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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1863
- Sprache
- Deutsch
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91, 22. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1523 photographischen Album überrascht, enthaltend die Portraits sei ner Commiktenten, sowie anderer dem Geschäft befreundeten Personen. Je seltener die Fälle sind, daß ein Geschäft ein ganzes Jahr hundert ehrenhaft besteht und ununterbrochen in derselben Fa milie forterbt, um so interessanter werden die nachstehenden No tizen über die Geschichte des Geschäfts von seiner Gründung bis zur Gegenwart für die Leser des Börsenblattes sein. Wir ent nehmen dieselben zum Theil der „Leipziger allgem. Zeitung für Buchhandel rc." 1838 Nr- 12. „Johann Friedrich Hartknoch, der Gründer dieser alten, ehrenwcrthcn Firma, wurde 1740 de» 28. Sept. zu Goldap in Ostpreußen geboren. Nach zurückgclegten Schuljahre» bezog er die Universität Königsberg, wo er sich namentlich dem Stu dium der Theologie widmete. Von Hause konnte er jedoch nur geringe Unterstützung erhalten und die Ertheilung von Unterricht brachte ihm nur eine kärgliche Beihilfe, daher er sich genöthigt sah, das Studium aufzugcben und einen anderen Lcbensbcruf zu ergreifen. Seine Vorliebe für die Literatur führte in ihm dem Buchhandel eines seiner wackersten Glieder zu. Nachdem er ei nige Jahre in der Kanter'schen Buchhandlung in Mitau als Ge hilfe gearbeitet hatte, etabliere er 1763 selbst eine Handlung in Mitau, verlegte sie jedoch 1767 nach dem bedeutenderen Riga, obschon er hier erst viele Schwierigkeiten zu überwinden hatte. „Der dort ansässige Buchhändler und Buchdrucker G. E. Frölich besaß in diesen Branchen ein ausführliches Privilegium, war aber in seinen Verhältnissen so herunter gekommen, daß er froh war, mit Hartknoch nach langen Streitigkeiten ein gütliches Abkommen treffen zu können. „Hartknoch's verständige Leitung hob das Geschäft bald zu einem der bedeutendsten, das für die Verbreitung der deutschen Literatur in jenen Gegenden erfolgreich wirkte; seine literarischen Verbindungen von frühcrher erleichterten ihm zugleich die Anlage eines gediegenen Verlages. Er selbst trat ebenfalls mit einigen ethnographischen Sachen als Schriftsteller auf. Sein Tod er folgte am 1. April 1789. Das Geschäft siel hierauf an seinen Sohn Johann Friedrich Hartknoch (geb. zu Riga den 27. Juli 1769), der seine Ausbildung zum Theil im väterlichen Hause, zum Theil in Zürich, wo er zur rcformirten Coijfession übcrtrat, empfangen hatte. Er fübrte cs mit gleicher Thätigkcit, gcrieth aber später in unangenehmeDiffercnzen mit der russischen Regierung, die er in seiner Schrift: „Geschichte der Gefangen schaft des Buchhändlers Hartknoch unter der RegicrungPcul I." erzählt. Dies verleidete ihm seine dortige Stellung, ss ver äußerte sein Sortimentsgeschäft an Earl Jvh. Gottfr. Hart mann für einen verhältnismäßig sehr niedrigen Preis und siedelte mit seinem Verlage 1803 nach Leipzig über. Er selbjs und seine Familie lebten übrigens anfänglich in Rudolstadt, spä'cr in Dresden. „An seinem neuen Wohnorte widmete er sich nun mit er neuertem Eifer der Pflege seines Verlagsgeschäftes, das schon von seinem Vater her die Verbindung mit ausgezeichneten Mänliern genoß. Auch kaufte er einen Theil des Verlages von G. Fül ler in Gießen an. „Seine Handlung bewahrte daher, trotz der stattgehasten Beschränkung, den Ruf einer der bedeutendsten des deutschen Buchhandels. Daneben wird aber sein Name auch in cinersfür den deutschen Buchhandel besonders wichtigen Epoche mehrfach bei Bestrebungen zum Wohle desselben genannt. „Mit Göschen zusammen leitete er die Arbeiten und Äer- handlungen, welche den Vertrag von 1804 zur Folge hatten; nit Kummer, Vogel u. A. war er thätig bei den Schritten, die bum Wiener Eongreß zur Unterdrückung des Nachdrucks