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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1863
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- Deutsch
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dern, es durch Wort und That unterstützend, uns in ihm das wahren, als was es Nr. Meyer stets betrachtet wissen wollte, einen Sprechsaal für deutsche Buchdruckerinteresscn. Dann wird scinGeistvonjenenlichtenHöhcn, wo er jetzt weilt, mit freudiger Befriedigung auf uns hcrniedcrschaucn, verwahrend seines irdischen Daseins von ihm ausgestreucte Samen wird nicht auf unfrucht baren Boden gefallen sein, und wir werden erkannt haben und stets deutlicher erkennen, was er gewesen: der treuesten Jünger Gutenberg's einer! Seine Asche ruhe in Frieden. Riga, 30. Oktober (11. November) 1863. Theod. Goebel. Bitte eines Verlegers an die Sortimentshandlungen. In einer Zeit, da unzählige Exemplare gebundener Bücher und Prachtwerkc aus den Lagern der Verleger auf den Ladentisch des Sortimenters wandern, um zum größten Theile nach einer bewegten Zeit wieder heimwärts zu fluthen, geziemt cs einem Ver leger wohl, den Eollcgcn im Sortimente zuzurufen: Geht säuberlich mit diesen Kindern meiner Thätigkeit, mit die sen Zeugen meines Nachdenkens, mit diesen Trägern meines Vermögens um! Denn die Rücksichtslosigkeit, die an manchen Stätten gegen die schmucken Reisenden geübt wird, ist in der Thal groß, und schon mancher rührige Verleger hat cs verschworen, die reizenden Seinigen zur Ansicht, d. h. zum späteren Wiedersehen, in die Welt hinauszujagcn. Ich, als Verleger, sinne und probice, ver gleiche und wähle, schreibe und laufe, um durch Papier, Druck, Illustrationen und Einband ein so anmuthiges Ganze zu schaffen, daß ja Jeder beim lieben Weihnachtsfcste dies mein Opus allen andern verziehen muß; sieht's doch so appetitlich aus, daß ich selbst cs immer wieder mit Behagen anschaue. Sorglichst wird's in dicke Pappen, selbst in Brettchen verpackt, kein Unheil kann cs in solchem Panzer treffen. Aber ach, vielleicht schon bevor cs die Thore der deutschen Feststadt hinter sich hat, ist der Hauch der Frische von ihm gewichen; der Eommis, der Lehrling, der Markt helfer, der Laufbursche, — sie alle haben ihren kritischen Ge schmack gewetzt an ihm, und ganz unmöglich war's,dics zu thun ohne sichtbare Zeichen dessen zu hinterlassen. Hier ein Fleckchen, dort ein Knitterchen, — was thut's denn auch! — Noch leidlich komml's zum Sortimenter; allda dieselbe Musterung in erweiter tem Kreise. Endlich gelangt auch das Publicum an die Reihe des Genusses; Tag für Tag wird cs von Händen und Händchen durch- blältert, der Goldschnitt wird matt, es löst sich wohl ein Blätt chen, die Ecken sind verbogen, das Leinen abgerieben, — das Buch ist unverkäuflich! — Das Fest geht vorüber; der Frühling kommt. „Was soll ich mit diesem verdorbenen Ding?" sagt der Sorti menter, legt ihm einen mitleidigen, aber dünnen Lappen Papier um und packt's gleichmüthig zu anderen Leidensgenosten, dutzend weis in ein paar Bogen Maculatur, wenn's hoch kommt allenfalls in altersgraue Pappe, von oftmals geknotetem Bindfaden müh sam zusammengehalten. Bald sind wir wieder in Leipzig, massen haft strömen die schweren Rcmittendenpackete zusammen, kaum zu bewältigen sind die Lasten; da heißt's flott arbeiten, mit Macht fliegt das werthlose Zeug auf die Wagen, in die Packetkasten, drunter und drüber, nur immer vorwärts! — Jetzt hat der Verleger seine Theucrcn wieder, er möchte weinen, aber nicht vor Freude. Da ist ja kein Einziges, das nicht einen Bruch, einen Riß, einen untilgbaren Flecken mitbrächte! Dies ist vom Bindfaden geschnitten, jenem sind die Ecken