für den Buchhandel jährlich r Ihlr. 15 Ngr. Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum «cs BörsendercinS »er Deutschen Buchhändler. 75. —— Leipzig, Montag den I. April. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Beschlusses der vorjährigen Cantate-Versammlung bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlermesse bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsen-Vvrstand beginnt seine regelmäßigen Ostermcß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zu sammenkünfte anberanmt, in Leipzig spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder sämmtlicher Ausschüsse haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß die statutenmäßigen Zusammenkünfte und Berathungen am Freitag Vormittag vor Cantate ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börscn-Archivariats desfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Aus schußmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archi- variate einzureichen. 3) Die Ausstellung in der Börse wird Freitag vor Cantate eröffnet und bis Mittwoch darauf der Benutzung der Buchhändler und der Inhaber verwandter Geschäftszweige oder der durch sic einzuführenden Fremden ausschließlich Vor behalten. Erst von Donnerstag an soll sie auch für das größere Publicum zugänglich und Sonnabend geschlossen wer den. Sämmtliche zur Ausstellung gebrachten Gegenstände dürfen vor diesem Schlußtermine nicht zurückgenommen werden. Sehr wünschenswerth scheint es uns, der-Ausstellung womöglich eine lebhaftere Betheiligung und dadurch ein größeres Inte resse zuzuwenden. Die Ausstellung bereits versandter und jedem Buchhändler auch anderweitig zugänglicher Artikel halten wir jedoch für diesen Zweck weniger geeignet, als z. B. die Vorlage noch nicht zur Versendung gelangter Artikel und von Proben (in fertigen Druckbogen, Illustrationen re.) in der Herstellung begriffener hervorragender Unternehmungen, welche ein besonderes In teresse des Buchhändlers in Anspruch nehmen dürfen. Ebenso würde die Ausstellung von Pracht- und anderen bedeutenderenWer- ken, die nur fest oder baar geliefert werden, sehr wünschenswerth sein. Auch möchte es sich empfehlen, davon abzusehen, Gegen stände künftig zur Ausstellung zu bringen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie fast ganz vermissen lassen; der Vorstand behält sich dieBesugniß vor, in dieser Hinsicht Ungeeignetes zurückzuweisen. Weitere Anregungen, wie die Ausstellung für buchhändlcrischc Zwecke fruchtbarer zu machen wäre, werden wir dankbar entgegen nehmen. 4) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag !49 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausbleibcnde verfallen in eine Geldbuße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu finden und es ist dies so zu beschleunigen, daß vor Schluß der Versammlung mindestens der Name des neugcwählten Vor standsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 5) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von srüh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es habtn die sämmtlichen Leipziger Commissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung ein- znfinden. Die auswärtigen Sortimentshandlnngen werden ausdrücklich auf diese neue und nothwendige Bestimmung im wohlverstan denen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlnngslisten, genau bis zu den ihnen Vierunbdreißigfter Jahrgang. 125