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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1886
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- Erscheinungsdatum
- 09.08.1886
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- Deutsch
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>5 182, 9. August 188«. Nichtamtlicher Teil. 4243 Nichtamtlicher Teil. Anthonius Kobcrger und der deutsche Buchhandel am Ausgange des Mittelalters. Vortrag gehalten im »Krebs«, Verein jüngerer Buchhändler in Berlin, von Ernst Votiert. (Schluß aus Nr. 178.) Während die fernabliegenden Centren des ausländischen Geschäfts mehr oder weniger selbständig geleitet wurden, organi sierte Anthonius Koberger den Handel im Reiche selber allein von Nürnberg aus. Ein Sortimentsbuchhandel im modernen Sinne existierte im fünfzehnten Jahrhundert nur vereinzelt, war auch nicht möglich, da die litterarischen Bedürfnisse zu gering waren, als daß sicheln seßhafter Sortimentsbetrieb, der aus den Ort der Nieder lassung angewiesen war, hätte entwickeln können. Der ganze Bücher verkauf jener Zeit beruht wesentlich auf dem Hausierhandel; wir finden allerdings auch hier und da Kommanditen oder Läger Kobergerschen Verlages mehrfach bei Geistlichen oder auch bei Kaufleuten, diese wurden aber doch als Nebenerwerb oder aus Liebhaberei betrieben. Mittelpunkte des Handels im Reiche überhaupt und auch des Bücherabsatzes bildeten die großen Messen in Nördlingen, Straß burg, Leipzig und vor allen Dingen in Frankfurt a/M. Diese Messen, auf denen in jener Zeit die großen Handelsgeschäfte ab geschlossen wurden, und die daher die Kaufleute von überallher versammelten, gewannen bald auch für den Buchhandel hervor ragende Bedeutung. Dorthin sandte Koberger regelmäßig seine Vertreter, welche in den Kaufleuten, die aus ihrer Heimat Aufträge mitgebracht hatten, und in den aus allen Bevölkerungsklassen herbeiströmenden Meßbesuchern zahlreiche Abnehmer fanden. Von Leipzig aus wurde hauptsächlich der Verkehr mit dem Osten und mit Norddeutschland gepflegt; wie bedeutend derselbe gewesen sein muß, erhellt ans der Thatsache, daß Koberger dort einen ständigen Kommissionär, Peter Clement, hatte. Bei weitem den ersten Platz nimmt aber die Frankfurter Messe ein, wie denn Frankfurt um die Wende des Mittelalters überhaupt der erste Handelsplatz des europäischen Kontinents war. Anthonius Koberger hatte in Frankfurt in den späteren Jahren eine eigene Niederlage, der er die neuen Druckwerke zum Teil von Basel aus direkt zuführen ließ, und von hier aus gingen die Bücher dann während der Messe hinaus in alle Welt. Anthonius Koberger be suchte die Frankfurter Messen, soweit die Nachrichten reichen, fast regelmäßig — von 1493 — 1509 fünfzehnmal— und zwar nicht nur des Verkaufs halber, sondern vorzugsweise auch zur Anbahnung neuer Unternehmungen und zur Abwickelung seiner geschäftlichen Verbindlichkeiten, wie denn die Frankfurter Frühlings- und Herbst messen, genau wie heute die Leipziger Ostermesse, Ziel für die buch händlerischen Geschäfte waren. Als sich mit Beginn des sechzehnten Jahrhunderts eine Art selbständigen Sortimentsbuchhandels entwickelte, wurde Frankfurt Hauptstapelplatz und Weltmarkt für den gesamten europäischen Buch handel. Die großenVerleger aus Paris uud Lyon, aus Antwerpen und Basel, aus Venedig und dem Reiche brachten ihren Verlag dorthin, und ein großartiger Handel in Kauf und Verkauf entwickelte sich während der Meßwochen. Hier bildete sich auch die dem Buch handel bis um das Ende des vorigen Jahrhunderts eigentümliche Form des Tauschhandels aus; Buch wurde gegen Buch abgegeben, und zwar legte nian diesen Geschäften keinen Preis zu Grunde, sondern der Tausch wurde nach der Bogenzahl bewirkt. Die reinen Sortimenter, die eigenen Verlag nicht hatten, mußten natürlich in klingender Münze bezahlen, und es ist interessant iu erfahren, daß schon damals zum Teil wenigstens Ladenpreise festgesetzt wurden, von denen die Sortimenter meist zwanzig Procent Rabatt erhielten. Für Koberger lag die Bedeutung dieser Messen neben der Verkaufsgelegenhcit hauptsächlich in den regelmäßigen Zusammen künften mit seinen Baseler Geschäftsfreunden Hans Amerbach und Genossen, zu denen er keineswegs nur in dem Verhältnis des Auf traggebers stand, sondern mit denen er sich mehrfach auch zu ge meinsamem Verlage bedeutender Werke verband. Auch sonst noch hatte er mit ihnen, manchmal in recht unliebsamer Weise, zu schaffen. Es läßt uns einen Blick in die eigentümliche Rechtsanschauung jener Zeit in Bezug auf den Nachdruck thun, wenn berichtet wird, daß die Baseler Drucker Werke, die sie für Kobcrger hcrgestellt hatten, ungescheut und ohne daß dadurch die geschäftlichen Be ziehungen wesentlich gestört worden wären, nachdruckten. So machten siesich, nachdem dasBibelwerk des heiligenHugo fürKoberger fertiggestellt war, an einen Neudruck, und Koberger mußte sich entschließen, um diese Konkurrenzausgabe nicht in fremde Hände gelangen zu lassen, die ganze Auflage zu kaufen. Ejnen Schutz gegen Nachdruck gab es eben so wenig, wie man ein geistiges Eigen tumsrecht der Autoren kannte; um sich selber zu schützen, ver pflichtete sich Koberger die ihm gefährlichen Konkurrenten auf alle mögliche Weise durch Druckausträge, bedang wohl auch lange Zahlungsfristen, um ihr Interesse mit dem seinen zu verknüpfen, oder, wie schon angedeutet, durch Verlag auf gemeinsame Rechnung, wie denn überhaupt die Beteiligung von Kapitalisten und die Zu- sammenschlicßung mehrerer zum Verlage sehr umfangreicher Werke damals eine nicht ungewöhnliche Form des Berlages war; auch bei Koberger wird sie mehrfach nachgewiesen, z. B. bei Herausgabe der Schedelschen Weltchronik. Ich möchte an dieser Stelle noch auf ein anderes, in unserer Zeit durchaus ausgebildetes Rechtsverhältnis Hinweisen, auf das zwischen Verleger und Autoren bestehende. Die vorhandenen Ur kunden weisen »ach, daß zwar die gelehrten Korrektoren für ihre Arbeit bezahlt wurden; dagegen erhielten die Schriftsteller nicht nur kein Honorar, sondern es galt, durchaus entgegen der Anschauung unserer Zeit, bis gegen die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts für nicht wohlanständig, ein Schriftstellerhonorar zu empfangen. Ulrich von Hutten bezichtigt in einem StreitErasmus vonRotterdam, er habe für seine Werke Honorar erhalten, und dieser verwahrt sich eifrig gegen einen solchen Angriff auf seine Ehre. Dagegen widmeten die Schriftsteller vielfach ihre Arbeiten hochgestellten Personen oder hervorragenden Körperschaften, z. B. dem Rat angesehener Städte, und empfingen hierfür in der Regel einen Ehrensold, der also die Stelle der heutigen Honorarzahlung vertrat. Sehr entwickelt finden wir dagegen, um auch diesen Punkt der gesetzlichen Verhältnisse, soweit sie sich auf den Buchhandel be ziehen, im Zusammenhänge kurz zu erwähnen, die Überwachung der litterarischen Produktion durch die Behörden, vorzugsweise die geistlichen: die Censur. Eifrig wurde die Censur beson ders auch in Frankfurt gehandhabt, und in reicher Fülle sind uns die Vorkehrungen bekannt geworden, die in erhöhtem Maße mit dem Beginn der Reformation getroffen wurden, um den geist lichen Gewalten gefährlich scheinende Bücher zu unterdrücken. Be kanntlich waren es die unerträglichen Bedrückungen der kaiserlichen Bücherkommission in Frankfurt, die schließlich den deutschen Buch handel zwangen, sich mehr und mehr von Frankfurt fort und Leipzig 573*
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