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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. >1- 58, 1v. Mürz 1921. ist mir nicht mehr gegenwärtig, aber dem Sinne nach hat ec so gesagt), so bietet ihm der Antrag N, dafür jedenfalls keine Unterlagen. Der Antrag bezweckte I., den Teuernngszuschlag des Sortiments im allgemeinen abzuschaffen; 2., das Sortiment in den Fällen, wo der gewährte Rabatt ihm nicht auskömmlich erscheint, zu ermächtigen, einen Zuschlag zu erheben, der die Mehrspescn vusgleicht und einen bescheidenen Nutzen läßt; 3., die Beschränkung dieser Berechtigung auf eine durch Stammrolle fest- gelegte Firmenzohl. Über di« sonst noch im Antrag enthal tenen mehr nebensächlichen Punkte gehe ich hinweg, weil es zu weil führen würde, auch diese hier mit einzubrziehen. Über sie hätte sich ebenfalls verhandeln lassen. Von einem Zwang des Verlegers, einen bestimmten Min destrabatt zu gewähren, ist keine Rede. Die für die Grenze des Mindestverdiensles im Antrag angegebenen Zahlen sollten nur Vorschläge sein, über die, wie ausdrücklich betont wurde, ver handelt werden sollte. Punkt 1 war ja auch eine Forderung des Verlags wie des Wirtschaftsamtes und hätte schon deswegen in nähere Erwägung gezogen werden sollen. Ich persönlich stehe ja auf dem Stand punkte, das) die Zeit für den Abbau noch nicht gekommen ist. Wenn aber das Sortiment in der Mehrheit seiner Vertreter der Ansicht war, daß ihm ein genügendes Äquivalent durch das vorgeschlagene, resp. noch festzusetzende Existenzminimum geboten wurde, so war es nicht klug vom Verlag, die Verhandlungen darüber ohne weiteres abzulehnen. Man hat nicht genügend berücksichtigt, 1., daß das Sortiment bei einem Teil seiner Be züge bereits die Rabatisätze genießt, die im Anträge enthalten sind, 2., daß es auf Metzagio eventuell verzichten wollte, wenn ihm eine andere Forderung zugestanden worden wäre, 3., daß die Tragung der Hälfte der Versendungskosten bei direktem Be züge einer früher von vielen Verlegern freiwillig gewährten Ver günstigung entspricht, die allerdings heute Wohl meist in Fortfall gekommen ist. Angesichts der gewaltig gestiegenen Spesen beim Kommissionär und der bis Leipzig ohnehin zu tragenden Fracht kosten würde es sich jedoch fragen, ob die Kosten für Sendungen über Leipzig sich damit nicht ausgleichen oder doch wenigstens nicht um so viel billiger sind, als daß man die Bedingungen für direkte Zusendung von vornherein unerörtert ließ. In den Son derabmachungen der Gruppe wissenschaftlicher Verleger und Sortimenter spielt diese Bedingung ja auch eine Rolle, ist also kein Novum. Was nun die Differenz anbetrifft, die noch zwischen Punkt 2 und dem Kompromiß besteht, so sclwint mir diese doch sehr gering zu sein! Wenn der Antrag für wissenschaftlichen Verlag 357° als Mindestgrenze für zuschlagfreien Verkauf vorschlägt, der Beschluß der Versammlung aber dahin geht, daß akademische Lehrbücher mit 331/H7» Rabatt vollständig zuschlagfrei sein sollen, so ist bei akademischen Lehrbüchern schon !?///> über den Satz hinausgegangen, und wenn man für den ganzen wissenschaft lichen Verlag sich auf 307> geeinigt hätte, wozu das Sortiment, wie ich von maßgebender Seite gehört habe, bereit war, so wäre dieser wichtigste und am meisten umstrittene Punkt erledigt wor den. Für die Fälle, wo der Verleger nur 257» Rabatt weiter gewähren kann, würde dann ein Teuerungsaufschlag oder eine Besorgungsgebllhr von 57, die Differenz ausgeglichen haben, die allerdings auch bei direkten Lieferungen an das Publikum vom Verlag hätte berechnet werden müssen, wie er dies nach der revidierten Ordnung vom 5. Oktober ja erst auch zu tun sich aus drücklich durch Streichung des Absatz s 2, Abs. 2 verpflichtet hat. Die dritte Forderung, die Herstellung einer Stammrolle, ist eine allerdings nicht so einfach auszufllhrende Sache, wie jeder Vorstand und Schriftführer eines Kreisvereins aus der Praxis bei der Mitgliederaufnahme weiß. Im Grunde genommen ist zwar die Liste der wissenschaftlichen Sortimenter, die der wissen schaftliche Verlag zusammenstellen will, auch nichts anderes, aber sie ist doch wesentlich einfacher als eine Stammrolle aller Voll buchhändler. Die Reinigungsversuche des Adreßbuchs, die übri gens nach etwas anderen Grundsätzen zu geschehen hatten, sind dafür auch ein redender Beweis! Schließlich ist aber dieser Punkt meines Erachtens nicht so wichtig und ist nur durch die Ver handlungen der wissenschaftlichen Firmen aufs Tapet gekommen. 