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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 76, 2. April 192l. Gutachter zu Gericht setzt, dann kann cs ja hübsch werden mit der deutschen Presse und ihrer Freiheit: was von dieser durch die neueste Entwicklung gewonnen war, das geht dann freilich in einer ganz un erwarteten Weise zum Teufel, und zwar wird (und das ist der Humor von der Cache) die Pressefreiheit da von einer Seite in ganz unerhörter Weise beschnitten, die stets danach — und unserer Meinung nach mit Recht — und jedenfalls am lautesten und nachdrücklichsten verlangt hat! karten können nicht erledigt werden, weil die Gutschrtftangaben nicht vorgedruckt sickd.« Die Abänderung der Zahlkarten scheint also doch nicht in der im Börsenblatt besprochenen Weise möglich zu sein, oder wird dies bet jedem Postscheckamt anders gehandhabt? Ich bitte um gef. Aufklärung. Görlitz. H e r m a n n T z s ch a s ch e l. Der Hauptvorstand des Deutschen Buchdruckcrvereins hat wegen des bei der Neichsregierung bestehenden Planes, innerhalb einer be stimmten Reihe von Jahren systematisch alle Neichsbehörden, insbe sondere die Landesfinanzämtcr, mit reichseigenen Druckereien auszu statten, beim Reichskanzler und dem Deutschen Reichstag entschiedenen Einspruch erhoben. Beim Reichsfinanzministerium ist ferner die Auf hebung der Luxussteuerpflicht von Diplomen, Ehrenurkunden und der gleichen vom Deutschen Buchöruckerverein gemeinsam mit dem Ver band deutscher Steindruckereibesitzer beantragt worden. Verurteilung wegen Beleidigung. (Vergl. Bbl. 1920. Nr. 167.) — Der zweiundzwanzigjährige Schriftsteller Adriaan Michiel van den Broecke in Leipzig, der seinerzeit verantwortlicher Schriftleiter der inzwischen wieder eingegangenen Zeitschrift »Der Skandal« war, hatte sich in einem Artikel mit der Überschrift »Der Schwcincstall« mit dem Geschäftsgebaren des Berliner Verlegers Wilhelm Born gröber besaßt, und »Unanständigkeit« war noch der gelindeste Vorwurf, den er ihm machte. Dabei war er auch aus den Bruder des Verlegers, den Schriftsteller Otto Borngräber zu sprechen gekommen und zuletzt sogar auf den Pferdehändler Georg Borngräber in Leipzig, der auch ein Bruder des Berliner sein sollte. Das Mysterium der drei Brüder habe nur einen Akt, und der heiße Geld verdienen usw. Der Leipziger Borngräber hat nun aber mit dem Berliner ganz und gar nichts zu tun, und er erhob Beleidigungsklage gegen Adriaan van den Broecke, der vom Schöffengericht in Anbetracht der Schwere und der Frivolität der Beleidigungen zu einem Monat Gefängnis verurteilt wurde. Die von ihm dagegen eingelegte Berufung an das Leipziger Landgericht wurde von der fünften Strafkammer ver- worfe n. Ansichtskarten. Für Ansichtskarten führte die Neichspost am 1. April nicht weniger als fünf verschiedene Gebühren ein. Schreibt man auf die Karte nur den Absender und den Absendungstag, so kann man sie für 10 Pfennig als Drucksachcnkarte nach ganz Deutschland mit Danzig und Memel schicken. Fügt man außerdem noch höchstens fünf Höflichkeitsworte auf der Vorderseite bei, so kostet sie im Inland mit Danzig und Memel, Luxemburg, Österreich, Ungarn und Westpolen 15 Pfennig. Schreibt man mehr als fünf Worte, so muß sie im Ort als Postkarte mit 30 Pfennig, nach auswärts mit "10 Pfennig freige macht werden. Nach dem Ausland kostet sie als Drucksache oder Druck sachenkarte 30 Pfennig, als Postkarte 80 Pfennig. Die Hauptversammlung des Vereins deutscher Ehemiker findet vom 19. bis 22. Mai in Stuttgart statt. In der allgemeinen Sitzung werden folgende Vorträge gehalten: Pfeiffer: Aufbau der Verbindungen höherer Ordnung; Bosch: Sozialisierung und chemische Industrie: Wislicemrs: Organische Metallverbindung. Außerdem finden mehrere Fachgruppensitzungen statt. Personalnachrilhten. Jubiläum. — Herr Arthur Herrmann, Abteilungsleiter im Hause Steingräber Verlag in Leipzig, konnte am 1. April auf eine 25jährige Tätigkeit in genanntem Vcrlagshause zurückblicken. Von der Geschäftsleitung wie von seinen Kollegen wurde der Herr Jubilar in gebührender Weise geehrt, die Handelskammer zeichnete ihu durch ein Diplom aus. EpreWal Ohne Verantwortung ver Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendunge« her Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.^ Postscheck-Iahlkarten als Überweisungen. «Vgl. Bbl. Nr. 38 u. 4L.) Zufolge des Artikels im Börsenblatt 1921, Nr. 42 vom 19. Februar habe ich nunmehr Postschcck-Zahlkarten als Überweisungen benutzt und erhalte sie jetzt, obwohl ich sie nach den Angaben des Herrn Haupt ge ändert habe, mit folgendem Vermerk zurück: »Die anliegenden Zahl Herr Tzschaschel hat den Punkt 1 der von mir mitgeteilten An leitung übersehen, der sagt, daß auf der Zählkarte die Nummer und die Bezeichnung des empfangenden Postscheckkontos vorgedruckt sein muß. Ich habe mich, um sicher zu gehen, noch einmal an das Postscheck amt Leipzig gewandt und folgende Auskunft erhalten: »Die Bestimmung in der .Anleitung zur Benutzung des Post scheckkontos', betr. die Verwendung von Zahlkarten zu Überweisun gen, i st n o ch g ü ltig. Das Postscheckamt Breslau hat die ttberweisungszahlkarten des Herrn Tzschaschel beanstandet, weil er, wie Sie richtig vermuten, Vordrucke verwandt hat, auf denen die Nummer und die Bezeichnung des Gutschriftkontos nicht vorgedruckt waren. Bei Überweisungszahlkarten, die ohnehin eine Ausnahmestellung einnehmen, müssen wir aus Sicherheitsgründen auf die genaueste Einhaltung der für sie geltenden Vorschriften ganz besonders achten. I. A.: Nather.« Die von mir angegebene Verwendung von Zahlkarten als Über weisungen ist also nach wie vor bis zum Höchstbetrage von ./i 100.— zulässig. Leipzig. Georg Wilhelm Haupt. Ein bayrischer Kollege hatte sich an das Münchener P o ft - sch eckamt mit der Frage geivandt, ob die Verrvendung der Zahl karten als Überweisungsformulare auch in Bayern zulässig sei, worauf er folgende Antwort erhielt: »Die in der Sprechsaalnotiz des Börsenblattes Nr. 42 angeführ ten Bestimmungen über die Verwendung des Zahlkartenvorörucks als Überweisung bei Beträgen bis 100 gelten seit Jahren auch für die Postscheckämter in Bayern. Die neuerdings eingeführten Zahlkartenvordrucke tragen oben am Kopf die Gutschriftkontonummer. Bei der ,übcrweisungszahl- karte' erscheint unmittelbar daneben auch noch die Lastschriftkonto nummer. Es läßt sich unschwer voraussehen, daß damit die schon beim alten Formblatt sehr oft vorgekommencn Verwechslungen ui.d Fehlbuchungen sich wesentlich häufen werden. Alle Scheckämter sind sich darüber einig, daß die Verrvendung von Zahlkarten zu Überweisungen eine bedeutende Erschwerung des Dienstbetriebes darstellt, die in keinem Verhältnis zu der damit be zweckten Papierersparnis steht. Der Postscheckdienst ist, was zuweilen übersehen wird, ein Massen betrieb geworden, der eine möglichste Gleichmäßigkeit der Dienst leistungen und der Vordrucke verlangt. An manchen Tagen sind hier z. B. über 100 000 Aufträge zu erledigen. Für Zahlkarten, Über weisungen, Zahlungsanweisungen (Schecke) sind verschiedene Vor drucke vorgesehen; jede Verwendung eines Vordrucks für einen andern als den ursprünglich vorgesehenen Ziveck belastet nicht nur den laufenden Dienst, sondern gefährdet als Fehlerquelle auch die Betriebssicherheit, auf die mit dem Amt auch die Postscheckkunden den größten Wert legen müssen. Sämtliche deutschen Postscheckämter hoffen, daß die während des Krieges als behelfsmäßige Einrichtung zugelassene Verrvendung von Zahlkarten zu Überweisungen bald wieder ausgehoben wird: für die Bevölkerung ist dies keine Be lastung, weil die Ausstellung eines Überweisungsvordrucks nicht mehr Zeit und Arbeit verursacht als die Umwandlung einer Zahlkarte in eine Überweisung. An Zahlkarten können aber die Geschäftsleute selbst sparen dadurch, daß sie nicht wahllos jeder Rechnung eine Zahl karte beilegen, sondern nur bei den Kunden, die noch nicht an den Scheckverkehr angcschlossen sind. Glücklicherweise ist es jetzt allmäh lich so weit gekommen, daß fast jedes Geschäft von einiger Bedeutung ein Postscheckkonto besitzt. Voraussichtlich werden demnächst die Gebühren für Zahlkarten bedeutend erhöht, während die Überweisungen wohl auch künftig ge bührenfrei bleibeil; dadurch werden hoffentlich auch die letzten Säu migen veranlaßt, ein Postscheckkonto zu nehmen. Wenn zudem jeder Postscheckkunde seine Kontonummer am Kopfe seiner Briefe, Postkarten usw. angibt, so läßt sich stets sofort ohne jegliche Mühe feststellcn, ob die Beigade einer Zahlkarte nötig ist oder nicht. Popp.« 4S0
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