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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18610708
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1390 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 85, 8. Juli-. remittirt werden. Dies wiederholt sich Jahr aus Jahr ein, und es erscheint unter den erwähnten Verhältnissen weniger bemer kenswert!), daß eine so große Anzahl Bücher rcmittict wird, als daß vielmehr bei einer so durchaus zweckwidrigen Betriebsweise oder )-i der Bücher abgesetzt wird. Wollten die Sortimenter — die am meisten für die jetzt be stehende Usance schwärmen und durch ein Abwcichcn von derselben ihre Existenz für bedroht halten— bedenken, welche unläugbarcn trostlosen Mißverhältnisse aus dem jetzt üblichen Geschäftsbe triebe rcsultiren, wollten sie erwägen, welche großen Spesen mit dem unnützen doppelten Transport des bei weitem größten Thei- les aller s cond. erhaltenen Novitäten verknüpft ist, wclcheMühe die Buchung und besonders die, eine Zeit von 3 bis 4 Monaten in Anspruch nehmende Rcmittirung erfordert, ja daß selbst das Geschäftspcrsonal be eine, zweckmäßigeren Geschäftswcisc um 1 bis 3 Personen vermindert werden könnte, so müßten selbst in den größten Geschäften die Handlungsbücher cs sä ovulos bewei sen, daß der erzielte Gewinn in gar keinem Verhältniß steht zu dem Betrage der durch die Eommissionswirthschaft vcranlaßten Spesen, inclusive der Salarirung des dadurch erforderlichen grö ßeren Gcschäftspcrsonals, ferner des Zeitaufwandes und derVcr- luste, welche mit dem Aufdringen der Novitäten an das Publi cum verknüpft sind, besonders auch noch, wenn berücksichtigt wird, daß die schließlich abgcsctztcn Novitäten um 15 bis 17 Pro- ccnt billiger hätten erkauft werden können, wenn sie gleich an fangs gegen baar bezogen worden wären. Ganz besonders ist aber noch das Disponendcn-Unwescn zu rü gen, welches, als ewige verdrießliche Belästigung für den Verleger und ohne allen Nutzen für den Sortimenter, noch fortwährend gras- sirt. Wenn auch die Verleger noch so sehr dagegen eifern und dage gen protcstircn, das Disponircn wird als eine zu Recht bestehende Usanccvon demSortimentccbetrachtct. Der Unfug erstreckt sich so weit, daß selbst hinsichtlich der fest verlangten Artikel dem Verleger zur Ostcrmessc statt Geld eine Disponenden-Factur eingesandtwird. Ilnd was kommt dem Sortimenter dabei heraus? Die Novitä ten, die im ersten Jahre nicht verkauft sind, werden cs noch we niger im zweiten Jahre werden. Ist der Absatz aber so gut ge wesen, daß mit Recht eine fernere Nachfrage erwartet werden darf, so würde der Sortimenter doch viel besser thun, daß er die nicht abgesehen Exemplare rcmittirt und diese zu den billigeren Preisen wieder bezieht, die für fest oder baar bezogene Exemplare berechnet werden. Ueberdics ist die Entfernung und die Zeit des Transports durch die Eisenbahnen jetzt so sehr abgekürzt, daß fast in allen Thcilen Europas Ballen mit den Eilzügen in nerhalb 3 Tagen von Leipzig bezogen werden können. Für Buch handlungen innerhalb der deutschen Staaten währt der Transport sogar selten länger, als einen Tag. DicGründc, welche denSorti- mentcrnmithinvvr4bis6Decennicn dieStellung vonDisponcn- den wünschenswert!) erscheinen ließen, sind durch die veränderten Transportvcrhältnissc jetzt wegsällig und völlig unzulässig ge worden. Durch die Stellung der Disponcnden erlangt decSoc- timentcr mithin jetzt nur dann einen wirklichen Vocthcil, wenn sic Bücher betreffen, die factisch schon abgesetzt sind, wofür man aber die Zahlung noch ein Jahr oder mehrere Jahre aufschiebcn möchte. Für solche Gcschäftswcise ist dann aber wenigstens der Kunstausdruck „Disponcnden" ein völlig unzulässiger. Außer den völlig nutzlosen und vergeblichen Mühseligkeiten, welche den Verleger