geschahen, dann bei der deutschen Bundesversammlung fortgesetzt und auch im cngern Kreise des Buchhandels durch versuchte Vereinbarun gen gethan wurden. „Ein Unglücksfall machte seinem Leben zu früh ein Ende. Nach seinem Landhause in Pillnitz am 19. Sept. 1819 gehend, las er einen Brief, glitt unversehens an dem abhängigen Ufer der Elbe aus und fand seinen Tod in der reißenden Strömung des angeschwollencn Flusses." Die Handlung siel nun unter der alten Firma an einen seiner Söhne, Georg Hartknoch, welcher u. a. die erste billige Ge- sammtausgabc von Scume's Werken (1826) druckte. Erstarb am 23. Dec. 1832 und hinterlicß das Geschäft sei ner Witkwe Elisabeth Hartknoch, geb. Krauß, die es am 9. April 1834 ihrem zweiten Manne, Earl Otto Baumann, cedirte. Derselbe widmete sich auch gleichzeitig dem Betriebe desEom- missionsgeschäftes. Im Verein mit dem Besitzer der Firma Im. Müller (F. U. Modes) verlegte er eine neue Gcsammtausgabe von Kantus Wer ken, die unter der Firma: Modes L Baumann debikirt wurde. Am 9. April 1859 beging er sein 25jähriges Bürgerjubi- läum und gleichzeitig das als Besitzer des Geschäfts. Das hun dertjährige Bestehen desselben ward ihm leider nicht vergönnt zu feiern, er starb plötzlich am Schlage den 14. Nov. 1861 und hin terließ das Geschäft seinem Sohne Georg Bau mann. Möge der gegenwärtige Besitzer, das ist unser Wunsch, dem Geschäft bis ins hohe Alter verstehen und es ebenso blühend auf seine Nachkommen vererben! * * * Misccllcn. Frankfurt a. M., 16. Juli. In dec heutigen Bundes tagssitzung wurde über die Niedersetzung einer Fachmännercom mission zur weitern Ausbildung der G esc tz g e b u n g ü b e p den Nachdruck Beschluß gefaßt und der Antrag des Ausschusses, die Eommission am 26. Oct. 1863 in Frankfurt a. M. zusammen treten zu lassen, angenommen. Der genannte Antrag lautet wie folgt: Hohe Bundesversammlung wolle beschließen: 1) Die zur Ausar beitung und Vorlage des Entwurfs eines für sämmtliche Bundesstaaten gemeinsamen Gesetzes zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst gegen Nachdruck, sowie gegen unbefugte Nach bildung, rcsp. Ausführung, durch den Bundesbeschluß vom 16. Oct. 1862 sub Nr. 2 in Aussicht genommene Commission har am 26. Oct. l. I- in Frankfurt a. M. zusammenzutreten; 2) sämmtliche höchsten und hohen Regierungen, welche geneigt sind, Commissare zu diesem Zwecke abzuordncn, werden ersucht, diese zu ernennen und rechtzeitig abzusendcn, auch derart mit entsprechenden Vollmachten und Instruc tionen zu versehen, daß sic über alle vorkommenden Fragen in der Regel ohne vorgängigc Rückfragen ihre Stimmen abzugeben vermögen; .3) die Commission hat, unter angemessener Berücksichtigung der be stehenden Bundesbeschlüsse und der in dem Ausschußvortragc vom 24. Juli v. I. dargelegten Gesichtspunkte, auf Grundlage der von der kaiserlich oesterreichischen und der königlich sächsischen Regierung der Bundesversammlung mitgctheiircn beiden Entwürfe in gemeinsamer Bcrarbung einen vollständigen Gesetzentwurf aufzustcllen und diesen schließlich der Bundesversammlung zur weitern Einleitung in Vorlage zu bringen; 4) die zur Förderung des Geschäfts und zur Feststellung des Ergebnisses erforderlichen Beschlüsse sind von der Commission durch einfache Stimmenmehrheit zu fassen; es gebührt hierbei jedem in der selben sei es durch einen aber mehrere Bevollmächtigte vertretenen Staate eine Stimme, mehreren etwa durch einen gemeinsamen Com- missar vertretenen Staaten indessen gleichfalls nur eine Stimme; 5) im klebrigen wird die Geschästsbehandlung dem freien Ermessen der Com mission anhcimgegebcn; 6) Präsidium wird ersucht, die Commission, unter Mittheilung des sub Ziffer 3 gegenwärtigen Beschlusses erwähn ten Materials in den Stand zu sehen, ihre Arbeiten am 26. Oct. I- I. dahier zu beginnen. 9 1 2 *
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