Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210402
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192104025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210402
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-02
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X° 76, 2. April 1921, sie irgendeinen neuen Ausschuß beries, auch wenn dessen Aufgaben von vornherein aussichtslos waren. Außerdem ist unser Buch handel den Behörden und dem Auslande gegenüber nicht so vertreten gewesen, wie das nach meiner Überzeugung und nach An sicht vieler Kollegen hätte geschehen müssen. Wenn die Behörden jetzt versucht haben, sich in unsere inneren Angelegenheiten zu mischen; wenn eine Behörde so weit geht, uns ganz kurz befristet vorzuschreiben, was wir tun sollen in unseren Angelegenheiten, so ist das meines Erachtens zum großen Teil eine Folge dieser mangelhaften Vertretung, die wir bisher gehabt haben, (Bravo! — Sehr richtig!) Was ist nun das Ziel, das wir verfolgen müssen? Es ist doch ganz klar: die Lebensnotwendigkeiten für Sortiment und Verlag zu schassen! Das ist ein Gemeinplatz, Und dennoch muß es immer wieder gesagt werden; denn es wird von der einen Seite immer so dargestellt, als ob der Verlag nichts weiter zu tun hätte und nichts Besseres zu tun wüßte, als dem Sortiment diese Lebensnotwendigkeiten abznschneiden und zu verkümmern, während es doch ganz klar ist, daß der Verlag sich ins eigene Fleisch schneidet, wenn er das Sortiment vernichten oder so schädigen will, daß es nicht chrenhast gedeihen kann. Auf der andern Seite wird es wieder so dargestellt, als ob der Verlag nur ja zu sagen brauchte; als ob es nur an dem bösen Willen des Verlegers läge, wenn er dem Sortiment nicht diejenigen Bezugsbedingungen einräumt, die es glaubt fordern zu müssen. Wir stehen doch alle unter dem ungeheuren Zwange der Verhältnisse und müssen uns ihm anpassen. Immerhin möchte ich sagen: Die Interessen des Verbrauchers, von denen auch das Reichswirtschastsministerium wieder gesprochen hat, werden schon hinreichend gewahrt durch tzen Zwang, durch die Konkurrenz der Verleger und des Sortiments untereinander. Es ist wirklich nicht notwendig, da noch be sondere Maßnahmen in Aussicht zu nehmen, Herr Nitschmann hat etwas mit dem Zaunpfahl gewinkt, indem er sagte: Der Verleger hat über seine Preisbildung keine Rechenschaft abzulegen. Das klang beinahe so, als ob er nun seinerseits der Behörde sagen wollte: Da leuchte nur einmal hinein; da sitzen die eigentlichen Gewinnler; da kannst du einmal einen Fischzug tun! Ich bedaure, daß eine derartige Äußerung gefallen ist, Herr Nitschmann hat außerdem verschwiegen, daß die Steigerung der Verlegerpreise, die er bemängelt hat, wenn der Ver leger durch Erhöhung des Rabatts die Tcuerungszuschläge beseitigen wollte, bedingt gewesen ist durch die fortschreitende Ver teuerung der Herstellungskosten, Wir dürfen nicht vergessen, daß wir uns in einer ständigen Entwertung des Geldes befinden, und daß der Verleger aus dem Verkauf einer Auslage mitsamt seinem Verdienst ost kaum soviel herausnimmt, daß er auch nur die nächste Auslage davon Herstellen kann, <Zuruf: Dem Sortimenter geht es geradeso!) — Das ist bei Ihnen auch so? Ich will das ja gar nicht bestreiten. Ich will nur sagen: Glauben Sie nicht, daß der Verleger willkürlich seine Preise sestsetzt. Was ist nun das Ergebnis dieser berühmten Notstandsordnung gewesen? Eine vollständige Preisanarchie! Und es ist das dringendste Interesse des Buchhandels, diese Preisanarchie zu beseitigen. Vergegenwärtigen wir uns aber: Was war denn der Zweck der Notstandsordnung? Das Sortiment nahm unter dem Zwange der Verhältnisse seine Teuerungszuschläge, Das war an sich satzungswidrig. Das brauche ich Ihnen nicht zu begründen. Es trat an den Verlag heran und sagte: Laß es zu, daß wir diese Teuerungszuschläge nehmen! Der Verlag hat dem zugestimmt unter der Bedingung, daß die Notstandsvrdnung mit der Zeit wieder abgebaut wird. Der Verlag steuert nun daraus hinaus, durch allmähliche Erhöhung des Rabatts die Verhältnisse so zu gestalten, daß das Sortiment bei Jnnehaltung des Ladenpreises wieder existieren kann. Das ist die einzige Möglichkeit, um den Ladenpreis wieder herzustellen, lSehr richtig!) Ich denke, darüber sind wir vollständig einig, (Zustimmung,) Was ist es nun für ein