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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1863
- Sprache
- Deutsch
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jeder von ihm zu bestimmenden Frist zurückzuverlangen berech tigt, cs sei denn, daß er in deren Ueberkragung auf neue Rech nung im voraus eingewilligt habe. Es kommt aber bei diesem eigenthümlichen Rechtsverhält- niß noch eine Frage in Betracht, nämlich: Wer hat für zufälligen Schaden an » eonä. - Artikeln zu haften? Ueber diese Frage ist nach dem Hamburger Brande mehrere Jahre verhandelt worden und aus einen durch den verstorbenen I. F. Licsching erstatteten gründlichen Bericht in der Ostermefsc 1847 durch dieHauptversammlung des Börsenvereins eineUeber- cinkunft empfohlen, auch von vielen und den bedeutendsten Hand lungen unterzeichnet worden, die in Nr. 60 des Börsenblattes 1847 abgedruckt ist und im Wesentlichen dahin geht, daß für allen Schaden, gegen den man sich durch Versicherung schützen kann, der Empfänger zu haften hat. Seitdem ist füglich anzunehmen, daß jeder Absender von Artikeln ä oonä. dies unter der Voraussetzung thut, der Em pfänger übernehme die so begrenzte Haftpflicht, denn 1) besteht wohl für Jeden, besten Vermögen nicht vollkommen hinreicht, sich selbst zu versichern, die Verpflichtung seinen Gläubigern gegenüber, von den vielfachen und wohlfeilen Gelegenheiten zur Versicherung Gebrauch zu machen; 2) ist der Absender gar nicht im Stande, seine einzelnen Sen dungen, sobald sie aus seinen, bczügl. seines Eommissionärs, Händen sind, zu versichern; 3) würde er sich beim Wegfall dieser Verpflichtung für den Em pfänger mannichfachen Ehicancn aussctzen, das gegenseitige Vertrauen gestört werden. Wer also jetzt noch unverlangte Neuigkeiten annimmt, von dem ist vorauszusctzcn, daß er sich dieser Haftpflicht unterwirft, bei verlangten » oonä.-Sendungen ist es ganz unzweifelhaft. Jena, 1. August 1863. F. I. Frommann. Zur Reform des deutschen Buchhandels. In einem kürzlich verbreiteten „Statuten-Entwurf für den Verein der deutschcnSortiments-Buchhändlcr" ist besonders der „Zweck des Vereins" von allgemeinem Inte resse. Derselbe lautet: I. Der Verein der deutschen Sortiments-Buchhändler bezweckt ein gegenseitiges Aneinanderschließcn und festes Zusammenhalten seiner Mitglieder, um mit vereinten Kräften ihre Interessen zu fordern, ihre Rechte zu vertreten und sie nach jeder Seite vor verderblichen Ueber- griffen und Willkürlichkciten zu schützen. Folgende Hauptpunkte wird sich der Verein zur Aufgabe stellen: 1. Die Regulirung der Rabattfrage, sowohl für den Verlag, wie für das Sortiment; 2. die Fixirung der Leipziger Abrechnungszeit, resp. Verlegung derselben von der unsichern, zu frühen Osterzeit auf die zweiteHälfte des Monats Mai; 3. Abschaf fung der Baar-Packete, welche ohne ein genügendes Acquivalenr für den Baarbezug gegeben werden; 4. die Beseitigung einer Vorausberechnung der Journale und deren Vertrieb durch die Post; 5. die Einschränkung des modernen Antiquariats, und 6. die Ermäßigung der Commissivns- und Speditionsspesen. — Namentlich wird der Verein anhaltend be müht sein, daß das aus ungerechtfertigte Weife beseitigte Drittel, welches die Sortimenter dringend nbthig haben *), wieder allgemeiner *) Zufolge einer genauen Berechnung betragen sämmtliche Un kosten, nämlich Frachten, Porti, Emballage, Commissionsgebühren, Arbeitskräfte, Materialien, Remittendenspcse» re. (ercl. Localmierhe und Verluste) bei einer mittleren Entfernung von Leipzig mindestens 15 Proc. vom Rabatt-Gewinn, d. h. 15 Proc. von 25 Proc. bleibt also 10 Proc. reiner Gewinn. Es ist darum leicht erklärlich, daß die Sor timenter hauptsächlich wegen der vielen Netto-Arli kel, welche in neuerer Zeit laut Hinrichs' Bücher-Verzeichniß mehr als drei Vier tel aller Neuigkeiten und Fortsetzungen ausmachen, bei einem mäßigen Gcsammtabsatz, z- B- von 6000 Thirn., in den gegenwärtigen theurcn Zeiten trotz großer Mühe und Sorge nur ein dürstiges Auskommen finden können. eingeführt, und dagegen der von vielen Verlegern direct an Behör den, Gesellschaften, Postanstalten, Militärs oder Privatpersonen über mäßig bewilligte Rabatt abgeschafft werde. Erst nach Wiedererlang ung dieser den Sortimentern mit Recht gebührenden Vortheile wird es ihnen möglich werden, die bisher üblichen „Ueberträge" ein für al lemal abzuschaffen. Kurz, der Zweck des Vereins ist: auf dem Wege der Selbsthilfe die seit Jahren durch eigene und fremde Schuld gedrückte Lage des Sortiments-Buchhandels möglichst zu verbessern und denselben nach so liden Grundsätzen wieder einem erfreulichern Gedeihen entgegen zu füh ren. Unter Selbsthilfe ist auch zu verstehen, daß der bei vielen Sorti mentern mißbräuchlich aufgekommene Rabatt anKuuden, den sie zu ihrem eigenen Bestehen gebrauchen, immer mehr vermieden werde- Der gleichzeitig mit dem Statulen-Entwurf versandte „Auf ruf zur Bildung eines Vereins der deutschen Sortiments-Buch händler", welche für den 1. September zu einer General-Ver sammlung in Eoburg cingeladcn sind, ist von einem aus 18 re- nommirten Handlungen bestehenden provisorischen Eomite unter zeichnet. 4*4 Miscellen. Die Autorschaft der „S lunden der And ach t". — Ueber die dem „Journal de Gcneve" entnommene Notiz, nach welcher die „Stunden der Andacht" nicht von Heinrich Zschokke allein, sondern von einem Vereine von sieben oder acht Prote stanten und Katholiken, welchem Zschokke und der bischöfliche Generalvicar Freiherr von Weffenberg angehört, verfaßt sein sollen (Nro. 93), schreibt die Vossischc Zeitung: „Diese ver meintliche Berichtigung eines angeblichen literarhistorischen Jrr- thums authentisch zu widerlegen, wird dem Verleger jenes nicht genug zu rühmenden Erbauungs-Werkes, sowie den indcrSchweiz noch lebenden Söhnen seines ehrwürdigen Verfassers eine Pflicht der Pietät sein. Einstweilen aber sei es vergönnt, an dieser Stelle auf Zfchvkke's, noch von ihm selbst unter dem Titel: „Eine Sclbstschau. Von Heinrich Zschokke. Aarau 1842" her- ausgegebcne Lebensbeschreibung hinzuwciscn, in deren erstem Theile (S. 240 bis 249 und 356) er die innere und äußere Entstehungs-Geschichte der Stunden der Andacht ausführlich mit- thcilt, sic dabei, ohne irgend eine fremde Mitwirkung auch nur anzudeuten, als das Werk bezeichnet, welchem er (seit Anfang des Jahres 1808) die Morgenstunden — ihm „wahrhaft heilige Stunden" — von acht Wintern geweiht habe, und es für Pflicht erklärt, am Abend seines Lebens seinen Namen als „Verfasser" nicht länger zu verbergen. Gegenüber diesem Zeugnisse des Man nes, dessen umfassendste Fachkunde und lauterste Wahrheitsliebe nicht bezweifelt werden kann, wird die obige Mittheilung des Genfer Correspondcnten gewiß vorläufig als irrlhümlich bezeich net werden dürfen." Frankfurt a/M., 31. Juli. Im letzten Vierteljahr wur den die hiesigen Zeitungen in nachfolgender Anzahl versteuert: Actionair 1912 Erpl., Frankfurter 7lnzeiger5217, l/kurops (frü her lournsl äs ffronolort) 923, Neue Frankfurter Zeitung (Han delszeitung) 3260, Frankfurter Journal 8512. Frankfurter Jn- tclligenzblatt 4183, Rheinischer Kurier 1782, Frankfurter Post zeitung 1372, die religiöse Reform 1013, Süddeutsche Zeitung 1874, Volksfreund für das mittlereDeutschland 392. — Ferner erscheinen hier: die Laterne, Witzblatt (ca. 2700 Expl.) u. der Arbeitgeber von Gebr. Wirth, welche sich der Steuer durch ihr nicht unter das Gesetz fallendes Erscheinen zu entziehen gewußt haben. — Das Börscn-Eoursblakt, die Frankfurter Reform (Parteiblatt der im gesetzgebenden Körper herrschenden Majorität) u. das Wochenblatt des deutschen Reformvcccins unterliegen eben falls der Steuer; es war aber bis heute über die versteuerte An zahl der Exemplare keine Gewißheit zu erlangen. 232*
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