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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18941201
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189412015
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18941201
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-12
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Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., für Nichtmitglicdcr 20 Pfg., für Nichtbuch- Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS Börsenvercins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. 270. Leipzig, Sonnabend den 1. Dezember. 1894. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börsenverein der Deutsche» Buchhändler geschossene» Einrichtungen soll diese den Mitgliedern des Börsenvcrcins in Erinnerung bringen und znr Benutzung empfehlen: l Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Uork. Sie wird von den Herren Kurt Mvcbins, Buchhändler (39 Lust 19"° Street), und Goepcl L Raegener, Rechts anwälte (280 Lroaävax), in New Jork verwalte:. Alle sür dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendnngen sind a» die fol gende Adresse zu richten: Amtliche Stelle sür den Deutschen Buch-, Knnst- und Musik-Verlag (6srman Book-, Lrt- a-nä Unsile - ^genex) Kurt Mocbins, 39 Lust 18"> Street, New Dort Sie hat die Ausgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mitglieder des Börsenvercins be züglich des lüopxrißcht in den Vereinigten Stäaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in den: von dem Bibliothekar herausgcgebencn „dataliiAno ok Ditls - Lntriss ok tbe I-idrariall ok Oongress"; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichllich dieser Ein tragungen; 3. die Gewährung von Rechisbeistand hinsichtlich aller das Amerikanische Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April t894, Börsenblatt 1894 Nr. 87.) 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Knust- und Musik-Verlag in London. Die Verwaltung derselben ist Herrn Max Jesing in Lon don, Vertreter der Firma Breitkopf L Härtel, 54 6rsat dlarl- dorougk Street, I-ouäou V., übertragen, a» welchen alle für die selbe bestimmten Zuschriften und Sendungen zu richten sind. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werke» der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforderliche An meldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet de» Mitgliedern des Börsenvercins die durch das englische Zollgesetz und durch die Bekanntmachung der Ober-Zollverwaltung von: l6. März 1888 g.wählten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung von, 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 111.) 3. AuSkmiftstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. Nach einem mit Herrn Rechtsanwalt Or. Paul Schmidt in Leipzig getroffenen Uebercinkommen besorgt derselbe: 1. alle Eintragungen in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen, 3. die Gewährung von Rechtsbeistand in allen das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen, und zwar dergestalt, dag die Dienstteistungen unter t. und 2. nicht von den Mitgliedern, sondern vom Börsenvereine, die Dienst leistungen unter 3. zu noch näher mit dem Vorstände zu verein barenden Bedingungen von den Vercinsmitgliedern vergütet werden. (Vgl. die Bekanntmachungen vom 20. Okt. 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 249, n, vom 2. Jan. 1892, Börsenblatt 1892 Nr. 5.) 4. Buchhändlcrische Verkchrsordiimig. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 26. April 1891. Der Zweck der Buchhändtertschen Verkehrsordnung ist die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der Deutschen Buchhändler, einschließlich der mit dem Deutschen Buchhandel verkehrenden aus ländischen Firmen, unter einander. Die Bestimmungen der Verkehisordmmg sind, in Ermangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, verbindlich sür den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, bezw. der von denselben vertretenen Firnien, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stande des Börscnverems abzugebende, von ihnen Unter zeichnete Erklärung die Verkehrsordnung für sich als verbindlich anerkannt haben und als solche vom Vor stande in: „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt gemacht und im „Adreßbuch des Deutschen Buch handels" bezeichnet worden sind. (Vgl. die Bekanntmachung vom 27. April 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 114.) Einmidsechzigster Jahrgang. >024
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