Widersinn, daß, wenn eine Gruppe von Sortimentern kommt und sagt: Ich bin mit dem Rabatt, den mir der Verlag anbietet, zufrieden, ich kann damit existieren, ich brauche den Teuerungszuschlag nicht mehr, — daß dann die Vertretung des Sortiments kommt und sagt: Nein, du darsst mit diesem Verdienst nicht zusrieden sein, du mußt das Buch auch verteuern, damit auch die Gesamtheit des Sortiments es verteuern kann! (Zuruf bei den Sortimentern: .Das ist nicht gesagt worden I) — Meine Herren, Sie ahnen wohl nicht, was das sür eine Waffe ist, die Sie Ihrer Gegenpartei in die Hand geben. Denn damit ist das Sortiment als derjenige Teil hingestellt, der über die Notwendigkeit hinaus die Bücher verteuert, (Lebhafter Widerspruch bei den Sortimentern,) Meine Herren, ich möchte nicht mißverstanden werden. Ich sage nicht, daß nach meiner Ansicht das Sortiment die Bücher über die Notwendigkeit verteuere. Aber Sie erwecken nach außen den Eindruck, als ob Sie es täten, (Widerspruch bei den Sortimentern,) Darauf kommt es aber an. Nun ist ja die letzte Quelle aller unserer Kämpse die große, grundsätzliche Verschiedenheit: Wer soll die Bezugsbedingungen bestimmen? Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder die alte sreihändlerische von Firma zu Firma, oder die moderne — sagen wir einmal: soziale — von Organisation zu Organisation, (Zuruse von verschiedenen Seiten,) Meine Herren, jede Ein seitigkeit in dieser Richtung halte ich für falsch. Es ist durchaus zu begreifen, daß das Sortiment aus der Seite der Festsetzung von Organisation zu Organisation steht, der Verlag aus der andern Seite, Ich bin aber der festen Überzeugung, daß wirtschaftliche Kämpfe nur mit wirtschaftlichen Massen ausgesuchten werden dürfen, und daß jeder Versuch, derartige wirtschaftliche Beziehungen durch politische Mittel, wie es die Festsetzung von Organisation zu Organisation ist, zu regeln, notwendigerweise letzten Endes zur Vernichtung beider Teile führt: sowohl des Verlags wie auch des Sortiments, Es ist unmöglich, die Wirtschaft in spanische Stiesel einzuschnürcn. Es handelt sich sür den Verlag um die Frage: wer setzt den Ladenpreis fest? Nach dem Gesetz tut es der Verlag, nach den Tatsachen tut es das Sortiment durch seine Teuerungszuschläge, (Widerspruch, — Zurufe,) — Meine Herren, wenn ein Buch nicht zu dem Preise im Laden verkauft wird, den der Verleger angesetzt hat, sondern zu einem Preise, den der Sortimenter ansetzt, so nenne ich das die Festsetzung des Verkaufspreises durch das Sortiment, Sie können sich nicht wundern, wenn der Verlag bis aufs letzte um dieses Recht mit Ihnen kämpft. Sie werden auch in dieser Hinsicht den Verlag vollkommen einig finden. Der Versuch des Herrn Nitschmann, da einen Keil zwischen schönwisscnschaftlichen und wissenschaftlichen Verlag zu treiben, war meines Erachtens nicht sehr geschickt. Wir durchschauen denn doch die Absicht, Nun aber die Festsetzung der Bezugsbedingungen! Auch die Bezugsbedingungen werden ja nach der Vcrkehrsordnung vom Verleger bestimmt. Aber wie ist denn das Verhältnis im Grunde? Der Verleger macht dem Sortimenter ein Anerbieten: Ich bin bereit, dir das Buch zu diesen und diesen Bedingungen zu liesern. Dem Sortiment steht es im großen und ganzen frei, ob es diese Bedingungen annehmcn will. Es ist also ein Abkommen von Firma zu Firma, was tatsächlich immer bestand, und diese Freiheit dürfen Sie nicht beschränken, dürfen Sie nicht untergraben. Dieser Weg darf nicht versperrt werden. Dieser Weg ist zu beschreiten versucht worden durch die Abkommen, die jetzt erst einmal versuchsweise der wissenschaftliche Verlag mit dem wissenschaftlichen Sortiment getroffen hat. Was jßnd nun die Haupteinwände, die gegen diese Versuche gemacht werden? Herr Nitschmann verlangt eine feste Brücke mit einem guten, sicheren Geländer, Ja, meine Herren, wenn ein Erdbeben Weg und Steg zerstört hat und man Mühe hat, seinen Weg noch zu finden und sich notdürftig ausrechtzuerhalten; wenn man nicht weiß, ob nicht irgendeine Welle die ganze Wirtschaft liche Existenz plötzlich umstürzt: da kommt es mir wirklich sonderbar vor, wenn da eine schöne, breite Brücke und ein festes Geländer verlangt wird. Das kann später einmal sein; aber gegenwärtig ist es nicht möglich, (Vorsitzender: Die Redezeit ist um!) tt»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder