Erscheint täglich mit Ausnahme dcr Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 .-6, für Nichtmitgliedcr 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., für Nichtmitgliedcr 20 Psg.. für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsciivcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 16Z. Leipzig, Dienstag den 17. Juli. 1894. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In Ausführung des Beschlusses der diesjährigen Hauptversammlung des Börsenvereins vom 22. April 1894 bezüglich der Umgestaltung des Börsenblattes haben wir die seither gültige» »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend«, im Einvernehmen mit dem Ausschüsse für das Börsenblatt entsprechend abgeändcrt und veröffent lichen nachstehend den Wortlaut derselben. Die neuen »Bestimmungen- treten unter Aufhebung der früheren, von der Hauptversammlung am 4. Mai 1890 genehmigten, vom 1 August d. I. an in Kraft und werden der im Jahre 1896 statlfindendcn Hauptversammlung zur endgiltigen Genehmigung oder Abänderung vvrgelcgt werden. Ein Sondcrabdrnct wird jedem Mitglied«: des Börsenvcreins übersandt werden; weitere Exemplare sind von der Geschäftsstelle z» beziehen. Die Einführung der von der diesjährige» Hauptversammlung beschlossenen Neuerungen wird in folgender Weise geschehen: 1. Inserate können vom I. August d. I. an auf besonderen Wunsch in den Rubriken »Fertige Bücher- und «Künftig erscheinende Bücher- mehr- (2- oder 8-) spaltig abgesetzt werden. 2. Die »Bcstellzettelbogen« werden vom 1. September d I. an dem Börscnblntte beigegebc» werden. 3. Die »Nachrichten« werden vom I. Oktober d. I. an erscheinen. Leipzig, dcn I. Juli 1894. Der Oorltlind drs Dörlrmirrkins der Deutschen Oiichhiindler zu Leipng. Or. Eduard Brockhaus. Max Niemcher. Wilhelm Volkmann. Arnold Bergstraeßcr. Johannes Stettner. Carl Engelhorn. Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Vörsennereins. Gemäß dem Beschlüsse der Hauptversammlung vom 22. April 1894 vom Vorstände im Einvernehmen mit dem Ausschüsse für das Börsenblatt festgesetzt. Der Börsenverciii der Deutschen Buchhändler zu Leipzig giebt zivei täglich (mit Ausnahme der Sonn- und Festtage) erscheinende Blätter heraus: ein öffentliches und ein nur für Buchhändler bestimmtes Blatt. Das öffentliche Blatt heisst »Nachrichten aus dem Buch handel und den verwandte» Geschäftszweigen-; das nur snr Buchhändler bestimmte heisst »Börsenblatt für den deut schen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige.« Der Börseuverein übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: »Geschäftsstelle des Börsenvercius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig-, unter Hinznfüguug des Namens des jeweiligen Geschäfts führers. vir Nachrichten. 8 2. Die »Nachrichten« solle» die Interessen des Buchhandels und der verwandten Geschäftszweige gegenüber der Außenwelt in möglichst umfassender Weise und in vornehmer Form vertreten. Einundsechzigstcr Jahrgang. Der Inhalt des altes ist folgender: 1. Verzeichnis der er,../eneiien Neuigkeiten (nach dem Alphabet der Verleger geordnet): a.) des deutschen Buch- und Landkartenhandels (täglich); b) des deutschen Kunsthandels (in der Regel monatlich); a) des deutsche» Mnsikalienhandels (in der Regel zwei- wöchentlich). 2. Verzeichnis der künftig erscheinenden Neuigkeiten, welche in der gleichzeitig erscheinenden Nummer des »Börsenblattes« zum erstenmale angckündigt sind, sofern nicht der Verleger die Ausnahme in das Verzeichnis ausdrücklich verbietet. 3. Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buch handels (in der Regel wöchentlich; nach dem Alphabet der Verleger geordnet). 4. Verzeichnis vvn im Ausland erschienenen Uebcrsetzimgen deutscher Verlagswerke mit Angabe des ausländischen Ver legers und wenn möglich mit Angabe des Verlegers der deutschen Ursprmigswerke. 5. Gesetze und Verordnungen, Urheberrecht, Buchhandel und Presse betreffend. 582