zeitung" (Redactcur Hofrath vr. Meyer) ist Eigenthum der Akademie der Wissenschaften und ohne ofsiciö- sen Charakter; sie bringt indessen von Zeit zu Zeit ofsiciöse Mit theilungen und Artikel bezüglich der auswärtigen Politik Ruß lands. — Die humoristisch-satyrische Presse ist durch zwei St. Petersburger Organe, den „Splitter"(3s»c>zs) und den „Fun ken" (HoLFg), vertreten. Während das erstgenannte Blatt po litische Witze nach Art des „Kladderadatsch" bringt, läßt der „Funke" sich eher den „Fliegenden Blättern" vergleichen. — Wiederholt sei schließlich noch die bekannte Thatsache er wähnt, daß die russische periodische Presse ihre Verbreitung und ihren Einfluß vorzüglich dem Umstande verdankt, daß sie fast alle literarischen Kräfte Rußlands absorbirt, indem die meisten literarischen Novitäten zuerst inJoucnslcn erscheinen, die Monatsschriften z. B. (mit Ausnahme der amtlichen) mindestens zu zwei Drittheil mit originalen Novellen, Isomanen, Gedichten und mit Uebersetzungen oder Auszügen bedeutenderer deutscher, englischer und französischer Werke (belletristischer wie wissenschaft licher) angefüllt sind. — In Riga erscheinen (außer den Mit theilungen der verschiedenen gelehrten Gesellschaften) sechs Jour nale in deutscher und eines in lettischer Sprache: die „Rigasche Zeitung" (begründet 1777), die „Nigaschcn Stadtblät ter" (seit 1810), die „Mittheilungen und Nachrichten deutschen Buchhandel. für die evangelische Kirche Rußlands" (seit 1836), die „ B alti sehe Mo na ts schrift" (seit 1859), das „Kirchcn- blatt" (seit 1864), die „Livländische Gouvernements- Zeitung" (früher das Amtsblatt) und die lettische Zeitschrift: „Der Hausgast" („Mahjas-Wccsis"), Red. Leitan. — In Dorpat erscheinen die „Dörptsche Zeitung", die „Bal tische Wochenschrift" (seit 1863), die „Dor pater Zeit schrift für Theologie und Kirche" (seit 1858) und das „Dorpater K i r ch en b la tt".—In Pernau erscheinen das „Pernausche Wochenblatt" und der Estnische „Perno- Postimees". —In Mitau gibt es drei periodische Blätter: das „V o l ks b la tt für Stadt und Land" (seit 1864), die „Kucländische Gouvernements-Zeitung" und die „ Latweeschu Awise s". — InLibau erscheint die „ Libau - scheZeitung". — In Reval erscheinen drei periodische Blät- ter: die „Reva lsche Zeitung" (seit 1861), die „ Estl. Gou vernements-Zeitung" und ein estnisches Blatt. — In Narwa erscheinen die „ Narw asche n S tadtb lä ttec". Es erscheinen mithin in den Ostsecprovinzen 21 Journale; davon 13 in Livland, 4 in Kurland und 4 in Estland. Unter diesen perio dischen Schriften erscheinen 17 in deutscher, 2 in estnischer und 2 in lettischer Sprache. Tagesblätter sind von diesen genannten Journalen nur 3. Hinzuzuzählen wären noch die in St. Peters burg erscheinende lettische Wochenschrift „ Peter b u r ga s Awi- ses" und das augenblicklich unterbrochene livländisch - lettische Journal „Zetta-B eedris ", was in Summa 23 ausmacht. Miscellen. Wien, 24. Nov. Die sog. lebenden Bilderbücher werden von den oesterreichischen Zollbehörden nicht als Bücher, sondern als Papierarbeiten angesehen, die dem Eingangszolle von 4 fl. 30 kr. pc. Ctr. unterliegen. Dieselben müssen daher stets declarirt werden, worauf namentlich die Leipziger Herren Commissionäre achten wollen, weil sonst namhafte Geldstrafen ein- treten. In der That wurden schon einige derartige Sendungen hier beanstandet und der Strafe wegen falscher Declaration un terzogen. Nr. 145 des Börsenblattes enthält einen kurzen Aufsatz über die Frage der S teucrp f li chtigkeit der „Mitthei lungen" in Preußen, welcher in den allgemeinen Erörterungen der Frage vollkommen das Richtige getroffen hat» Die „Mit theilungen" sind als Anzeigeblatc ohne alle Frage steuer pflichtig. Was den Punkt in Betreff des mangelnden Abon nementspreises angeht, so ist auch diese Frage durch das Gesetz vom 26. September 1862 (Börsenbl. 1862 Nr. 139. — Kaiser's Preuß. Preßgesetzgcbung Se. 296) erledigt, denn §.1. dieses Ge setzes bestimmt: „Für ausländische, nach dem Gesetze vom 29. Juni 1861 der Stempelsteuer unterliegcndcZeirungcn,Zeitschriften und An zeigeblätter beträgt diese Steuer vom 1. Jan. d. I. ab, sofern die Blätter zwei oder drei Mal wöchentlich erscheinen, höchstens I Thlr- von jedem Jahrgange eines Exem plars." Es ist also in diesem Gesetze, abweichend von der früheren Be stimmung, wonach die Steuer nach Maßgabe des Abonnements- preises festgesetzt wurde, ganz abgesehen worden. Uebrigens war jene Bestimmung auch schon durch Circular - Verfügung des Fi nanz-Ministers vom 10.Januar 1862 (Börsenbl. 1862 Nr.7. — Kaiser's Preuß. Preßgesetzgcbung Se. 213) wesentlich modificirc worden. 374*
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