294 Eigentlich betrifft er mehr die Auchbuchhändlcrsrage, die zwar auch dringend einer Regelung bedarf, aber zurzeit mit der Frage des Teuerungszuschlags nicht notwendigerweise verquickt zu toer- den braucht. Der Hauptgrund für dar Nichteingehen auf den Antrag N. scheint, abgesehen von der persönlichen Animosität, aber der Fort gang der Verhandlungen der wissenschaftlichen Verleger mit ihren Abmachungen von Firma zu Firma zu sein, denen die Gilde die Abmachungen von Organisation zu Organisation ent gegensetzte. Daß an und für sich das elftere mehr dem Ideal des freiheitlicbenden Verlags entspricht, ist ja begreiflich. Aber es mutz doch zugegeben werden, daß solche Einzelabmachungen für die Wiederherstellung des festen Ladenpreises nicht günstig sind, und daß andererseits die jetzigen Zeiten ganz und gar nicht dazu angetan sind, Einzelvorrechte einzuräumen, wenn die Gesamtheit darunter leidet*). Nachdem das Sortiment in der Gilde sich zusammengeschlossen hat, wird es sich in seiner Ge samtheit nicht an die Wand drücken lassen und es werden daher Konflikte nicht ausbleiben. Das Recht dazu wollen einige Ver legeraristokraten, die sich stark genug fühlen, es evtl, mit dem gesamten Sortiment aufzunehmen und ihre eigenen Wege zu gehen, nicht anerkennen, und darin liegt eins der Haupthinder nisse für das Zusammengehen von Verlag und Sortiment. Es zeigte sich dies wieder bei Gelegenheit der bereits vorher erwähn ten Wahl des zehngliedrigen Prüfungs-Ausschusses und bei Krilisterung des Beschlusses über Fortfall des Giftzahns aus der Nolstandsordnung vom 5. Oktober. Diese Herren wollen zwar den Börscnverein erhalten wissen, nehmen auch gern die Vorteile der Organisation, die sie selbst mit schassen halfen, in Anspruch und begrüßen die Strafbestimmungen gegen Schleuderet u. dgl., aber sie selbst wollen sich diesen Verordnungen nicht fügen. Das ist natürlich ein Unding. Wenn sich im Börsenverein Jnteres- sentengruppen zusammenschlossen und gemeinsam eine Verkaufs und Verkehrsordnung festseytcn, so ist cs selbstverständlich, Laß auch beide Gruppen di« Gesetze einhalten, die sie sich selbst ge geben haben. Wem das aus irgendwelche» Gründen als un ausführbar erscheint, muß die Konsequenzen ziehen, aus die die Statuten Hinweisen. Die in Aussicht genommenen Kurien, denen ich durchaus freundlich gegenüberstehe, werden mehr als bisher dafür Sorge tragen, daß keine Berufsgruppe zu Entschließungen gedrängt wird, die sich mit ihren Lebensbedingungen in Wider spruch setzen. Hat aber einmal die Mehrheit einer Gruppe sich für etwas entschieden, so mutz sich auch jeder einzelne diesem Beschlüsse unterordnen, und wenn er noch so selbstherrlich ist. Der erweiterte Ausschuß im Börsenverein hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, daß alle Mitglieder und alle Kreisvereine an gehalten werden, die Statuten einzuhalten, bei Verfehlungen di« Angelegenheit genau zu prüfen und dem Vorstand den Rücken zu stärken, wenn er die nötigen Maßregeln ergreift, um den Sta tuten unbedingt Geltung zu verschaffen, damit der in letzter Zeit eingerissenen Willkür auf beiden Seiten ein Ende bereitet wird. Von seiten einiger Unentwegten soll man sich aber auch nicht dem Glauben hingcben, daß sich z. B. in einer Verleger kurie jemals eine Mehrheit finden könnte, die grundsätzlich einer Preisunterbietung des Sortiments durch den Verlag das Wort reden würde. Die Mehrzahl der Verleger steht, Gott sei Dank, auf dem allein richtigen Standpunkt, daß der vornehmst« Zweig des Kaufmannsstandes, der Buchhandel, die Grundfesten kauf männischer Usancen und kaufmännischen Anstandsgefühls nicht untergraben darf. Nur in den Ausnahmefällen, die die Vcrkaufs- ordnung Vorsicht, darf mal ein Vorzugspreis eingeräumt wer den, wenn es vitale Interessen des Verlags unbedingt er- fordern. Für den Verlag, soweit er nicht ein eigenes Sortiment unterhält, das den gleichen Bedingungen wie jedes selbständige Sortiment unterworfen ist, darf der Verkehr mit dem Publikum nicht Selbstzweck sein, sondern soll eine Ausnahme bilden, bei *> Man hatte sich aber offenbar schon zu stark engagiert, auch selbst dem Publikum bindende Versprechungen gemacht, als daß man noch zurück konnte. Nach dem Aussatz des Herrn vr. Siebeck lBbl. Nr. 43) zu urteilen, ist sogar schon alles perfekt. Das soll mich iedoch nicht ab halten, meine Ansicht darüber zu sagen
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