sowohl, als den Sortimenter bei dem Ge schäftsbetriebe nach jetzigerUsance gleichmäßig treffen, ist es auch noch die Rücksicht auf unsere Leipziger Commissionäre, welche uns veranlassen sollte, es sorgfältig zu erwägen, ob die jetzige Usance nicht durch eine zweckmäßigere zu ersetzen sei. Wenn ir gend etwas im Buchhandel als tadellos und musterhaft zu be zeichnen ist, so ist cs die Geschäftsführung unserer Commissio- närc. Es drängen sich in den Leipziger Commissionsgeschäften täglich eine solche Unmasse der verschiedenartigsten Besorgungen zusammen, daß man cs kaum für möglich halten sollte, daß diese in den Arbeitsstunden eines Tages erledigt werden könnten, und gehört in der That die rastlose, unermüdliche Thätigkeit und die eingcschultc Uebung des Leipziger Gcschäftspcrsonals dazu, um die Geschäfte der Committentcn mit dieser Ordnung und Pünkt lichkeit wahrzunehmcn, die wir Alle rühmlich anzuerkennen Ur sache haben. Ist cs nun nicht bcklagenswerth, daß ein großer, ja ich möchte sagen, der größte Theil dieser den Herren Commis sionären aufgebürdctcn Arbeiten auf eine für beide Factoren des Buchhandels völlig unnütze und vergebliche Weise so recht ei gentlich vergeudet wird? Denn U oder ^ aller Auslieferun gen s cond., worüber Auslicferungsbücher und-Listen geführt, Facturen ausgeschrieben und Lagerverzeichnisse gehalten werden, haben keinen andern Erfolg, als daß sic zur Ostcrmessc dahin zu- rückkehrcn, von wo sic versandt worden, daß sie dort wieder in Ballen eingeschnürt und zur Disposition der Verleger gestellt werden. (Schluß in Nr. 86.) Anfrage. Ein Sortimenter bestellt von einer Leipziger Handlung', die französisches Sortiment liefert, 1 lournsl äes Vvmoiselles für 1861 cplt., unter Kreuzband per Post zu senden. Nr. 1 wird pro complet gegen baar expedirt; der Besteller erhält in ge wünschter Weise Nr. 1—3, 5 u. ff., Nr. 4 bleibt aus und wird sofort vom Sortimenter reclamirt. Der Lieferant behauptet, diese Nummer ebenfalls expedirt zu haben, indessen ist sie dem Adressatennichtzugekommen. Auf wiederholte Reklamation wird diese Nummer nochmals verlangt und auch expedirt, aber nicht allein unter Berechnung, sondern noch überdies zu dem viel hö heren Preise für einzelne Nummern. Frage: Ist der Sortimenter verpflichtet, diese Nummer zu bezahlen, und wer muß den Schaden für dem Adressaten nicht zugekommenc Nummern tragen, wenn sich der Lieferant das Jour nal complet bezahlen ließ, und der Kunde sein completes Jour nal verlangt und die Nachzahlung für ihm nicht zugekommene Nummern verweigert? Es wäre interessant, diesen gewiß sehr oft vorkommenden Fall von erfahrenen College» beleuchtet zu sehen. Miscellen. Hamburg, 29. Juni. Vor einigen Tagen führt mich mein Weg in Wiezel's Hotel, welches hier am Hafen gelegen und na mentlich im Sommer sehr viel besucht ist. Als ich mich im Lese zimmer nach Lcctüre umsehe, finde ich unter den Zeitungen auch unser B ö r sen b latt zur allgemeinen Benutzung ausgclegt. Die großen Nachthcile, welche für unfern Stand daraus entspringen müssen, wenn das Börsenblatt dem Publicum so leicht zugänglich bleibt, sind so in die Augen springend und schon so oft bespro chen worden, daß nicht erst darauf hingcwicsen werden muß. Ich bringe diesen Fall nur in der Hoffnung zur allgemeinen Kennt nis, daß Vorkehrungen getroffen werden möchten, die einem sol chen Mißbrauche unseres Organs vorzubeugen suchen. R. N. Wird dem Unfug mit dem Verkaufe unseres Ver einsorgans an Nichtbuchhändler endlich einmal gesteuert werden? So sehen wir Hrn. I. Heß in Ellwangen in dem V. Katalog seines antiquarischen Bücherlagers das „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel", Jahrgang 1847—56, den ge- sammten Literaturfceundcn offerircn! B.
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