Erscheint jeden Dienstag ». Freitag j während der Buchhändler, Messe zu Ostern täglich. § örsenblatt Alle Zusendungen für da« Börsenblatt stnd au die Redaction zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. M 22. Leipzig, Dienstag mn 16. März. 1847. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Beim Herannahen der Ostermcsse richten wir an Alle, welche in den Börsenvcrcin ausgenommen zu werden wünschen, die freundliche Bitte, ihre Aufnahmegesuchc mit den erforderlichen Beilagen möglichst zeitig an uns einzusenden, damit während der Messe, wo wir ohnehin schon vielfach in Anspruch genommen werden, unsre Zeit nicht ohne Noth auch noch durch diese Formalitäten beschränkt wird und damit etwaige Hindernisse der Aufnahme noch vor der Messe beseitigt werden können, zum eignen Vortheile der Aufzunehmen- dcn; denn wir müssen darauf Hinweisen, daß nicht bloß der Besuch der Börsenversammlung, sondern auch das Abrcchnen oder Abrcchncn- lasscn auf der Börse nur den Börsenmitgliedern zusteht. Auch wird der Jahresbeitrag vom Schlüsse bis wieder zum Schlüsse der Oster mcsse gerechnet, so daß diejenigen, welche nach der Ostcrmesse 1846 ausgenommen worden sind, oder bis zurCantate-Versammlung 1847 noch ausgenommen werden, erst vor der Ostermesse 1848 wieder einen Jahresbeitrag zu zahlen haben. Diese Aufforderung gilt vorzugsweise den wenigen Leipziger Herren CommiffionairS, welche dem Börsenvereine noch nicht bei- getretcn sind, und so nicht bloS verschulden, daß die zur allgemeinen Bequemlichkeit und Geschäftsförderung erbaute und eingerichtete Börse ihren Zweck nicht vollständig erfüllt, sondern auch gegen das Interesse ihrer eignen Committenden handeln. Gedruckte Formulare der Verpflichtung werden auf Erfordern von uns abgegeben. Jena, Leipzig und Berlin, im März 1847. Der Bbrsenvorstand. Fr. A Frommann. W. Vogel. H. Schultze. Zur Aufnahme in den Bbrsenverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig ist erforderlich: 1) Der Nachweis legaler Berechtigung zur Betreibung des Buch- und Kunsthandcls, d. h. die Beibringung der obrigkeitlichen Concession oder ein obrigkeitliches Attest, daß eine solche an dem Orte des Etablissements des Aufzunehmenden nicht erforderlich ist; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentliche» Behörde (Notar) beglaubigten Circulairs, worin der Aufzuneh mende sein Etablissement anzeigt; 3) die Unterzeichnung der nachstehenden Verpflichtung; 4) die Zahlung eines Antrittsgeldcs von zehn Thalern Courant, welche zugleich mit dem Beitrage für das laufende Jahr von 2 Thaler gegen Quittung von dem Bdrsen-Cassirer eingezogen wird. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernehme d Unterzeichnete die Verpflichtung, in allen Stücken dem Statut des Börsenvereins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mitglied schaft, unweigerlich zu unterwerfen, und insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebes zu enthalten, im Fall persönlicher Anwesenheit in Leipzig die Vermittelung der Verglcichsdcputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunehmen, und den von der General versammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern Courant pünktlich zu bezahlen, den "" 18 Unterschriften: unter der Firma: Vierzehnter Jahrgang. 40