Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1921
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- 1921-04-02
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- 02.04.1921
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 76, 2. April i921. Redaktioneller Teil. Vorsitzender, Hofrat vr. A. Meiner (Leipzig): Meine Herren, aus der langen Zeit, die die Vorstände und die Antrag steller aus der Hauptversammlung sich entfernt hatten, werden Sie entnehmen, daß die Verhandlungen, die wir zu führen hatten, nicht leicht waren; aber wir hoffen, daß wir Ihnen ein Ergebnis vorlegen können, mit dem die meisten, wenn nicht alle, einver standen sein werden (Bravo!), auch wenn dieses Ergebnis wohl durchaus nicht alle besriedigen wird. (Hört! hört!) Wir haben uns dabei auf den Antrag Stessen vereinigt und diesen Antrag nach einigen Richtungen hin erweitert oder verengert, — wie Sie wollen. Der Antrag lautet jetzt folgendermaßen: 1. Die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom S. Oktober 1920 bleibt zunächst bis Kantate 1921 als allgemein verbindliche Ordnung bestehen, aber mit der Einschränkung, daß vom Tage der Bekanntmachung ab die Bestimmung unter 8 2 Absatz 2 auf Zeitschriften des eigenen Verlages beschränkt wird, und daß akademische Lehr bücher, die allgemein mit mindestens 33)4^ Rabatt geliefert werden, inzwischen von jedem Teuerungszuschlag und von jeder Besorgungsgebühr srcibleiben. 2. Zwischen den Organisationen von Verlag und Sortiment sind unverzüglich Verhandlungen einzuleiten. Hierbei sollen die in den Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und den wissenschaft lichen Sortimentern gemachten Vorschläge unter Einbeziehung der Vorschläge des Herrn Walther Jäh in dem Aufsatz »Neue Wege« lsiehe Börsenblatt vom 20. Januar 1921) sowie die von den Herren Ritschmann und Genossen, vom Vorstand des Deutschen Berlegcrvereins und von anderen Seiten in der außerordentlichen Hauptversammlung ein- gebrachten Anträge als Material berücksichtigt werden. 3. Zwecks Vorbereitung der Entschließung des Vorstandes des Börsenvereins hinsichtlich des Schutzes der in Vorstehen dem bezeichneten Vereinbarungen wird sosort ein Ausschuß eingesetzt, der unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des Börsenvereinsvorstandcs aus je fünf vom Deutschen Verlegerverein und von der Deutschen Buchhändlergilde zu wählenden Mitgliedern besteht. An den Beratungen dieses Ausschusses können alle Mitglieder des Börsenvereins vorstandes teiluehmen. Meine Herren, ich will Ihnen die Sache nochmals im einzelnen erklären. — Punkt 1 sagt, daß dis Bekanntmachung des Vorstandes über die Notstandsordnung vom S. Oktober als allgemein verbindliche Ordnung bestehen bleiben soll, zunächst aber nur bis Kantate 1921. In dieser Notstandsvrdnung sollen aber zwei Punkte vom Tage der Bekanntmachung ab geändert werden, und zwar zunächst der »Giftzahn«. Der »Giftzahn« soll ausgebrochen werden. Er soll nur noch bestehen bleiben für Zeitschriften des eigenen Verlags, also nicht für Bücher, und zwar für Zeitschriften deshalb, weil die Post ja sowieso in Zukunft direkt an die Besteller liefern wird, die Sie ihr aufgeben, es muß deshalb dem einzelnen Verleger freigestellt bleiben, daß er auch ohne Teue rungszuschlag und Besorgungsgebühr seine Zeitschriften direkt — das geschieht ja doch nur in Ausnahmesällen — liefern darf. Es soll fernerhin gestattet sein — das war die einzige Möglichkeit, um eine Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Verlegern zu finden, und das wird wohl auch die wissenschaftlichen Sortimenter erfreuen —, akademische Lehrbücher ohne Teuerungszuschlag und ohne Besorgungsgebühr zu liefern, vorausgesetzt, daß der allgemeine Rabatt mindestens 33 j4^ beträgt. <Bravo!) Der zweite Punkt handelt davon, daß nunmehr sofort Verhandlungen zwischen Verlag und Sortiment einsetzen sollen, die dieses Interimistikum — denn etwas anderes ist es ja gar nicht — beseitigen sollen, und dieser Ausschuß muß seine Entschließungen bis Kantate 1921 getroffen haben. Diesem Ausschuß sind alle die Vorschläge und Anträge, die in letzter Zeit von verschiedenen Seiten gekommen sind, als Material zu überweisen, und er hat sic zu berücksichtigen, d. h. er hat zu erwägen, was von den An trägen für die endgültige Festlegung einer Ordnung benutzt werden kann. Natürlich kann er nicht alles nehmen; denn viele Anträge haben einander widersprochen. Nebenher soll drittens ein weiterer Ausschuß eingesetzt werden, der alle die Maßnahmen vorzuberciten hat, die der Börsen verein für den Fall zu treffen hat, daß Übertretungen dieser Ordnung Vorkommen. Dieser Ausschuß ist gleichmäßig aus Vertretern des Verlegervereins und Vertretern der Gilde zu wählen, und er hat unter einem Mitglieds des Vorstandes des Börsenvereins zu tagen. Der Ausschuß soll die Übertretungen genau prüfen und gegebenenfalls dem Börsenvereinsvorstand sagen: Ja, hier ist eine Übertretung, und nun, Börsenverein, ergreife die Maßnahmen, die die Satzungen vorschreiben! Kommt er zu der Meinung: es ist hier nicht nötig, einzugreisen, dann wird der Vorstand wahrscheinlich sehr einverstanden sein, wenn er nicht einzugreifcn braucht. Dieser Ausschuß ist meiner Meinung nach eine Sicherung für beide Teile: eine Sicherung der Mitglieder und eine Sicherung des Vorstandes, damit der Vorstand die Verantwortung auf breitere Schultern legen kann. (Bravo!) Der Antrag des Herrn Stessen geht ja nicht vom Vorstand des Börsenvereins aus. Der Vorstand des Börsenvereins hat Ihnen heute morgen erklären lassen, daß er Ihnen keine Vorschläge zu machen hat. Er steht dem Anträge daher selbst auch vollkommen unparteiisch gegenüber. Ich persönlich glaube aber, daß der Antrag eine Brücke ist, um uns über die augenblicklichen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, und daß wir in den nächsten acht bis zehn Wochen, die uns bis Kantate noch bleiben, dann die Möglichkeit haben, zu einer endgültigen Lösung der schwierigen Rabattsrage, Besorgungsgebührenfrage und Teuerungszuschlags frage zu kommen. Ich wäre deshalb erfreut, wenn der Antrag von der Außerordentlichen Hauptversammlung angenommen würde. (Bravo! und Händeklatschen.) Hermann Lazarus (Berlin) (zur Geschäftsordnung): Es ist vvrgeschlagen, als Sortimentervertreter nur Mitglieder der Gilde in diesen Ausschuß zu wählen, obwohl eine ganze Anzahl von Sortimentern nicht der Gilde angehören. Solange es also nicht obligatorisch ist, der Gilde beizutreten, so wie es bei der Vereinigung und dem Börsenverein geschieht, solange müssen wir als die sogenannten »wilden« Sortimenter — wenn wir es so bezeichnen sollen, fordern können, daß auch unsere Interessen dort vertreten werden. Paul Nitschmann (Berlin) (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, dieser Antrag hat etwas derartig Provokatorisches, daß wir ihm unter allen Umständen widersprechen müssen. (Sehr richtig!> Die Deutsche Buchhändlergilde ist die Vertretung des Sortiments (Widerspruch), — meine Herren vom Verlag, das können Sie ja gar nicht beurteilen — und wenn der eine oder der andere Sortimenter es nicht sür nötig hält oder es bisher nicht für nötig gehalten hat der Gilde beizutreten, so ist das seine Privat angelegenheit (Sehr richtig!); aber bei einer Gilde-Mitglicderzahl von 1400 einem kleinen Gremium von vielleicht 20 in Betracht kommenden Firmen die Ehre anzutun, ihr die Befugnis zu geben, nunmehr ebenfalls ein Mitglied in diesen Ausschuß zu entsenden, wäre unparitätisch. (Sehr richtig!) Es müßte dann zum mindesten der andere Teil, der außerhalb der Gilde steht, prozentual nach der Zahl der Mitglieder der Gilde, beteiligt werden, und ich glaube, daß dann von den Herren nicht einmal ein einziges Mitglied, ja nicht einmal eine Hand oder ein Fuß eines solchen in diese Kommission hineinkäme. (Heiterkeit. — Bravo! — Lebhaftes Händeklatschen.) Hosrat vr. Erich Ehlermann (Dresden) (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, ich glaube nicht zu irren, wenn ich sage, daß die beiden Vorredner eigentlich nicht zur Geschäftsordnung gesprochen haben, sondern zur Sache. Ich möchte zur Ge schäftsordnung sprechen. Ich denke, unser Bedürfnis, uns über die Sache auszusprechen, ist sür heute wohl gewissermaßen be friedigt. Das, was Ihnen der Vorstand hier vorgelegt hat, ist das Ergebnis einer fast zweistündigen mühsamen Beratung. Wenn 449
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