Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630225
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186302254
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18630225
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-25
- Monat1863-02
- Jahr1863
-
425
-
426
-
427
-
428
-
429
-
430
-
431
-
432
-
433
-
434
-
435
-
436
-
437
-
438
-
439
-
440
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Violet in Leipzig. 1S58.AreunV'sSchüter-BibIiothck- 1-Abth. Präparationcn zu dengriech. u- rbm. Schulklassikcrn. Präparation zu Ciccro's Werken. 1. Hfl- Cato inajor. 2. Hft. Laelius. 3. Hft. Catilinar. Reden. I. gr. 16. Geh. » * l/g ^ Nichtamtli Ein Sortimenter-Verein. In diesen Tagen ist ein Circular versandt worden, in wel chem die Sortimenter aufgefordert werden, einen Verein gegen die „sogenannten" Uebergriffc der Verleger zu bilden. Wenn die darin ausgesprochenen Bestrebungen und Ziele nicht so über aus lächerlich wären, müßte man sie als traurig, sehr traurig bezeichnen. Sie sind aber auch schon gerichtet, wie der zugleich ausgcfloßcne Schmerzensschrei über die bisherigen geringen Bei trittserklärungen bezeugt. Welcher vernünftige Sortimenter soll sich auch an einem Verein — bester Verschwörung — bctheiligcn, besten letztes Wort immer und immer nur „Nichtvcrwcndung" ist? Da könnte es den Herren sehr leicht passiren, daß sic zuletzt nichts mehr haben, wofür sic sich verwenden können und dürfen — und dann? Trotzdem dürften noch einige Worte über das Circular nicht überflüssig sein. Es hat sicher Jedermann schon immer das Recht gehabt und hat cs noch, nur das zu verkaufen, was er will, rcsp. wenn er nach seiner Meinung genügend verdient, für den Sortimenter bedarf cs also zur Ausübung dieses Rechtes nicht erst eines Ver eines. Soll aber ein solcher Verein ein Zwangsmittel gegen die Vcrlcgcrtnranncn sein, so dürfte dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden, der Verein wird sich dazu von Haus aus als unwirksam erweisen und seine Spitze gegen die eigenen Mit glieder kehren. Es gibt nämlich schon jetzt eine Anzahl leider nicht immer recht erkennbarer Sortimenter, die obiges Recht in beliebiger Ausdehnung in Anwendung bringen, d. h. sich für gewisse Bücher oder ganze Verlage nicht verwenden, sich aber dabei den Credit der betreffenden Verleger ganz gern gefallen lasten, ja ihn bei alledem beanspruchen. Diese Herren würden sich wohl zunächst in einem solchen Verein zusammensinden, ihre Namen werden hoffentlich kein Geheimniß bleiben, der Verein wird also dem Verleger die erwünschte Gelegenheit geben, endlich seine guten Freunde kennen zu lernen, die Jahr aus Jahr ein seinen Credit ohne die schuldige Gegenleistung in Anspruch nehmen, d. h. Nova u. s. w. kommen lasten, um vor ihren Kunden nicht ganz blamirt da zu stehen, sich aber nicht dafür verwenden, wie es sich gehört. Diesen Edlen dann die Rechnung heben, dürfte wohl die erste Maßregel jedes Verlegers sein, der seine Bücher nicht bloß spa zieren fahren lasten will. Es bleiben noch genug Sortiments- Handlungen übrig, die ihr Interesse bester verstehen und sich für Bücher, auf denen doch einmal Spesen lasten, auch ordentlich verwenden, statt sie aus irgend welcher übelverstandencn Prinzi- pienreiterci höchstens dann verkaufen, wenn sie ausdrücklich be stellt werden. Das erwähnte Circular nennt die Sortimenter „die Plebejer des Buchhandels, die für die Verleger arbeiten müßten". Den „Plebejer" mag der Hr. Verfasser mit sich aus machen, was jedoch das Arbeiten für den Verleger anbctrifft, so ist dies auch eine jener lächerlichen Phrasen, die Niemanden mehr verblüffen. Zunächst arbeiten die Herren doch für sich und nur für sich, um leben und cxistircn zu können, wozu 99 Proc. gar sehr den Credit der Verleger und alle ihre Erzeugniste brauchen. Allerdings arbeiten sie dadurch auch für den Verleger, aber sicher Didvt FrercS, Fils 8 Cv. in Paris. Oecsämre, 4., >e fardin fruitier llu Museum ou iconogrspliie de toutes les especes et vsrietes cl'urbres kruitiers cultives dans eet etu- blissement. 1-ivr. 60. Ar. 4. * 1U ^ Voltrrire, Oeuvres eompletes. lKauvelle edltion. 37—40.8erie. l,ex.-8. Oed. u * cher Theil. nicht aus Liebe für ihn, nicht einmal immer aus Dankbarkeit für das geschenkte Vertrauen, sondern nur aus Sclbstintereste und höchst selbstsüchtig. — Der jetzige Zustand ist aber doch nicht ge nügend, es muß ein Verein gegründet werden, um bei den mehr und mehr drückendcnAnmaßungcn der Verleger dem Sortimenter zu seinem Rechte zu verhelfen. Worin diese Rechte bestehen, wird zwar nicht genau gesagt — die 6 Punkte können nicht dafür gel ten—, darum will ich hier sagen, was von gewissen Seiten dafür angesehen wird. Stehen diese Rechte auch noch nirgends ver zeichnet, so gehen sic aus den Forderungen und dem ganzen Ver halten solcher Sortimenter klar genug hervor. Also: 1) Unbeschränkter Credit und auf Verlangen unbedingtes s cond.-Liefern. 2) Unbeschrankte Dispositionsfähigkeit über das in Händen habende Eigenthum der Verleger. 3) Unbedingte Remissionsfähigkcit jedes Buches, wie immer aussehend, wie, wann und durch wen immer bezogen. Ob auch das unbedingte Zahlungsbelicben zu diesen Rech ten gezählt werden muß, habe ich noch nicht ganz genau ermit teln können, es scheint aber fast so , denn manche Handlungen schreien Gewalt, wenn ihnen wegen mangelnder Zahlung nicht weiter geliefert wird. Nur wenn man die Rechte der Sortimen ter so auffaßt, kann man die meisten Klagen über die Anmaßun gen der Verleger verstehen. Denn worin bestehen denn diese Anmaßungen und besonders die Bedrückungen der sehr fluch würdigen Vcrlegervereine? Letztere vor Allen wollen nichts als strengeres Festhalten an den bisherigen Usancen, während das „Circular" eine Erweiterung derselben anstrebt und geradezu auf Eigenthumsschädigung der Verleger ausgeht. Aber wenn auch der einzelne Verleger einmal über die Usancen hinausgeht, ist er in seinem Recht, denn er verfügt nur über sein Eigenthum und die Usancen sind kein bindender Contract, sondern nur all gemeine Regeln, die in ihren Einzelheiten beinahe von allen Sortimentern fortwährend verletzt werden. Dagegen wird frei lich vielfach ein Satz ausgestellt, der nächstens zu einem „Recht" erhoben werden dürfte, im „Circular" auch schon durchblickt, der Satz, daß es vom Verleger eine schändliche Gemeinheit, ja geradezu Diebstahl ist, wenn er den Sortimenter zwingen will, früher zu zahlen, als er sein Geld vom Publicum erhalten hat. (Dann fehlt als „Recht" nur noch der auch schon gewagte Satz, Bücher, die der Kunde nicht bezahlt, auch nicht zu bezahlen.) Daher richtet sich auch der Hauptzorn des Circulars gegen die jenigen Artikel und ihre Verleger, die in der glücklichen Lage sind, sich durch Baarlicfcrungen dem gewöhnlichen Betrieb und seinenChicancn zu entziehen,— daß dabei in der Regel erhöhter Rabatt gegeben wird, genirt nicht, cs muß in Rechnung gelie- liefcrt werden, sonst — keine Verwendung! Auch muß der Ver leger seine Nova, an denen er seit Monaten gedruckt hat, vom 16. Novbr. an in neue Rechnung versenden oder unbedingtes Disponiren gestatten, auch wenn er davon den größten Schaden hat, sonst — keine Verwendung! Ebenso darf er Fortsetzungen, natürlich auch dicke Bände — diese wohl erst recht nicht —, die seit Jahr und Tag unter der Presse, nach dem 15. Dccbr. nicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht