594 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 36, 25. März. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die, für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Böcsenmitglieder eingeführte Conventionalstrafe. Berlin, Augsburg und Leipzig, den 15. März 1861. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Duchhändler. Veit. I. P. Himmer. S. Hirzel. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattsinden, und sollen erforderlichen Falls beide im Erdgeschoß belegenen Säle zu diesem Behufe verwendet werden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen, sowie mehrfache bei uns eingegangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: tz. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen, und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan- ^^els zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Auch sollen neue Maschinen, Maschinenteile, Instrumente s. w. Aufnahme finden, insofern sie zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken und der Raum es gestattet. für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus- beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. hMkMif den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm Mpom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Heilung der Ausstellung beauftragte Be- EWLs-««mte angewiesen. Auf den im tz. 1. aufgeführten Maschinen u. s. w. steht es jedoch dem Aussteller frei den Verkaufs preis zu vermerken. tz. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. tz. 5. Nur Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Auslän dische Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittelung eines Mitgliedes des Börsenvereins zu bedienen. tz. 6. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostcrmesse Herrn Eduard Wen gier von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 22. April einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Wir glauben die Erwartung aussprechen zu dürfen, daß die Ausstellung zu Ehren der Jubelfeier, welche der Börsen verein in diesem Jahre begeht, von den Herren Collegen besonders bedacht werden wird. Berlin, Augsburg und Leipzig, den 15. März 1861. Der Vorstand des Dörsenvereins -er Deutschen Auchha'ndler. Veit. I. P. Himmer. S. Hirzel. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 2205. Blanchard, B. G-, praktisch - theoretischer Lehrgang der französi sche» Sprache enth.: Die wesentlichsten Regeln, Uebcrsetzungsaufga- ben re. 2. Aust. gr. 8. Geh- U ^ (Mitgetheilt von der I. C- Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 20. und 21. Marz 1861. 2206. Loden, I>. vd., ladellen nur Lestimmunx Oervimensionen Zus«- eiserner Drätzer. 1<ex.-8. 6ek. 24 Adolf L>' Eo. in Berlin. 2204." ''- "" " ' ' " ^ ssssl. u. iider- ecken,8clirei- 2207. Cotta's, H., Tafeln zur Bestimmung d-Jnhalts derrundenHdlzer, der Klafterhölzer u-d.Reisigs, sowie zurBerechng. derNutz- u.Bau holz-Preise. Für die Bedürfnisse der österreich. Staaten in 2. Ausl, umgearb. von H. v. Cotta, gr. 8. Geh. 18