eingestoßen, das andere ist vom Sonnenstich betroffen, das glücklichste ist mit einer unverwischlichcn Preisauszeichnung auf dem Vorsetzpapier gebrandmarkt; alle aber sehen schäbig aus und bedürfen einer kost spieligen Eur, wenn sie überhaupt noch geheilt werden können. Und mit bitterm Gefühle sagt der Verleger: Da will ich doch lieber mein Geld, meine Mühe, meine Zeit sparen, und meine Lieblinge nur dahin schicken, wo sie anständig behandelt werden. So ist es. Der aufmerksame Verleger lernt gar bald seine Leute kennen und richtet sich darnach. Mögen die geehrten Sor timentshandlungen daher erkennen, daß es in ihrem cigc.nen Interesse licgtj, gut ausgestattctc Bücher sorgfältig zu wahren und insbesondere bei der Rücksendung in starke Pappe zu ver packen. Möchte man dessen jetzt und zu Ostern eingedenk sein! Miscellen. Aus Frankfurt a. M. vom 18. Nov. wird der Leipziger Zeitung berichtet: Die von der Bundesversammlung berufene Commission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines gemeinsamen deutschen Gesetzes für wirksamen Schutz des schrift stellerischen Eigenthums setzt ihre Berathungen, die eine längere Zeit in Anspruch nehmen, als man anfangs vermuthen zu können glaubte, mit großem Eifer fast täglich fort. Es heißt jetzt, sie würde nun noch einige Wochen in Frankfurt versammelt bleiben. Wie man versichert, findet der ocstcrrcichische Entwurf nicht minder Beachtung als der sächsische. Uebcc den von der sächsischen Regierung den Ständen voc- zulegendcn Gesetzentwurf, die Schutzfrist für gewisse ältere Werke der Literatur und Kunst betreffend (Nr. 141), berichtet die Leipziger Zeitung: Durch den Bundesbeschluß vom 6. Nov. 1856 wurde bestimmt, daß die Schutzfrist für Werke solcher Au toren, welche vor dem 9. Nov. 1837, als dem Tage des ersten Bundcsbcschlusscs über eine allgemeine Schutzfrist, verstorben seien, bis zum 9. Nov. 1867 laufen solle. In Sachsen wurde derselbe mit der Bemerkung publicirt, daß dadurch an der sächsi schen Gesetzgebung nichts geändert werde, d. h. also, daß für Sachsen das Ende der Frist laut des Gesetzes vom 22. Febr. 1844 noch immer auf den 31. Dcc. 1873 (nicht den 22. Febr. 1874, wie die Leipziger Zeitung irrthümlich schreibt) falle. Es war dies in Erwartung geschehen, daß die Bestrebungen der säch- sischenRegicrung nachHcrbciführung eines allgemeinen deutschen Nachdrucksgcsctzes noch vor dem Jahre 1867 zu einem günstigen Resultat führen würden. Es ist auch von der Majorität des Bundestags beschlossen worden, eine Sachverständigenconferenz zur Vorbereitung eines solchen einzuberusen; bei dem Stand punkt aber, welchen die preußische Regierung zu derartigen Bun- desgesetzgebungsfragcn einnimmt, ist das Gelingen dieses Pro jekts äußerst zweifelhaft. Daher wird jetzt der Kammer unbe schränkte Annahme des Bundesbeschlusses vom 6. Nov. 1856 vorgeschlagen, da der sächsische Buchhandel und besonders der Leipziger Commissionshandel von den schwersten Nachthcilcn be droht wäre, wenn die Schutzfrist der Autoren bei uns länger währte als in Preußen und andern deutschen Staaten. Die nassauische Regierung hat nicht nur den bei Adelmann inFranksurt a.M. erscheinenden RheinischenKuriec, sondern auch das Verbreiten aller im Verlage von C. Adelma nn erschei nenden Druckschriften imHerzogthum bei Vermeidung von Stra fen verboten. Ein ähnlicher Beschluß, der sogar die noch un geborenen Geisteskinder eines Verlegers mit dem Schwerte der Obrigkeit bedroht, ist bisher nur in Mecklenburg erhört worden, wo in den Jahren der schärfsten und frischesten Reaction der ge summte Verlag von Hoffmann L Campe verboten wurde. (Dtsch. Allg. Ztg.)
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